Verschenken Sie eine Patenschaft für Bayerns Natur

Das perfekte Ostergeschenk für tierliebe und naturverbundene Menschen

Sie suchen zu Ostern nach ein sinnvolles und nachhaltiges Geschenk für einen lieben Menschen? Bei uns werden Sie fündig! Stöbern Sie durch unsere Naturschutz-Patenschaften und wählen Ihr Lieblingsprojekt mit einem individuellen Spendenbetrag aus.  So verschenken Sie ganz viel Naturliebe und unterstützen Bayerns Natur dauerhaft!

Patenurkunde Geschenkpatenschaft
Individuelle Patenurkunde mit Namen des oder der Beschenkten sowie dem Paten-Projekt

Wählen Sie zwischen zwölf besonderen LBV-Projekten Ihr Lieblingsprojekt aus. Ihre Spende kommt genau diesem Projekt zugute. Außerdem erhalten Sie eine liebevoll gestaltete, hochwertige und personalisierte Paten-Urkunde mit dem Namen des oder der Beschenkten von uns per Post zugesendet. Den jährlichen Spendenbetrag können Sie bei unseren Patenschaften frei wählen und jederzeit ändern.

Naturschutz, der ankommt.

Seit 1909 setzt sich der LBV für den Naturschutz in Bayern direkt vor Ort ein. Wir betreuen eine Vielzahl von Artenhilfsprogrammen und anderen Naturschutzprojekten. Wir stehen für Transparenz und sind daher Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Mit Ihrem Geschenk können Sie sicher sein, dass Ihre Hilfe genau dort ankommt, wo unsere Natur sie am dringendsten benötigt!

Für was steht der LBV?

  • Faszination für Vögel und Natur
  • Vielfältige Natur- und Artenschutzprojekte
  • Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Über 3.300 Hektar eigenen Schutzgebiete

Vorteile einer Patenschaft

  • Langfristige Unterstützung für ein bestimmtes LBV-Projekts
  • Eine persönliche Patenurkunde für die oder den Beschenkten
  • 4x im Jahr das LBV Magazin frei Haus
  • Exklusive "Paten-Post", Berichterstattung aus den Projekten
  • Tolle Exkursionen und Kontakte zu Experten

 

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Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz