Wildfluss Eisenbreche | © Henning Werth © Henning Werth

Wie die Natur Recht bekommt

Warum der LBV klagt und was er damit erreicht

Gewerbegebiet im Klimaschutzwald, Straßenbau durchs Naturschutzgebiet oder Wasserkraftanlage im Alpenwildfluss: Auch in der Natur kann durch behördliche Entscheidungen Schaden entstehen. Doch wer zieht für sie vor Gericht und verteidigt ihre Rechte? Hier greift die umweltrechtliche Verbandsklage.

Verbandsklagen sind ein Sicherheitsnetz für unsere Natur: Sie sorgen dafür, dass Umweltrecht eingehalten wird, machen Planungen rechtssicherer und schaffen Vertrauen in staatliches Handeln. Für den LBV kommt eine solche Klage nur in Frage, wenn andere Formen der Beteiligung nicht erfolgreich waren, gegen bestehendes Recht offensichtlich verstoßen wird und erhebliche Schäden für Natur und Umwelt drohen. Gerichte prüfen dann, ob Umwelt- und Naturschutzgesetze eingehalten und korrekt umgesetzt werden.

„Die Verbandsklage ist ein zentrales Instrument in unserem Rechtsstaat. Der LBV und andere Naturschutzorganisationen können mit diesem Werkzeug zum Anwalt der Natur werden und so für Ihre Rechte einstehen. Wir sind stehts um Kooperation und Zusammenarbeit mit allen Interessensvertretern in Bayern bemüht und klagen nur in Fällen, in denen wir den Schutz der Natur ernsthaft bedroht sehen. Denn nur so kann unabhängig überprüft werden, ob Entscheidungen von Behörden auch rechtmäßig sind.“

LBV-Geschäftsführer Helmut Beran

Häufige Fragen und Antworten

Was kann der LBV mit einer Klage erreichen?

Der LBV wählt die Verfahren danach aus, ob es sachliche und rechtliche Gründe für eine Klage gibt. In der Praxis wird ein Projekt durch eine gerichtliche Entscheidung jedoch nur selten verhindert. Dies liegt in erster Linie daran, dass im Fachplanungsrecht zahlreiche Möglichkeiten zur nachträglichen Heilung selbst größerer Rechtsfehler bestehen.
Ein Urteil kann realistisch aber bewirken, dass alternative Ausführungen gewählt, eine weitergehende Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft oder zumindest zusätzliche, umfassendere Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der Natur festgelegt werden. Nur wenn die Mängel grundsätzlich nicht behebbar sind, wird eine Verbandsklage erfolgreich sein.

Wie ist der LBV strukturiert? Wer entscheidet über eine Klage?

Der LBV ist föderal strukturiert: Es gibt LBV-Gruppen auf Ortsebene, Kreisgruppen und den Landesverband. Die Spitzen auf allen Ebenen werden von Delegierten demokratisch gewählt und sind zudem meist ehrenamtlich aktiv.
Unsere Grundrichtung bestimmen die Mitglieder und ihre gewählten Vertretungen im Rahmen der LBV-Satzung. Der LBV ist somit satzungsbestimmt überparteilich. Jede und jeder kann sich einbringen und an der unabhängigen demokratischen Meinungsbildung im Verband mitwirken.
Entsprechend dieses Aufbaus entscheidet der Landesvorstand auf Einzelfallbasis und mit juristischer Beratung durch Anwälte mit hoher Expertise im Umweltrecht, ob der Weg der Klage beschritten werden muss.

Woher kommen die Mittel für eine Verbandsklage?

Mittel für Gerichtsverfahren stammen aus Spenden oder anderen frei verfügbaren Mitteln, wie zum Beispiel Mitgliedsbeiträgen. Öffentliche Projektmittel dürfen nicht für Klagen genutzt werden. Klageverfahren bestimmen nur einen geringen Teil des LBV-Haushalts. Vor jeder Entscheidung für eine Klage wird das finanzielle Risiko – nicht nur im Falle eines negativen Richterspruchs – abgewogen.

Liegen dem LBV das Wohlergehen von Vögeln und Fledermäusen mehr am Herzen als das Wohl der Menschen?

Solche Vorwürfe zeugen von dem Versuch, den Schutz der Menschen gegen den Schutz von Arten auszuspielen. Naturschutz nutzt immer auch den Menschen, da er sich für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen einsetzt. Mit solcher Kritik soll die Naturkrise banalisiert und die Naturschutzarbeit diskreditiert werden. Es wird bewusst unterschlagen, dass der Schutz einzelner Arten vor allem deshalb notwendig ist, weil geeignete Lebensräume bereits großflächig zerstört und beschädigt wurden. Ignoriert wird auch, dass die biologische Vielfalt die Grundlage für menschliches Wohlergehen und Wirtschaften ist.

Betreiben LBV, NABU und Co. eine „steuerfinanzierte Klageindustrie“?

Solche Vorwürfe offenbaren eine politisch-machtstrategisch begründete Ablehnung von Nichtregierungsorganisation, wie sie sich in autokratisch regierten Ländern wie Ungarn und Russland findet: Es wird versucht, Umweltverbände mit nachweislich falschen Behauptungen über ihre politische Ausrichtung oder Finanzierung öffentlich zu diskreditieren und aus der Meinungsbildung auszuschließen.

Dem setzt der LBV entgegen: Der LBV ist inhaltlich und finanziell unabhängig und seit jeher überparteilich. Ein Großteil der Finanzierung stammt aus Mitgliedsbeträgen und Spenden. Staatliche Fördermittel werden ausschließlich projektgebunden verwendet. Der Umgang mit den Finanzmitteln wird im Jahresbericht transparent gemacht.

Unsere Verantwortung gegenüber unseren Unterstützerinnen und Unterstützern verlangt es, dass jede Entscheidung, Klage zu erheben, aufgrund der hohen damit einhergehenden Kosten sorgsam abgewogen wird. Obwohl der LBV bayernweit in zahlreichen Fällen qualitativ hochwertige Stellungnahmen im Verwaltungsverfahren abgibt, entscheidet sich der Verband nur in wenigen Fällen pro Jahr für eine Klage.

Klagt der LBV „um der Klage willen“?

Nein, eine Klage um der Klage willen scheidet für den LBV aus gleich mehreren Gründen aus. Wegen des hohen finanziellen Risikos analysiert der LBV vor jeder Klage genau, inwieweit gute fachliche und rechtliche Gründe für einen Erfolg sprechen.

Eine Klage zu betreuen, bedeutet auch immer einen hohen personellen Aufwand, der nur im Ausnahmefall zu rechtfertigen ist. Zudem schiebt auch das Gesetz solchen Klagen einen Riegel vor, denn missbräuchliches oder unredliches Vorbringen im Rechtsbehelfsverfahren ist unzulässig.

Das Märchen von der „Klageflut“ – Der Faktencheck

Sind Umweltklagen wirklich schuld am vermeintlichen Stillstand in Bayern und Deutschland?
Nein, natürlich nicht! Wir klären über gängige Vorurteile auf.

1. Es gibt keine „Klageflut“

Das große öffentliche Interesse und die damit verbundene mediale Berichterstattung bei vielen Umweltklagen führen dazu, dass deren Häufigkeit stark überschätzt wird. Lediglich 70 Verbandsklagen werden im Durchschnitt pro Jahr begonnen – bei etwa 100.000 Verwaltungsverfahren
(Quelle: Abschlussbericht des UfU (Unabhängiges Institut für Umweltfragen), Umweltrechtsschutz in der 20. Legislaturperiode, 2025).
Schon aufgrund ihrer begrenzten Ressourcen klagen Umweltverbände nur bei großen Erfolgsaussichten. Die hohe Erfolgsquote von 50 Prozent bei deren Klagen (genereller Durchschnitt nur 12 Prozent) bestätigt dies.

2. Deutschland geht nicht über EU-Recht hinaus

Völkerrechtlich verankert sind die Umwelt-Verbandsklagerechte in der europäischen Aarhus-Konvention. 2007 ratifizierte Deutschland dieses internationale Abkommen, welches die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsprozessen und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten einfordert. Der LBV ist eine der bayerischen Umweltorganisationen, denen nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz das bayernweite Verbandsklagerecht zusteht.

In der nationalen Umsetzung fällt Deutschland hinter EU-Recht zurück, z. B. durch die fehlende Generalklausel. Eine erhebliche „Straffung“, wie sie die derzeitige Bundesregierung anstrebt, ist daher im deutschen Recht nur durch verbesserte Verfahren möglich, nicht durch Verringerung der Klagemöglichkeiten.

3. Schuld an Verzögerung sind vor allem rechtswidrige Planungen und langwierige behördliche Entscheidungsprozesse

Viele Verfahren in Deutschland sind zu langsam – das stimmt. Grund sind aber nicht Verbandsklagen, sondern Personalmangel in Behörden, Rechtsunsicherheiten und fehlende Digitalisierung. Gemessen an der Dauer von Genehmigungsverfahren ist die Dauer von Klageverfahren meist relativ kurz. Und zu guter Letzt gilt: Ist die Planung im Einklang mit geltendem Recht, ist eine Klage nicht nötig und wäre auch nicht erfolgreich.

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