LBV-Stiftung Bayerisches Naturerbe
Die LBV-Stiftung bewahrt Natur und Landschaften in Bayern
Die Stiftung Bayerisches Naturerbe ist die Stiftung des LBV und dient der dauerhaften Unterstützung von Naturschutzprojekten in Bayern. Das Stiftungskapital ist sicher und ertragreich angelegt und die erwirtschafteten Gewinne werden für wichtige LBV-Naturschutzprojekte verwendet.
Zustiftung, Stifterdarlehen oder Spende
Mit einer Zustiftung oder einem Stifterdarlehen zugunsten der LBV Stiftung erhöht sich das Stiftungskapital. Je höher das Stiftungskapital, desto mehr Mittel können jährlich für Naturschutzprojekte in Bayern ausgeschüttet werden. Dieser Ewigkeitsgedanke hat viele Menschen überzeugt, denn Herausforderungen wie der Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt beschäftigen uns heute und auch in Zukunft.
Bei einem Stifterdarlehen gewähren Sie der Stiftung ein unverzinsliches Darlehen, das wir für Sie über eine Bankbürgschaft absichern. Die Reinerträge aus Ihrem Darlehen helfen der LBV Stiftung und dem LBV, seine Aufgaben zu meistern. Innerhalb einer mit Ihnen vereinbarten Frist können Sie das Darlehen jederzeit kündigen und Sie erhalten den Darlehensbetrag zurück.
Mit einer Spende zugunsten der LBV Stiftung können Sie direkt die Naturschutzarbeit der Stiftung Bayrisches Naturerbe unterstützen. Ihre Spende für die LBV Stiftung können wir unmittelbar für Förderprojekte verwenden. Sie fließt nicht in das Stiftungskapital.
Formen des Stiftens
Wenn Sie sich von einem Teil Ihres Vermögens zugunsten der bayerischen Natur noch nicht zu Lebzeiten trennen, aber deren Erhaltung für die nächsten Generationen unterstützen wollen, so können Sie mit einer letztwilligen Verfügung ( Testament, Erbvertrag ) die Stiftung als Erbe oder Vermächtnisnehmer einsetzen bzw. auch Ihre eigene Stiftung per Testament gründen. Sie bestimmen, welcher Teil Ihres Vermögens und für welchen Zweck verwendet werden soll – wir übernehmen für Sie die Abwicklung und Verwaltung.
Alles über Erben oder Vereben finden Sie hier, inklusive einer kostenlosen Broschüre.
Wollen Sie – ohne großen formalen Aufwand – Ihre eigene Stiftung gründen, die eigene Projekte, die Ihnen am Herzen liegen, dauerhaft verwirklichen ?
Dann bieten wir Ihnen an unter dem Dach unserer Stiftung eine eigene Unterstiftung ( Treuhandstiftung ) zu gründen.
Das Stiftungskapital sollte – da ja nur die Erträge des Kapitals dem gewünschten Zweck zugute kommen – mindestens 50.000 € betragen. Mit Ihrer Unterstiftung können Sie unter Ihrem Namen Ihre Ziele dauerhaft verwirklichen. Wir helfen Ihnen dabei.
Bei einer Zustiftung zur Stiftung Bayerisches Naturerbe wird Ihre Zuwendung dem Stiftungskapital zugeführt und sicher angelegt. Die Erträge hieraus fließen dem Stiftungszweck „ Erhaltung der bayerischen Natur“ zu. Sie werden für Natur – und Artenschutzmaßnahmen bayernweit verwendet. Ihre einmalige Zuwendung wird damit zu einer fortlaufenden Unterstützung der Stiftungsprojekte.
Sie können aber auch der Stiftung gerne eine Spende zukommen lassen. Diese wird dann nicht dem Stiftungskapital zugeführt, sondern – ggf. nach ihren speziellen Wünschen für ein von Ihnen bestimmtes Projekt – zeitnah verwendet.
Wichtig ist: Ihre Zustiftung oder Spende kommt in voller Höhe – ohne jeden Steuerabzug – dem Schutz der bayerischen Natur zugute.
Kontakt
Sie haben Fragen zu unserer Stiftung? Sie wollen selbst stiften? Dann kontaktieren Sie uns!
Ihre Fragen beantwortet Ihnen:
Gerhard Koller
Steuern sparen
Als gemeinnützige Stiftung ist die Stiftung Bayerisches Naturerbe von allen Schenkungs- und Erbschaftsteuern befreit. Ihre Zuwendung kommt also in voller Höhe dem von Ihnen gewünschten Zweck zugute.
Aber auch für Sie können sich viele steuerliche Vorteile ergeben:
- Bedenken Sie die Stiftung Bayerisches Naturerbe mit einer Spende, so können Sie bis zu 20% des Gesamtbetrags Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte davon steuermindernd als allgemeinen Steuerabzug geltend machen.
- Zuwendungen in das Stiftungskapital der Stiftung Bayerisches Naturerbe oder die Ausstattung einer eigenen Treuhandstiftung können innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes bis maximal 1 Million Euro steuerlich abgesetzt werden – zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug.
- Haben Sie selbst von einer Privatperson geerbt und dieses Vermögen ganz oder teilweise innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung – z.B. die Stiftung Bayerisches Naturerbe – übertragen, so fällt – ganz oder teilweise - keine Erbschaftssteuer an bzw. wird wieder erstattet.
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