Nistplätze von Schwarzstorch & Co. erkennen und schützen

Broschüre von LBV und Bayerische Staatsforsten: „Großvogelhorste im Wald“

Nur was man kennt, kann man schützen. Das gilt besonders für im Wald brütende Großvogelarten, wie Schwarzstorch, Habicht und Rotmilan. Die imposanten Federtiere sind Meister des Versteckens, da sie ihre Horste fast unsichtbar im dichten Kronendach verbergen. Die Broschüre von LBV und Bayerischen Staatsforsten zeigt, wie Förster und Vogelschützer den scheuen Waldbewohnern auf die Spur kommen können – und wie darüber hinaus Waldbesucher helfen.

Nest eines Schwarzstorchs im Baum | © Cordula Kelle-Dingel © Cordula Kelle-Dingel
Schwarzstorchhorste im Baum

Großvögel sind sehr störungsanfällig

Rotmilan sitzt in einem großen Nest, was auf einem Baum gebaut wurde | © Kurt Wüthrich © Kurt Wüthrich
Rotmilan im Nest

Sie haben eine imposante Größe, brüten gerne im Wald und mögen es ruhig. Die Rede ist von Großvögeln mit Flügelspannweiten von etwa 60 Zentimetern, wie der Baumfalke, bis deutlich über zwei Metern, wie etwa der Seeadler. Rund 20 Großvogelarten, die Horste bauen und nutzen, gibt es in Bayern.

Vor allem während der Brutzeit ab etwa März reagieren die Großvögel sehr empfindlich auf Störungen. Die Bewirtschaftung von Wäldern im Rahmen der Holzernte, aber auch verschiedene Freizeitaktivitäten von Waldbesuchern können die Vögel so stark beunruhigen, dass sie den Horstbau abbrechen oder sogar ihre Brut verlassen und ihr Revier dauerhaft aufgeben.

Die Bewirtschaftung der Wälder etwa durch die Holzernte, die Jagd, menschliche Freizeitaktivitäten abseits der Wege oder sogar Tierfotografen können solche Störungen auslösen. Die Großvogelarten zählen nach den Naturschutzgesetzen zu den besonders geschützten Arten, die grundlos weder gefangen, verletzt oder getötet werden dürfen.

Daneben ist auch die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten (z.B. Horst, Horstbaum mit Umfeld) dieser Arten verboten.

Um den gesetzlichen Schutz der Horste und der Bruten sicherstellen zu können, müssen diese erst einmal erkannt und dann bei der Bewirtschaftung der Wälder beachtet werden. Denn nur was man kennt, kann man auch schützen. Diese gemeinsam von den Bayerischen Staatsforsten und dem Landesbund für Vogelschutz herausgegebene Broschüre soll dafür wichtige Hinweise liefern.

Horst entdeckt – was tun?

  • Wenn Sie einen Horst entdecken, verhalten Sie sich während der Brutzeit ruhig und beobachten Sie diesen nur aus großer Distanz. Je nach Zeitpunkt im Jahr können die einzelnen Arten sehr empfindlich auf Störungen reagieren, dazu gehört auch das Beobachten der Horste aus der Nähe.
  • Dokumentieren Sie den Horststandort so, dass Sie den Baum wiederfinden können.
  • Die Kenntnis von Horsten seltener Brutvogelarten sollte möglichst vertraulich behandelt werden und vorrangig den Behörden und dem Bewirtschafter mitgeteilt werden.
  • Befindet sich der Horstbaum im Staatswald, so wird er durch die Förster/- innen markiert und bei der Bewirtschaftung in einer Horstschutzzone entsprechend berücksichtigt. Bitte markieren Sie Horstbäume nicht eigenmächtig!

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