Ihre Geldauflage für die Natur in Bayern

Bußgeld-Zuweisungen für Bildung und Naturschutz

Auf dem laubigen Waldboden blühen hellrosa Blumen | © Dr. Christoph Moning © Dr. Christoph Moning
Natur braucht Schutz.

Seit 1909 setzt sich der LBV für die Natur in Bayern ein: Von den Mooren in der Rhön bis zu den Steinadlern in den Alpen, vom Böhmischen Enzian im Bayerwald bis zum Erhalt der frei fließenden Donau. Wir sind über Deutschlands Grenzen hinaus bekannt für unsere Bildungsarbeit.

Ein großer Teil unserer Arbeit wird ehrenamtlich geleistet. Dennoch sind wir zur Durchführung vieler Schutzprojekte auf finanzielle Zuwendungen angewiesen. Geldauflagen und Bußgelder, die uns von Anwaltschaften und Gerichten zugewiesen werden, sind für die Naturschutzarbeit vor Ort eine wichtige Unterstützung und ein wichtiges Standbein unserer Projektfinanzierung. Vielleicht haben Sie den LBV auch schon einmal mit einer Zuweisung bedacht?

Selbstverständlich garantiert der LBV die satzungsgemäße Verwendung der Zuweisungen. Unser Service für Sie:

  • Wir überwachen den Eingang der zugewiesenen Geldauflagen
  • Zahlungseingang bzw. Zahlungsverzug melden wir Ihnen sofort
  • Der LBV hat für Geldauflagen ein Konto eingerichtet:
    LBV-Spendenkonto
    Sparkasse Mittelfranken-Süd
    IBAN: DE47 7645 0000 0240 0118 33
    BIC: BYLADEM1SRS
  • Wir verwenden Ihre Zuweisung ortsnah zu Ihrem Gerichtsstandort.

Gern senden wir Gerichten und Anwaltschaften Infomaterial oder unseren aktuellen Jahresbericht zu.

Ihre Fragen beantwortet Ihnen:

Alexander Stark

0 91 74 / 47 75 - 71 81

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Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz