Ausgleichsflaeche | © Marianne Kunkel © Marianne Kunkel

Gut umgesetzte Ausgleichsflächen sind wertvolle Lebensräume und ein unverzichtbarer Bestandteil für die Umsetzung der bayerischen Biodiversitätsstrategie. Es ist unbedingt erforderlich, dass alle Ausgleichs- und Ersatzflächen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend umgesetzt werden – nur so können Kompensationsflächen dazu beitragen, dem immer schneller voranschreitenden Artenschwund in Bayern etwas entgegenzusetzen.

Aktuelles

AuFi – die Web-App sagt “Servus”, doch der LBV setzt sich weiterhin auf politischer Ebene für die gesetzlich vorgeschriebene Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen ein.

Auch auf unserer Projektseite kann man sich weiter über Ausgleichsflächen informieren.
Herzlichen Dank allen Ehrenamtlichen und Beteiligten für ihr tolles Engagement im Rahmen des Projektes “Ausgleichs- und Ersatzflächen” (2020 – 2023)!

Projekt-Vorstellung

Der LBV setzt sich auf verschiedenen Wegen für die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen ein: Politische Entscheidungsträger werden in konstruktiven Gesprächen auf Bedeutung und Dringlichkeit des Themas verwiesen. Änderungen an der aktuellen Situation werden öffentlich eingefordert (siehe politische Forderungen).

Die breite Öffentlichkeit wird mit Infomaterialien (siehe FAQ), sowie in Presse, Radio und Fernsehen über die Ausgleichsflächen-Thematik informiert, dafür sensibilisiert und zur Beteiligung animiert (siehe Beispiel-Anschreiben zur Einforderung von (Infos zu) Ausgleichsflächen, …).

Was sind Ausgleichsflächen und warum setzen wir uns dafür ein?

Wann immer durch eine Baumaßnahme an einer Stelle Natur verloren geht, muss dies an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das ist in Bayern gesetzlich vorgeschrieben. Ausgleichs- und Ersatzflächen können als wertvolle Lebensräume im Biotopverbund dazu beitragen, den Verlust der Artenvielfalt in Bayern aufzuhalten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Kompensationsmaßnahmen werden allerdings häufig nur unzureichend oder gar nicht umgesetzt. Daher machen wir mit dem Projekt Ausgleichs- und Ersatzflächen auf Missstände und Erfolge aufmerksam.

Unsere Forderungen zur Kompensation in Bayern

Um die Missstände bei der Umsetzung von Ausgleichsflächen zu beseitigen, ist politisches Handeln gefragt. Aus unserer Arbeit im Projekt, Studien und wissenschaftlichen Arbeiten lassen sich vier zentrale Themen ableiten, in denen dringender Handlungsbedarf besteht.

Wir stellen daher vier konkrete Forderungen an die bayerische Gesetzgebung und Verwaltung:

Um die nachfolgenden Menüpunkte öffnen zu können, bitte auf das Dreieck klicken.

1. Meldung der Kompensationsflächen

Gemeinden und Genehmigungsbehörden sorgen durch die zuverlässige Meldung der Kompensationsflächen für ein vollständiges Ökoflächenkataster

Eine zentrale und vollständige Datengrundlage ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Ausgleichsflächen langfristig bestehen bleiben und kontrolliert werden2,3,5,7,11–13. Nur wenn alle Gemeinden und Genehmigungsbehörden die Flächen zuverlässig melden und diese korrekt und mit vollständigen Metadaten eintragen, ist eine solche zuverlässige Referenz und letztendlich auch Transparenz gegeben.

Gemeinden legen der unteren Naturschutzbehörde den städtebaulichen Vertrag, einschließlich der erforderlichen Informationen zur Lage der Ausgleichsflächen und zu Art und Umsetzungsfrist der Ausgleichsmaßnahmen sowie Dauer eventueller Pflegemaßnahmen vor, damit diese die Ausgleichsfläche in das Ökoflächenkataster aufnehmen kann. Damit wird sichergestellt, dass auch auf Flächen, die nicht der Gemeinde gehören, Ausgleichsmaßnahmen verpflichtend durchgeführt werden müssen.

2. Nachweisverpflichtung für Eingriffsverursacher

Die Einführung einer Nachweispflicht über die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen bedeutet für Eingriffsverursacher keinen erheblichen Mehraufwand. Gleichzeitig werden die zuständigen Behörden entlastet, da sie die Erbringung des Nachweises, nicht aber in jedem Fall die Ausgleichsfläche selbst kontrollieren müssen13. Für den Nachweis eignen sich beispielsweise Gutachten von Fachbüros, ergänzt um eine fotografische Dokumentation des Zustands der Ausgleichsfläche. Die Einführung einer Nachweisverpflichtung für Eingriffsverursacher bedeutet die Einführung einer Verschärfung von § 17 Abs. 7 BNatSchG und gilt daher für Ausgleichsmaßnahmen außerhalb der kommunalen Bauleitplanung.

Ein möglicher Gesetzes- oder Verordnungstext könnte wie folgt lauten: Abweichend von § 17 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz und darauf gestützte Verordnungen des Bundes verlangt die Behörde Berichte über die frist- und sachgerechte Durchführung der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Je nach Art und Entwicklungsdauer der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme ist ein Bericht über die Herstellung nach 3 oder 6 Jahren vorzulegen. Sind Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen festgesetzt, so sind Berichte über den Zustand der Fläche des Weiteren alle 6 Jahre bei der Genehmigungsbehörde vorzulegen.

3. Zusätzliches Personal in den Genehmigungsbehörden

Die vorschriftsmäßige Umsetzung der Ausgleichsflächen in Größe und Qualität wird durch regelmäßige Kontrollen sichergestellt.

Verschiedene Studien weisen darauf hin, dass Kontrollen für den Erfolg von Ausgleichsmaßnahmen entscheidend sind2–6,8,11,14,1. Damit umfangreiche und zentral geregelte Kontrollen möglich sind bedarf es einer Aufstockung an geschultem und fachkundigem Personal an den Genehmigungsbehörden

4. ERFÜLLT: Transparente Eingriffsregelung

Update 2023: Die Eingriffsregelung wurde ein Stück weit transparenter.

Über den Bayernatlas lassen sich nun weitere Informationen aus dem Ökoflächenkataster anzeigen (z.B. Zielzustand der Ausgleichs-/ Ersatzfläche). Durch Detailangaben kann die Öffentlichkeit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen besser nachvollziehen als zuvor.
Jede*r kann sich im Ökoflächenkataster über Zielzustände, verantwortliche Genehmigungsbehörden und den Stand der Umsetzung informieren.

Durch öffentliche Einsehbarkeit wird Transparenz geschaffen und die Abläufe und Maßnahmen zu verschiedenen Ausgleichsflächen können zentral und eindeutig nachvollzogen werden.In Baden-Württemberg sind im Kompensationsverzeichnis bereits Detailangaben zum Beispiel zu Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des naturschutzrechtlichen Ausgleichs öffentlich einsehbar. Analog dazu fordern wie die transparente Darstellung der Informationen zu Ausgleichs- und Ersatzflächen durch das bayerische Ökoflächenkataster, zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger.

Referenzliste
  1. Hetzel, I., Kurmann, J., Müller-Pfannenstiel, K. & Pieck, S. Entwicklung einer Methodik für Kontrollen von Ausgleichs- und Ersatzflächen am Beispiel der Umsetzungssituation von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Landkreis Ebersberg. (2017). 
  2. Ecker, S. & Pröbstl-Haider, U. Erfolgskontrolle von Ausgleichsflächen im Rahmen der Bauleitplanung in Bayern: Analyse am Beispiel des Landkreises Passau in Niederbayern. Naturschutz und Landschaftsplan. 48, 161–167 (2016). 
  3. Stierstorfer, C. et al. Evaluierung von Ausgleichsflächen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung der Bauleitplanung in ausgewählten Gemeinden im Landkreis Landshut (Niederbayern). (Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V., 2017). 
  4. Pröls, S.,Kirchleitner, R., Lindner, E., Schubert, I. & Bogner, K. Evaluierung von Ausgleichs-und Ersatzflächen aus Eingriffsregelung und Ländlicher Entwicklung im Landkreis Mühldorf am Inn. (Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V., 2017).  
  5. Stickroth, H. Ausgleichsflächenmonitoring imLkr. Augsburg Evaluierung von Ausgleichs- und Ersatzflächen aus Eingriffsregelung und Ländlicher Entwicklung in Landkreis und Stadt Augsburg. (Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V., 2017). 
  6. Rabenschlag, J., Schoof, N., Schumacher, J. & Reif, A. Evaluation der Umsetzung baurechtlicher Ausgleichsmaßnahmen. Naturschutz und Landschaftsplan. 51, 434–442 (2019). 
  7. Rebhan, H. Erfassung der Ausgleichs- und Ersatzflächen in der Naturschutzverwaltung. LaufenerSemin. 47–56 (1999). 
  8. Schmidt, M.,Rexmann, B.,Tischew, S. & Teubert, H. Kompensationsdefizite bei Straßenbauvorhaben und Schlussfolgerungen für die Eingriffsregelung: Ursachen und Konsequenzen für die Praxis - Ergebnisse eines F + E-Projekts. Naturschutz und Landschaftsplan. 36, 5–13 (2004).  
  9. Rösch, C.,Jörissen, J. &Skarka, J. Schwerpunkt Flächennutzungskonflikte: Ursachen, Folgen und Lösungsansätze. Technikfolgenabschätzung. Theor. und Prax. 17, 4–11 (2008).  
  10. Früh-Müller, A., Seibert, O. & Meyer, M. Auswirkungen und Steuerung der Flächeninanspruchnahme im Stadt-Land-Nexus der Metropolregion Nürnberg. in Flächennutzungsmonitoring XI Flächenmanagement – Bodenversiegelung – Stadtgrün 107–115 (Rhombos, 2019). 
  11. Breuer, W. Beobachtungen aus 40 Jahren Eingriffsregelung.Informationsd. Naturschutz Niedersachsen 37, 36–49 (2017). 
  12. Tesch, A. Ökologische Wirkungskontrollen und ihr Beitrag zur Effektivierung der Eingriffsregelung: Ergebnisse einer Studie zu den Kompensationsmaßnahmen zur Erweiterung des Containerterminals in Bremerhaven (CT III). Naturschutz und Landschaftsplan. 35, 5–12 (2003). 
  13. Tesch, A. Ökologische Wirkungskontrollen und ihr Beitrag zur Effektivierung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Ergebnisse einer Studie zu den Kompensationsmaßnahmen zur Erweiterung des Containerterminals in Bremerhaven (CT III). inBfN-Skripten 182, 1–177 (Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2003). 
  14. Noack, A. Qualitätskontrollen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Erfahrungen und Vorgehensweise der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung. inBfN-Skripten 182, 151–166 (Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2003). 
  15. Jessel, B., Rudolf, R.,Feickert, U. & Wellhöfer, U. Nachkontrollen in der Eingriffsregelung – Erfahrungen aus 4 Jahren Kontrollpraxis in Brandenburg. Naturschutz und Landschaftspfl. Brand. 12, 144–149 (2003). 

Sie benötigen weitere Informationen zu Ausgleichsflächen bei Ihnen vor Ort? Nutzen Sie gerne unser Beispiel-Anschreiben, um bei der Gemeindeverwaltung oder zuständigen Genehmigungsbehörde nachzufragen. Zum Beispiel-Anschreiben

Sind Sie sicher, einen Missstand auf einer Ausgleichsfläche entdeckt zu haben? Nutzen Sie gerne unser Beispiel-Anschreiben, um die Gemeindeverwaltung oder zuständige Genehmigungsbehörde darauf aufmerksam zu machen. Zum Beispiel-Anschreiben

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz