Projekt Ausgleichs- und Ersatzflächen
Themen im Überblick

Gut umgesetzte Ausgleichsflächen sind wertvolle Lebensräume und ein unverzichtbarer Bestandteil für die Umsetzung der bayerischen Biodiversitätsstrategie. Es ist unbedingt erforderlich, dass alle Ausgleichs- und Ersatzflächen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend umgesetzt werden – nur so können Kompensationsflächen dazu beitragen, dem immer schneller voranschreitenden Artenschwund in Bayern etwas entgegenzusetzen.
Projekt-Vorstellung
Der Naturschutzverband LBV setzt sich auf verschiedenen Wegen für die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen ein: Politische Entscheidungsträger werden in konstruktiven Gesprächen auf Bedeutung und Dringlichkeit des Themas verwiesen; Änderungen an der aktuellen Situation werden öffentlich eingefordert (siehe politische Forderungen).
Die breite Öffentlichkeit wird mit Infomaterialien (siehe Handreichung, FAQ), bei Veranstaltungen (siehe auch Fotowettbewerb) sowie in (über-)regionaler Presse, Radio und Fernsehen über die Ausgleichsflächen-Thematik informiert, dafür sensibilisiert und zur Beteiligung animiert (siehe Mitmach-Web-App „AuFi“, Beispiel-Anschreiben zur Einforderung von (Infos zu) Ausgleichsflächen, …)."
Was sind Ausgleichsflächen und warum setzen wir uns dafür ein?
Wann immer durch eine Baumaßnahme an einer Stelle Natur verloren geht, muss dies an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das ist in Bayern gesetzlich vorgeschrieben. Ausgleichs- und Ersatzflächen können als wertvolle Lebensräume im Biotopverbund dazu beitragen, den Verlust der Artenvielfalt in Bayern aufzuhalten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Kompensationsmaßnahmen werden allerdings häufig nur unzureichend oder gar nicht umgesetzt. Daher machen wir mit dem Projekt Ausgleichs- und Ersatzflächen auf Missstände und Erfolge aufmerksam.
Unsere Forderungen zur Kompensation in Bayern
Um die Missstände bei der Umsetzung von Ausgleichsflächen zu beseitigen, ist politisches Handeln gefragt. Aus unserer Arbeit im Projekt, Studien und wissenschaftlichen Arbeiten lassen sich vier zentrale Themen ableiten, in denen dringender Handlungsbedarf besteht.
Wir stellen daher vier konkrete Forderungen an die bayerische Gesetzgebung und Verwaltung:
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Gemeinden und Genehmigungsbehörden sorgen durch die zuverlässige Meldung der Kompensationsflächen für ein vollständiges Ökoflächenkataster
Eine zentrale und vollständige Datengrundlage ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Ausgleichsflächen langfristig bestehen bleiben und kontrolliert werden2,3,5,7,11–13. Nur wenn alle Gemeinden und Genehmigungsbehörden die Flächen zuverlässig melden und diese korrekt und mit vollständigen Metadaten eintragen, ist eine solche zuverlässige Referenz und letztendlich auch Transparenz gegeben.
Gemeinden legen der unteren Naturschutzbehörde den städtebaulichen Vertrag, einschließlich der erforderlichen Informationen zur Lage der Ausgleichsflächen und zu Art und Umsetzungsfrist der Ausgleichsmaßnahmen sowie Dauer eventueller Pflegemaßnahmen vor, damit diese die Ausgleichsfläche in das Ökoflächenkataster aufnehmen kann. Damit wird sichergestellt, dass auch auf Flächen, die nicht der Gemeinde gehören, Ausgleichsmaßnahmen verpflichtend durchgeführt werden müssen.
Die Einführung einer Nachweispflicht über die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen bedeutet für Eingriffsverursacher keinen erheblichen Mehraufwand. Gleichzeitig werden die zuständigen Behörden entlastet, da sie die Erbringung des Nachweises, nicht aber in jedem Fall die Ausgleichsfläche selbst kontrollieren müssen13. Für den Nachweis eignen sich beispielsweise Gutachten von Fachbüros, ergänzt um eine fotografische Dokumentation des Zustands der Ausgleichsfläche. Die Einführung einer Nachweisverpflichtung für Eingriffsverursacher bedeutet die Einführung einer Verschärfung von § 17 Abs. 7 BNatSchG und gilt daher für Ausgleichsmaßnahmen außerhalb der kommunalen Bauleitplanung.
Ein möglicher Gesetzes- oder Verordnungstext könnte wie folgt lauten: Abweichend von § 17 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz und darauf gestützte Verordnungen des Bundes verlangt die Behörde Berichte über die frist- und sachgerechte Durchführung der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Je nach Art und Entwicklungsdauer der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme ist ein Bericht über die Herstellung nach 3 oder 6 Jahren vorzulegen. Sind Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen festgesetzt, so sind Berichte über den Zustand der Fläche des Weiteren alle 6 Jahre bei der Genehmigungsbehörde vorzulegen.
Die vorschriftsmäßige Umsetzung der Ausgleichsflächen in Größe und Qualität wird durch regelmäßige Kontrollen sichergestellt.
Verschiedene Studien weisen darauf hin, dass Kontrollen für den Erfolg von Ausgleichsmaßnahmen entscheidend sind2–6,8,11,14,1. Damit umfangreiche und zentral geregelte Kontrollen möglich sind bedarf es einer Aufstockung an geschultem und fachkundigem Personal an den Genehmigungsbehörden
Jede*r kann sich im Ökoflächenkataster über Zielzustände, verantwortliche Genehmigungsbehörden und den Stand der Umsetzung informieren.
Durch öffentliche Einsehbarkeit wird Transparenz geschaffen und die Abläufe und Maßnahmen zu verschiedenen Ausgleichsflächen können zentral und eindeutig nachvollzogen werden.In Baden-Württemberg sind im Kompensationsverzeichnis bereits Detailangaben zum Beispiel zu Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des naturschutzrechtlichen Ausgleichs öffentlich einsehbar. Analog dazu fordern wie die transparente Darstellung der Informationen zu Ausgleichs- und Ersatzflächen durch das bayerische Ökoflächenkataster, zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger.
- Hetzel, I., Kurmann, J., Müller-Pfannenstiel, K. & Pieck, S. Entwicklung einer Methodik für Kontrollen von Ausgleichs- und Ersatzflächen am Beispiel der Umsetzungssituation von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Landkreis Ebersberg. (2017).
- Ecker, S. & Pröbstl-Haider, U. Erfolgskontrolle von Ausgleichsflächen im Rahmen der Bauleitplanung in Bayern: Analyse am Beispiel des Landkreises Passau in Niederbayern. Naturschutz und Landschaftsplan. 48, 161–167 (2016).
- Stierstorfer, C. et al. Evaluierung von Ausgleichsflächen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung der Bauleitplanung in ausgewählten Gemeinden im Landkreis Landshut (Niederbayern). (Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V., 2017).
- Pröls, S.,Kirchleitner, R., Lindner, E., Schubert, I. & Bogner, K. Evaluierung von Ausgleichs-und Ersatzflächen aus Eingriffsregelung und Ländlicher Entwicklung im Landkreis Mühldorf am Inn. (Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V., 2017).
- Stickroth, H. Ausgleichsflächenmonitoring imLkr. Augsburg Evaluierung von Ausgleichs- und Ersatzflächen aus Eingriffsregelung und Ländlicher Entwicklung in Landkreis und Stadt Augsburg. (Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V., 2017).
- Rabenschlag, J., Schoof, N., Schumacher, J. & Reif, A. Evaluation der Umsetzung baurechtlicher Ausgleichsmaßnahmen. Naturschutz und Landschaftsplan. 51, 434–442 (2019).
- Rebhan, H. Erfassung der Ausgleichs- und Ersatzflächen in der Naturschutzverwaltung. LaufenerSemin. 47–56 (1999).
- Schmidt, M.,Rexmann, B.,Tischew, S. & Teubert, H. Kompensationsdefizite bei Straßenbauvorhaben und Schlussfolgerungen für die Eingriffsregelung: Ursachen und Konsequenzen für die Praxis - Ergebnisse eines F + E-Projekts. Naturschutz und Landschaftsplan. 36, 5–13 (2004).
- Rösch, C.,Jörissen, J. &Skarka, J. Schwerpunkt Flächennutzungskonflikte: Ursachen, Folgen und Lösungsansätze. Technikfolgenabschätzung. Theor. und Prax. 17, 4–11 (2008).
- Früh-Müller, A., Seibert, O. & Meyer, M. Auswirkungen und Steuerung der Flächeninanspruchnahme im Stadt-Land-Nexus der Metropolregion Nürnberg. in Flächennutzungsmonitoring XI Flächenmanagement – Bodenversiegelung – Stadtgrün 107–115 (Rhombos, 2019).
- Breuer, W. Beobachtungen aus 40 Jahren Eingriffsregelung.Informationsd. Naturschutz Niedersachsen 37, 36–49 (2017).
- Tesch, A. Ökologische Wirkungskontrollen und ihr Beitrag zur Effektivierung der Eingriffsregelung: Ergebnisse einer Studie zu den Kompensationsmaßnahmen zur Erweiterung des Containerterminals in Bremerhaven (CT III). Naturschutz und Landschaftsplan. 35, 5–12 (2003).
- Tesch, A. Ökologische Wirkungskontrollen und ihr Beitrag zur Effektivierung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Ergebnisse einer Studie zu den Kompensationsmaßnahmen zur Erweiterung des Containerterminals in Bremerhaven (CT III). inBfN-Skripten 182, 1–177 (Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2003).
- Noack, A. Qualitätskontrollen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Erfahrungen und Vorgehensweise der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung. inBfN-Skripten 182, 151–166 (Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2003).
- Jessel, B., Rudolf, R.,Feickert, U. & Wellhöfer, U. Nachkontrollen in der Eingriffsregelung – Erfahrungen aus 4 Jahren Kontrollpraxis in Brandenburg. Naturschutz und Landschaftspfl. Brand. 12, 144–149 (2003).
Sie benötigen weitere Informationen zu Ausgleichsflächen bei Ihnen vor Ort? Nutzen Sie gerne unser Beispiel-Anschreiben, um bei der Gemeindeverwaltung oder zuständigen Genehmigungsbehörde nachzufragen. Zum Beispiel-Anschreiben
Sind Sie sicher, einen Missstand auf einer Ausgleichsfläche entdeckt zu haben? Nutzen Sie gerne unser Beispiel-Anschreiben, um die Gemeindeverwaltung oder zuständige Genehmigungsbehörde darauf aufmerksam zu machen. Zum Beispiel-Anschreiben
Aktiv für Ausgleichflächen - Wie und wo kann ich mich engagieren?
Was soll ich mitbringen?

Dauer (ohne An-/Abreise zur Fläche): mind. 1x für mind. 20 Minuten
Voraussetzungen:

- Gerne draußen unterwegs sein
- Umgebung mit offenen Augen wahrnehmen
- Handy oder Computer
Wie kann ich mich an der Einschätzung von Flächen beteiligen? Wie sieht meine Tätigkeit aus?
Mithilfe der LBV-App AuFi kannst Du Ausgleichsflächen in Deiner Nähe suchen und nach erfolgter Besichtigung ganz einfach über ein Online-Formular übermitteln. Wie das geht, erfährst Du in unserem Leitfaden zur AuFi-Nutzung.
Hinweis: Auf Ausgleichsflächen können wertvolle Lebensräume entstehen, die nicht gestört werden sollen. Bitte nimm unbedingt Rücksicht auf Tier- und Pflanzenwelt, aber auch auf Anwohner*innen oder Grundstückseigentümer*innen wenn du mit AuFi unterwegs bist!
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Nach Übermittlung über das Formular gehen die Daten beim Projekt-Team des LBV, angesiedelt in der Landesgeschäftsstelle (Hilpoltstein), ein. Die Angaben werden in regelmäßigen Abständen geprüft, zum Beispiel auf Unstimmigkeiten in Bezug auf frühere Beobachtungen zur selben Fläche oder ob Bemerkung und Einschätzung in ihrer Tendenz übereinstimmen. Die Daten werden im Anschluss gesammelt in "AuFi" hochgeladen. Einschätzung, Umsetzung und Datum der Beobachtung sind dann in anonymisierter Form in der App einsehbar. Es wird jeweils die jüngste Meldung zu einer Fläche angezeigt.
Die Einschätzungen aller AuFi-Nutzer*innen tragen dazu bei, einen ersten Überblick über den Zustand der Ausgleichsflächen in Bayern zu erlangen. Einschätzungen hinsichtlich nicht gut umgesetzter Kompensationsmaßnahmen zeigen, wo ggf. Verbesserungsbedarf besteht; Einschätzungen gut umgesetzter Maßnahmen hingegen können Vorbildcharakter für diese besitzen. Der LBV möchte mithilfe der „AuFi“-Web-App gut umgesetzte Flächen wertschätzen und Kritik bei Missachtung gesetzlicher Vorgaben zur Kompensation üben.
In einigen Fällen sind Ausgleichsflächen oder Eingriffe bekannt, die Ausgleichsflächen sind aber nicht Teil des Ökoflächenkatasters. Auch bei Flächen, die Teil des Ökoflächenkatasters sind, lassen sich nicht in jedem Fall die für eine Einschätzung der Fläche notwendigen Informationen recherchieren. Nutze gerne ein Anschreiben angelehnt an unser Beispiel-Schreiben, um bei der Gemeindeverwaltung oder zuständigen Genehmigungsbehörde mehr Informationen anzufragen. Zum Beispiel-Anschreiben
Bist du sicher, einen Missstand auf der Ausgleichsfläche entdeckt zu haben? In diesem Fall kannst du gerne unsere Vorlage anpassen und der Gemeindeverwaltung oder zuständigen Genehmigungsbehörde senden. Zum Beispiel-Anschreiben
Die Nicht-Umsetzung einer Ausgleichsfläche kann mehrere Gründe haben. Zum Beispiel kann es sein, dass der geplante Eingriff nicht verwirklicht wurde oder Flächen nachträglich getauscht wurden, die ursprüngliche Fläche aber im Ökoflächenkataster verblieben ist. Wir empfehlen, sich neutral und freundlich an die jeweilige Kommune oder Genehmigungsbehörde zu wenden.
Das Projekt-Team erreichst du unter kompensation@lbv.de
Hinweis:
Da es sich bei der Nutzung von „AuFi“ zur Einschätzung von Ausgleichsflächen um eine Mitmach-Aktion handelt, kann kein Anspruch auf Richtigkeit aller Meldungen erhoben werden.
Handreichung zum Engagement vor Ort:

Die Handreichung erklärt das LBV-Projekt Ausgleichsflächen, liefert wichtige Hintergrundinformationen zur Thematik und zum Engagement vor Ort.