Kriminalität gegen die Natur ist strafbar!

LBV fordert überfällige Spezialeinheit gegen Umweltdelikte

Vergifteter Uhu | © LBV © LBV
Uhu wurde mit einem vergifteten Huhn getötet

Die Fälle von Verbrechen an unserer Natur häufen sich. Greifvögel werden vergiftet oder verenden in Schlagfallen, streng geschützte Tierarten wie der Luchs werden erschossen, ganze Lebensräume werden angezündet und gezielt vernichtet. Die aktuellen Straftaten wurden allesamt zur Anzeige gebracht – vergeblich.

Das Problem: In der Regel gibt es keine Zeugen solcher Verbrechen und die Tatorte sind häufig sehr abgelegen. Eine Aufklärung kann nur durch eine schnelle und  sachgemäße Tatortsicherung und eine forensische Untersuchung erreicht werden.

Alle Bürger sind dazu aufgerufen, bei Verdacht auf eine illegale Tötung den Polizeiruf 110 zu wählen und die den Tatort möglichst nicht zu verfälschen. In Andalusien gibt es bereits eine Spezialeinheit, die gegen Wilderei und andere Umweltverbrechen vorgeht. Auch Nordrhein-Westfalen besitzt eine vergleichbare Einsatztruppe.

Umweltkriminalität ist kein Kavaliersdelikt und darf nicht länger heruntergespielt werden.

Warum ist eine Aufklärung und konsequente Ermittlung so wichtig?

Am Flügel verstümmelte Wiesenweihe | © Edgar Hoh © Edgar Hoh

In den Jahren sind mehrfach Fälle von Tötungen oder gezielter Verstümmelung von bedrohten Tierarten bekannt gemacht worden. Betroffen waren unter anderem Luchse, Uhus, Wiesenweihen und die Brut einer Sumpfohreule. Allesamt streng geschützte Tierarten in Bayern. In mehreren Fällen war die Reaktion der zuständigen Polizeibeamten sehr zögerlich, was nach unserer Ansicht zu Versäumnissen bei der Spurensicherung geführt hat. Die Verfolgung und Tötung solcher Tierarten ist illegal und nicht nur aus Tierschutzsicht, sondern auch im Hinblick auf den Artenschutz uneingeschränkt zu verurteilen.

So könnte der Luchs, wenn er im Bayerischen Wald weiterhin so intensiv verfolgt wird, in Bayern wieder ausgerottet werden. Arten wie Fischotter und verschiedene Greifvogel- und Eulenarten werden in ihrem Bestand geschädigt und an ihrer Ausbreitung gehindert.

Es handelt sich aber auch um eine Frage der Wertschätzung von Natur und Arten. Wenn wir hinnehmen, dass gefährdete Tierarten ohne ernsthafte Konsequenzen für den oder die Täter verstümmelt und/oder getötet werden, wäre dies Ausdruck einer eklatanten Geringschätzung unserer Natur mit möglicherweise negativen Auswirkungen auf andere Bereiche des Natur- und Artenschutzes.

Um die illegale Verfolgung stark bedrohter Tierarten substantiell zu reduzieren, ist erforderlich, beim Bekanntwerden von entsprechenden Vergehen intensive Spurensicherung zu betreiben, konsequent zu ermitteln und so die Chancen zu vergrößern, den oder die Täter zu überführen. Das Polizeipräsidium Oberpfalz, in dessen Zuständigkeitsbereich eine Häufung von Fällen festzustellen ist, hat uns mehrfach dazu aufgefordert, bei Verdacht auf illegale Handlungen, beispielsweise beim Auffinden getöteter Tiere, nicht selbst Spuren zu sichern, sondern vielmehr den Polizeinotruf 110 zu wählen. In diesem Zusammenhang muss auch auf Personen eingewirkt werden, die an der Tat selbst nicht beteiligt waren, die aber über sachdienliche Hinweise zur Aufklärung verfügen. Das Zurückhalten von Informationen ist moralisch ebenso verwerflich wie die Tat selbst!

Insgesamt ist uns daran gelegen, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Gruppen wie z.B. anderen Naturschutzverbänden inklusive dem Bayerischen Jagdverband und Behörden, eine Atmosphäre zu schaffen, in der die illegale Verfolgung bedrohter Tierarten nicht als Kavaliersdelikt, sondern als moralisch zutiefst verwerfliche Straftat angesehen wird.

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Totes Tier gefunden? Das ist zu tun

Mit Klick Broschüre downloaden (PDF)

Wenn Sie Feststellungen zu illegalen Verfolgungen oder Tötungen von geschützten Tieren machen, z.B. durch das Auffinden eines Kadavers, von Giftködern oder Fallen, sollten Sie folgende Hinweise beachten:

  1. Nehmen Sie keine Veränderung der Situation vor. Denken Sie bitte daran, dass Sie unbeabsichtigt selbst Spuren vernichten oder falsche Spuren legen können.
  2. Informieren Sie unverzüglich die Polizei unter der Rufnummer 110 und schildern Sie Ihre Beobachtung. Weisen Sie auch darauf hin, wenn Sie davon ausgehen, dass es eine Straftat ist.
  3. Bitten Sie um die Entsendung einer Streife zur Anzeigenaufnahme. Bleiben Sie nach Möglichkeit vor Ort und bieten Sie sich eintreffenden Polizeibeamten als Ansprechpartner an. Falls Sie über Fachwissen zum Vogel- oder Artenschutz verfügen, kann dies für die Polizei nützlich sein.
  4. Dokumentieren Sie die Sachlage soweit möglich fotografisch aus verschiedenen Perspektiven. Berühren Sie dabei weder Tiere noch Köder oder Fallen! Stellen Sie bitte anschließend der Polizei die gefertigten Bilder für das Ermittlungsverfahren zur Verfügung.

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