Freizeit vs. Natur
Was geht und was nicht?
Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei der Ausübung Ihres Hobbys in der Natur achten sollten, damit Sie auch weiterhin deren Schönheit genießen können. Einige Dos and Don’ts * für Outdoor-Aktivitäten.
![Alpendohle auf einem Wanderschuh | © Ralph Sturm](assets/images/d/Alpendohle---Ralph-Sturm_LBV-Bildarchin-89cb04d0.jpg)
Richtig:
- Auf ausgewiesenen Wanderwegen
Falsch
- Querfeldein
- In bestimmten Gebieten zu Zeiten, in denen Tiere gestört werden (z. B. Balz, Brut)
Richtig:
- Außerhalb von empfindlichen Biotopen / Brutplätzen
Falsch
-
In der Nähe von Brutplätzen (Uhu z.B. ist extrem störungsempfindlich während der Brut)
-
Vegetation beschädigen, Pflanzen umtreten
Richtig:
-
Auf Campingplätzen; an Standorten außerhalb von Schutzgebieten mit Zustimmung des Grundbesitzers
Falsch
-
Ohne Zustimmung des Grundbesitzers
-
Zu Tages- und Nachtzeiten, an denen Tiere gestört werden (z.B. Licht, Lärm, Unruhe)
-
Vegetation beschädigen
-
Müll liegen lassen
Richtig:
-
Auf ausgebauten Alm- und Forstwegen und naturverträglichen Trails (Abfahrtsrouten)
Falsch
-
Auf Wanderrouten
-
Querfeldein
-
Trails illegal anlegen
-
Gegen Schutzgebietsverordnungen verstoßen
Richtig:
-
Auf umweltverträglichen Routen (nach LBV-Kletterkonzept)
-
Abseits von Höhleneingängen (wg. Fledermäusen)
Falsch
-
Kletterrouten ohne Abstimmung neu erschließen
-
Am Felsen brütende Vögel stören
-
Trittschäden an der Felsvegetation verursachen
Richtig:
-
Im Mai und August/September, aber immer leise und rücksichtsvoll (wg. Fledermäusen)
Falsch
-
Oktober bis einschließlich April Höhlen betreten (wg. überwinternder Fledermäuse)
-
Feuer/Fackeln in und vor Höhlen (Ruß und Rauchgeruch entwerten die Höhlen langfristig als Lebensraum für Fledermäuse und andere Tiere)
Richtig:
-
Erschlossene Gewässer außerhalb von Schutzzonen
Falsch
-
(Wasser-)Vögel durch Annäherung mit großem/auffälligem Schirm stören
Richtig:
-
Start nur von ausgewiesenen Plätzen
-
Lokale Hinweise einhalten
Falsch
-
Am Felsen brütende Vögel stören
-
Über Überwinterungs- und Brutgebieten von Raufußhühnern bzw. von Schalenwild
Richtig:
-
An Standorten außerhalb von Schutzgebieten mit Zustimmung des Grundbesitzers
Falsch
-
Begleitaktivitäten (z.B. Nacht-/Fackelwanderung)
Richtig:
-
Nur bei Mindestwasserstand (Pegel)
-
In Tobeln nur mit Nutzungserlaubnis der Naturschutzbehörde
Falsch
-
An Standorten von Kiesbankbrütern anlanden
-
Während der Fischlaichzeit
-
Mit vielen Booten gleichzeitig Schwimmblatt-/Röhrichtvegetation beschädigen
-
Vögel stören (z.B. Schilfbrüter, Wasseramsel)
-
An Zustiegen die Vegetation beschädigen
Richtig:
-
Auf empfohlenen umweltverträglichen Wegen/Pisten/Routen
-
Außerhalb von Schutzzonen
Falsch
-
Zu Tages- und Nachtzeiten, an denen Tiere gestört werden
-
Querfeldein (z.B. in Überwinterungsgebieten des Auerhuhns)
-
In Überwinterungsgebieten von Wildtieren
Richtig:
-
An ausgewiesenen privaten Flugplätzen
Falsch
-
Am Felsen brütende Vögel stören
-
Über Überwinterungs- und Brutgebiete von Raufußhühnern bzw. von Schalenwild
-
Wiesenbrüter und Wasservögel stören