Freizeit vs. Natur

Was geht und was nicht?

Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei der Ausübung Ihres Hobbys in der Natur achten sollten, damit Sie auch weiterhin deren Schönheit genießen können. Einige Dos and Don’ts * für Outdoor-Aktivitäten.

Alpendohle auf einem Wanderschuh | © Ralph Sturm © Ralph Sturm
Alpendohle auf einem Wanderer
Wandern

Richtig:

  • Auf ausgewiesenen Wanderwegen

Falsch

  • Querfeldein
  • In bestimmten Gebieten zu Zeiten, in denen Tiere gestört werden (z. B. Balz, Brut)
Geocaching

Richtig:

  • Außerhalb von empfindlichen Biotopen / Brutplätzen

Falsch

  • In der Nähe von Brutplätzen (Uhu z.B. ist extrem störungsempfindlich während der Brut)

  • Vegetation beschädigen, Pflanzen umtreten

Zelten/Biwakieren

Richtig:

  • Auf Campingplätzen; an Standorten außerhalb von Schutzgebieten mit Zustimmung des Grundbesitzers

Falsch

  • Ohne Zustimmung des Grundbesitzers

  • Zu Tages- und Nachtzeiten, an denen Tiere gestört werden (z.B. Licht, Lärm, Unruhe)

  • Vegetation beschädigen

  • Müll liegen lassen

(E-)Mountainbiking

Richtig:

  • Auf ausgebauten Alm- und Forstwegen und naturverträglichen Trails (Abfahrtsrouten)

Falsch

  • Auf Wanderrouten

  • Querfeldein

  • Trails illegal anlegen

  • Gegen Schutzgebietsverordnungen verstoßen

Klettern/Bouldern

Richtig:

  • Auf umweltverträglichen Routen (nach LBV-Kletterkonzept)

  • Abseits von Höhleneingängen (wg. Fledermäusen)

Falsch

  • Kletterrouten ohne Abstimmung neu erschließen

  • Am Felsen brütende Vögel stören

  • Trittschäden an der Felsvegetation verursachen

Höhlen erkunden

Richtig:

  • Im Mai und August/September, aber immer leise und rücksichtsvoll (wg. Fledermäusen)

Falsch

  • Oktober bis einschließlich April Höhlen betreten (wg. überwinternder Fledermäuse)

  • Feuer/Fackeln in und vor Höhlen (Ruß und Rauchgeruch entwerten die Höhlen langfristig als Lebensraum für Fledermäuse und andere Tiere)

Kitesurfen

Richtig:

  • Erschlossene Gewässer außerhalb von Schutzzonen

Falsch

  • (Wasser-)Vögel durch Annäherung mit großem/auffälligem Schirm stören

Gleitschirmfliegen

Richtig:

  • Start nur von ausgewiesenen Plätzen

  • Lokale Hinweise einhalten

Falsch

  • Am Felsen brütende Vögel stören

  • Über Überwinterungs- und Brutgebieten von Raufußhühnern bzw. von Schalenwild

Igluübernachtung

Richtig:

  • An Standorten außerhalb von Schutzgebieten mit Zustimmung des Grundbesitzers

Falsch

  • Begleitaktivitäten (z.B. Nacht-/Fackelwanderung)

Kajakfahren/ Bootfahren/ Rafting/ Canyoning

Richtig:

  • Nur bei Mindestwasserstand (Pegel)

  • In Tobeln nur mit Nutzungserlaubnis der Naturschutzbehörde

Falsch

  • An Standorten von Kiesbankbrütern anlanden

  • Während der Fischlaichzeit

  • Mit vielen Booten gleichzeitig Schwimmblatt-/Röhrichtvegetation beschädigen

  • Vögel stören (z.B. Schilfbrüter, Wasseramsel)

  • An Zustiegen die Vegetation beschädigen

Winterwandern/ Skilanglauf/ Skifahren/ Snowboarden/ Skitourengehen/ Schneeschuhwandern

Richtig:

  • Auf empfohlenen umweltverträglichen Wegen/Pisten/Routen

  • Außerhalb von Schutzzonen

Falsch

  • Zu Tages- und Nachtzeiten, an denen Tiere gestört werden

  • Querfeldein (z.B. in Überwinterungsgebieten des Auerhuhns)

  • In Überwinterungsgebieten von Wildtieren

Modellflug/Drohnen

Richtig:

  • An ausgewiesenen privaten Flugplätzen

Falsch

  • Am Felsen brütende Vögel stören

  • Über Überwinterungs- und Brutgebiete von Raufußhühnern bzw. von Schalenwild

  • Wiesenbrüter und Wasservögel stören

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