Statement des LBV-Geschäftsführers Helmut Beran zum geplanten Gewerbegebiet in Teublitz

Trotz VGH-Urteil: Stadt Teublitz nimmt Planung für Gewerbegebiet im Staatswald wieder auf

Dem eindeutigen Urteil des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichtes zum Trotz will die Stadt Teublitz (Lkr. Schwandorf) ihr Gewerbegebiet durchsetzen. Der Stadtrat hat gestern Abend (07.04.2022) beschlossen, das Verfahren zur Ausweisung eines Gewerbegebiets an der Autobahn A93 noch einmal von vorne zu beginnen. Wir hatten gegen den ersten Bebauungsplan vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) erfolgreich geklagt. Somit wurde das geplante Vorhaben im Staatswald zu einem bayernweiten Symbol im Kampf gegen den ungezügelten Flächenfraß.

Torfmoosen | © Christian Stierstorfer © Christian Stierstorfer
Das geplante Gewerbegebiet gefährdet den ökologisch wertvollen Staatswald bei Teublitz.

Dazu Helmut Beran, LBV-Geschäftsführer für den Bereich Naturschutz:

„Gegen alle Vernunft will die Stadt Teublitz einen Gewerbestandort in einem ökologisch wertvollen Waldgebiet umsetzen. Sie ignoriert dabei, dass der VGH diesen Standort grundsätzlich für nicht realisierbar hält. Offenbar will die Stadt Teublitz noch schnell Fakten schaffen, bevor das neue Landesentwicklungsprogramm vom Landtag beschlossen wird. Jedoch konnte die Stadt Teublitz schon bei der vorherigen Planung keine Ausnahme vom Anbindegebot geltend machen, weil andere geeignete Flächen im Gemeindegebiet vorhanden waren.

Der LBV findet es überaus irritierend, dass die Stadt Teublitz das Urteil des VGH völlig ignoriert hat und aktuell in Online-Portalen immer noch ein Gewerbegebiet vermarktet, dessen Flächen ihr gar nicht gehören. Wir lehnen es weiterhin entschieden ab, sowohl einen Wald zu opfern, der eine wichtige Funktion für den Klima- und den Artenschutz hat, als auch als Staatswald allen Bürgerinnen und Bürgern Bayerns gehört. Unser klarer Appell an den Landtag ist es, diese Flächenzerstörung zu stoppen und den Staatswald auch weiterhin nicht zu verkaufen. Derartige Planungen müssen endgültig der Vergangenheit angehören.

Es ist unverständlich, dass mit Verweis auf den Krieg in der Ukraine eine Rechtfertigung für das Gewerbegebiet hergeleitet wird. Dieser schreckliche Krieg darf nicht für naturzerstörerische Projekte instrumentalisiert werden."

Gewerbegebiet gefährdet Weihergebiet

Erdkröte | © Christian Stierstorfer © Christian Stierstorfer
Das Waldgebiet bei Teublitz bietet Erdkröten und zahlreichen andere Arten wertvollen Lebensraum.

Es ist für uns darüber hinaus absolut unverständlich, dass die Stadt ein Gewerbegebiet ausweisen will, ohne die Frage der Erschließung zu klären. Der geplante Standort ist über drei Kilometer von Teublitz entfernt. Die Erschließung würde einen zusätzlichen schweren Eingriff in das angrenzende wertvolle Weihergebiet und hohe Folgekosten nach sich ziehen.

Geringes Interesse an Gewerbegebiet

Gesunder Zukunftswald | © Christian Stierstorfer © Christian Stierstorfer
Gesunde Wälder tragen zum Klimaschutz bei.

Nach unseren Informationen konnte die Stadt Teublitz vor Gericht zwar viele unverbindliche Anfragen, aber keine ernsthaften Interessenten für eine Gewerbeansiedlung vorweisen. Lediglich Betreiber von Autobahnrasthöfen haben offenbar besonderes Interesse.

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© Markus Bosch

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