Zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen für Ortsumgehung Mantel beschlossen

Fokus auf Natur- und Artenschutz: Schutzmaßnahmen für Ameisenbläuling und Weißstorch

Landrat Andreas Meier (Landkreis Neustadt an der Waldnaab), Ltd. Baudirektor Tobias Bäumler (Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach), Bürgermeister Richard Kammerer (Markt Mantel) und Helmut Beran (Geschäftsführer Naturschutzpolitik beim LBV) haben am Mittwochmittag im Rathaus in Mantel gemeinsam die „Ampeln auf Grün gestellt“ für den Bau der Ortsumgehung Mantel.

Neun Weißstörche stehen auf einer grünen Wiese und laufen nach links | © Zdenek Tunka © Zdenek Tunka
Die zusätzlich beschlossenen naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen für das Bauvorhaben Ortsumgehung Mantel tragen maßgeblich zum Schutz der im Gebiet ansässigen Weißstörche bei.

Mit ihren Unterschriften unter eine von allen Seiten getragene Vereinbarung erklären sich die Vertreter der kommunalen Seite und des Staatlichen Bauamts einverstanden mit zusätzlichen naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen. Diese sollen nochmals verstärkt dem Schutz unter anderem des Wiesenknopf-Ameisenbläulings im Bereich der neuen Trasse dienen. Damit wird eine der zentralen Forderungen des LBV erfüllt und der Hauptkritikpunkt am Planfeststellungsbeschluss der Regierung für die neue Ortsumgehung aus dem Weg geräumt. Im Gegenzug erklärt der LBV die Klage gegen den Beschluss der Regierung der Oberpfalz aus dem Herbst 2024 „für erledigt“.

Schutzmaßnahmen für ansässige Tierarten

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling | © Dr. Eberhard Pfeuffer © Dr. Eberhard Pfeuffer
Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling lebt auf den Wiesen der Haidenaab-Aue, auf denen die Ortsumgehung entstehen soll.

„Wir freuen uns, dass es gelungen ist, zusätzliche Schutzmaßnahmen für den Ameisenbläuling und den Weißstorch im Haidenaabtal bei Mantel und Weiherhammer festzulegen. Dies war dank intensiver und konstruktiver Gespräche aller am Verfahren Beteiligten möglich. Besonders die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der LBV-Ortsgruppe und Bürgermeister Richard Kammerer hat dazu beigetragen, um eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden. Letztendlich profitieren alle von diesen Maßnahmen zum Schutz unserer heimischen Natur“, betont LBV-Geschäftsführer Helmut Beran.

„Der Markt Mantel wird vom Durchgangsverkehr entlastet und es gibt einen wirkungsvollen und umfassenden Ausgleich für die Eingriffe in die Haidenaabaue. Der LBV wird die Klage gegen die Ortsumgehung Mantel daher nicht weiterverfolgen.“

Einigung im Bauvorhaben mit Fokus auf Natur- und Artenschutz

„Der Bau der Ortsumgehung Mantel ist dringend notwendig“ fasst Ltd. Baudirektor Tobias Bäumler zusammen: „Wir stärken die Verbindung zwischen der B 299 bei Hütten und der A 93 bei Luhe-Wildenau und entlasten die enge Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr. Vom Bau der Ortsumgehung profitieren die Verkehrsteilnehmer und Anwohner gleichermaßen. Zusammen mit dem LBV haben wir ein Paket zum Schutz unserer Natur geschnürt, das höchsten Ansprüchen genügt und seinesgleichen sucht.“

Speziell dem Kapitel „Natur- und Artenschutz“ werde sowohl mit den Festsetzungen aus der ursprünglichen Planfeststellung, als auch mit den jetzt nochmals zusätzlich ergriffenen Maßnahmen eine außerordentlich hohe Bedeutung eingeräumt“, betont Landrat Andreas Meier. „Letztlich tun wir das alles in erster Linie zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger von Mantel, die sehr lange auf Entlastung vom täglichen Verkehr und dem damit verbundenen Lärm und Dreck warten mussten“, so der Landkreischef. Er nannte in diesem Zusammenhang speziell auch die Bürgerinitiative für die Ortsumgehung als ein „deutliches Meinungsbild und einen unmissverständlichen Auftrag an uns alle, hier zu einer gemeinsamen Lösung zu finden im Sinne der Menschen“.

Somit wird ein gemeinsamer Schlusspunkt gesetzt unter eine sehr intensive Phase der Gespräche und Verhandlungen nicht nur in den letzten Wochen. Fast eineinhalb Jahrzehnte dauernde Planungen inklusive der detaillierten Untersuchung von mehr als 10 verschiedenen Trassenvarianten münden durch die Beendigung des Klageverfahrens nunmehr in Baurecht für die neue Ortsumgehung.

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© Verena Rupprecht

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