"Volkszählung" beim Kormoran

LBV-Aktive dokumentieren langfristige Bestandstrends

Viele Kormorane an einem See | © Andreas Hartl © Andreas Hartl
Bestandstrends bei Kormoran erkennen und dokumentieren.

Seit zweieinhalb Jahrzehnten zählt der LBV - in den letzten Jahren gemeinsam mit dem Landesfischereiverband Bayern (LFV) - in jedem Winter die in Bayern durchziehenden oder überwinternden Kormorane. Diese Zahlen dokumentieren die langfristige Entwicklung der Winterbestände und sind die Basis für eine sachliche Diskussion um die fischereiwirtschaftlichen und fischökologischen Konsequenzen der Rückkehr dieser fischfressenden Vogelart an Bayerns Gewässer. 

Ehrenamtliche Mitarbeiter von LBV und LFV führen jeweils von September bis April die Erfassungen an den festen monatlichen Stichtagen der Wasservogelzählung als synchronisierte abendliche Schlafplatzzählungen durch. Kormorane können tagsüber weit umherstreifen und eine große Zahl von Nahrungsgewässern aufsuchen, sammeln sich jedoch abends an einer weit geringeren Zahl gruppenweise an Schlafplätzen. Dort können somit die Kormoranbestände großer Regionen mit vertretbarem Aufwand und dennoch hoher Genauigkeit erfasst werden: Doppelzählungen und Erfassungslücken können damit minimiert werden.

Im Winter 2020/21 findet wieder eine zentral koordinierte Schlafplatzzählung statt.

Die notwendigen Dokumente können Sie unter den Links unten herunterladen. Bitte sprechen Sie sich aber vor der Übernahme eines Zählplatzes mit uns ab, um unnötige Doppelarbeit vermeiden, wenn ein Schlafplatz, der Sie interessiert, schon vergeben sein sollte. Für Fahrtkosten, die Ihnen bei der Durchführung der Zählung entstehen, können wir dann auch eine Erstattung anbieten.

Kleine, neu begründete Schlafplätze sind leicht zu übersehen. Deshalb eine Bitte an alle Interessierten, ob Zähler oder nicht-Zähler: Sollten Sie Schlafplätze kennen, die auf unserer Übersicht bekannter und in die aktuellen Kontrollen einbezogener Schlafplätze nicht auftauchen, dann melden Sie uns diese bitte.

Kormoran-Schlafplätze

Wir freuen uns über jede Meldung neuer Kormoran-Schlafplätze die unsere Übersicht aktuell bekannter Schlafplätze vervollständigt. Sie können diese formlos per Mail oder telefonisch an den genannten Ansprechpartner richten. Oder hier online eingeben:

Angaben zum Schlafplatz

Mir sind folgende neue, auf Ihrer Übersicht noch fehlende Kormoran-Schlafplätze bekannt (bitte möglichst genaue Lageangabe!):

Angaben zur Erfassung

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Ihre Fragen beantwortet Ihnen:

Dr. Thomas Rödl

0 91 74 / 47 75 - 74 36

LBV-Position zum Kormoran

Was können Sie tun, um die Vögel zu schützen?

Der LBV lehnt eine „Regulierung“ der Kormoran-Bestände durch Reduktionsabschüsse ab.

Kein Zweifel: Kormorane fressen Fische. Doch sind sie damit Schuld für abnehmende Erträge in der Fischereiwirtschaft? Kaum, denn Hauptgründe dafür sind die schlechte Gewässerstruktur, die geringe Qualität von Laichgebieten, Boden- und Schadstoffeinträge und gelegentlich die unsachgemäße Bewirtschaftung von Gewässern. So können zum Beispiel künstliche Besatzmaßnahmen das Fischartengefüge stören und das Überleben schutzbedürftiger Arten erschweren. Auch haben in vielen Gewässern heimische Fischarten Probleme mit neu eingewanderten oder eingeschleppten Fischarten. Allerdings können Schäden an Teichwirtschaften entstehen, die als Wirtschaftsbetriebe zur Fischzucht und Fischmast angelegt wurden. Sie können durch Maßnahmen wie dem Überspannen mit weitmaschigen Drahtnetzen sowie durch optisches und akustisches Vertreiben geschützt werden. Auch haben sich auf dem Gewässergrund aufgestellte Weidezäune und sogenannte Kormorankäfige durchaus bewährt. Auch die zeitliche und örtliche Staffelung von Fischbesatzmaßnahmen kann die Verluste durch Kormorane reduzieren. Vorbeugenden, vergrämenden Maßnahmen sollte generell Vorrang eingeräumt werden. Und: In den meisten Fällen muss eine an die jeweilige Situation angepasste Kombination aus verschiedenen Maßnahmen angewandt werden, um Schäden zu reduzieren. An natürlichen Fließgewässern meist keine Vergrämung der Vögel erforderlich. Hier bietet bereits die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Möglichkeiten zur ökologischen Aufwertung von Fischhabitaten, zum Beispiel mit Hilfe natürlicher Unterstände durch Uferabbrüche, Baumbestände am Ufer, Röhrichte oder Totholz. Die Laichplätze bedrohter Fischarten können durch solche Schutzmaßnahmen gezielt erhalten und gefördert werden. Dafür sollten sich Naturschutz und Fischerei gemeinsam einsetzen!

Das wollen wir - 10 Punkte für Kormorane und Fische

  • Der LBV lehnt eine „Regulierung“ der Kormoran-Bestände durch Reduktionsabschüsse ab. Sie haben sich in den vergangenen Jahren als weitgehend wirkungslos erwiesen.
  • In Schutzgebieten ist grundsätzlich jede Störung und Verfolgung der Kormorane zu vermeiden.
  • Kolonien und Schlafplätze von Kormoranen dürfen nicht gestört werden.
  • Aktive, störende Vergrämungsmaßnahmen während der Brutzeit müssen unterbleiben.
  • In Teichanlagen mit fischereiwirtschaftlichen Schäden sollten vorbeugende Maßnahmen Vorrang haben.
  • Der Einsatz von Lasergeräten muss aus Gründen des Tierschutzes und wegen gesundheitlicher Gefahren für Dritte unterbleiben.
  • Der LBV fordert die Unterstützung präventiver Abwehrmaßnahmen an Teichwirtschaften.
  • Extensive Teichwirtschaften sollten eine landwirtschaftliche Grundförderung in Anerkennung ihrer Leistungen für das Gemeinwohl und den Naturschutzerhalten.
  • Der LBV lehnt jegliche Vergrämungsmaßnahmen an natürlichen Gewässern ab. Ausnahmen sind nur in gut belegten Einzelfällen möglich, wenn zum Beispiel bedrohte Fischarten durch den Kormoran weiter gefährdet werden. In solchen Fällen muss allerdings die Wirksamkeit der Maßnahme durch ein Monitoring belegt werden.
  • Der LBV unterstützt auf lokaler Ebene gemeinsame Renaturierungsprojekte an Still- und Fließgewässern mit Anglern und Vogelschützern.

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