LBV bedauert erste Gerichtsentscheidung zum Fellhorn

Entscheidung zum Liftbau noch offen – LBV bekräftigt Kritik an geplanten Maßnahmen und prüft weitere juristische Schritte

Der LBV bedauert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg, den Sofortvollzug für die Pistenbaumaßnahmen im Bereich Bierenwang und Walsergund am Fellhorn im Landkreis Oberallgäu nicht aufzuheben. Wir hatten im Eilverfahren dagegen geklagt, um mögliche Baumaßnahmen zu verhindern.

Baggerarbeiten am Fellhorn | © LBV © LBV
Nach Einschätzung des LBV verstoßen die Pistenbaumaßnahmen weiterhin gegen das Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention und sind nicht genehmigungsfähig.

Teilflächen der geplanten Baumaßnahmen liegen innerhalb des Naturschutzgebietes Allgäuer Hochalpen

LBV protestiert gegen Bauarbeiten am Fellhorn | © LBV © LBV
LBV protestiert gegen Bauarbeiten am Fellhorn

„Nach unserer Einschätzung verstoßen die Pistenbaumaßnahmen weiterhin gegen das Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention und sind nicht genehmigungsfähig“, erklärt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. Der betroffene Bereich am Scheidtobel liegt in einem besonders sensiblen Gebiet der Allgäuer Hochalpen.

„Wir prüfen weitere juristische Schritte, um dieses naturzerstörerische Großprojekt in einem der wertvollsten Gebiete der Allgäuer Alpen zu stoppen“, betont Beran. Eine Entscheidung zum zweiten Eilantrag gegen den Neubau der Scheidtobelbahn wird ebenfalls zeitnah erwartet. „Was den geplanten Bau des Sessellifts angeht hoffen wir, dass das Gericht in unserem Sinne entscheiden wird“, so Beran weiter.

Erst letzten Montag hatte der LBV vor Ort mit einem Protestbanner „Rettet das Fellhorn!“ die bereits begonnen Baumaßnahmen scharf kritisiert. Teilflächen der geplanten Baumaßnahmen liegen innerhalb des Naturschutzgebietes Allgäuer Hochalpen, eines FFH-Schutzgebietes und eines Vogelschutzgebietes, die das in Bayern vom Aussterben bedrohte Birkhuhn schützen sollen. Das Gebiet zählt zu den wichtigsten Lebensräumen für das Birkhuhn in Bayern.

Hintergrund

Teilflächen der geplanten Baumaßnahmen liegen innerhalb des Naturschutzgebietes Allgäuer Hochalpen, eines FFH-Schutzgebietes und eines Vogelschutzgebietes, die das in Bayern vom Aussterben bedrohte Birkhuhn schützen sollen. Das Gebiet zählt zu den wichtigsten Lebensräumen für das Birkhuhn in Bayern. Aus diesem Grund reichte der LBV am 26. März 2026 Klage ein. Diese begründete er Mitte April noch einmal ausführlich und kritisierte erste bereits erfolgte Rodungen als illegal.

Bereits im Oktober 2025 hatte der LBV kritisiert, dass durch das sogenannte 3. Modernisierungsgesetz Umweltstandards ausgehebelt wurden. So war für den geplanten Neubau der Sesselbahn am Scheidtobel keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig, obwohl sich das Bauvorhaben in einem Gebiet mit höchsten Schutzkategorien befindet. Schon im November kritisierte der LBV die Pläne für den Neubau eines Sesselliftes als nicht genehmigungsfähig.

Alpen brauchen Schutz!

Birkhuhn| © Marcus Bosch © Marcus Bosch
Die Allgäuer Hochalpen zählen zu den wichtigsten Lebensräumen für das Birkhuhn in Bayern.

Die Alpen sind Lebensraum vieler hochbedrohter Tier- und Pflanzenarten, die durch den Klimawandel besonders gefährdet sind. Gleichzeitig trägt Bayern eine besondere Verantwortung für den Erhalt jener Arten, die in Deutschland nur in den Alpen vorkommen.

Der LBV wird nicht zulassen, dass für kurzfristige wirtschaftliche Interessen massive Eingriffe in hochsensible Ökosysteme erfolgen, ohne dass die Umweltbelange umfassend geprüft wurden.

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Verwendungszeck: Klageverfahren Baustopp Fellhorn (Allgäu)

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Adulter Bartgeier sitzt auf Fels | © Rosl Roessner © Rosl Roessner
© Rosl Roessner

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