LBV bedauert erste Gerichtsentscheidung zum Fellhorn

Entscheidung zum Liftbau noch offen – LBV bekräftigt Kritik an geplanten Maßnahmen und prüft weitere juristische Schritte

Erst letzten Montag hatte der LBV vor Ort mit einem Protestbanner „Rettet das Fellhorn!“ die bereits begonnen Baumaßnahmen scharf kritisiert. Teilflächen der geplanten Baumaßnahmen liegen innerhalb des Naturschutzgebietes Allgäuer Hochalpen, eines FFH-Schutzgebietes und eines Vogelschutzgebietes, die das in Bayern vom Aussterben bedrohte Birkhuhn schützen sollen. Das Gebiet zählt zu den wichtigsten Lebensräumen für das Birkhuhn in Bayern.

Baggerarbeiten am Fellhorn | © LBV © LBV
Nach Einschätzung des LBV verstoßen die Pistenbaumaßnahmen weiterhin gegen das Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention und sind nicht genehmigungsfähig.

Hintergrund

Teilflächen der geplanten Baumaßnahmen liegen innerhalb des Naturschutzgebietes Allgäuer Hochalpen, eines FFH-Schutzgebietes und eines Vogelschutzgebietes, die das in Bayern vom Aussterben bedrohte Birkhuhn schützen sollen. Das Gebiet zählt zu den wichtigsten Lebensräumen für das Birkhuhn in Bayern. Aus diesem Grund reichte der LBV am 26. März 2026 Klage ein. Diese begründete er Mitte April noch einmal ausführlich und kritisierte erste bereits erfolgte Rodungen als illegal.

Bereits in einer Pressemitteilung im Oktober 2025 hatte der LBV kritisiert, dass durch das sogenannte 3. Modernisierungsgesetz Umweltstandards ausgehebelt wurden. So war für den geplanten Neubau der Sesselbahn am Scheidtobel keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig, obwohl sich das Bauvorhaben in einem Gebiet mit höchsten Schutzkategorien befindet. In einer Pressemitteilung vom November kritisierte der LBV die Pläne für den Neubau eines Sesselliftes als nicht genehmigungsfähig.

Birkhuhn| © Marcus Bosch © Marcus Bosch
Die Allgäuer Hochalpen zählen zu den wichtigsten Lebensräumen für das Birkhuhn in Bayern.

Alpen brauchen Schutz!

Die Alpen sind Lebensraum vieler hochbedrohter Tier- und Pflanzenarten, die durch den Klimawandel besonders gefährdet sind. Gleichzeitig trägt Bayern eine besondere Verantwortung für den Erhalt jener Arten, die in Deutschland nur in den Alpen vorkommen. Der LBV wird nicht zulassen, dass für kurzfristige wirtschaftliche Interessen massive Eingriffe in hochsensible Ökosysteme erfolgen, ohne dass die Umweltbelange umfassend geprüft wurden.

von Kristin Machmer | lbv.de,

Rebhuhn Kücken im Gras | © Ralph Sturm © Ralph Sturm
© Ralph Sturm

Wenn wir das Rebhuhn schützen, schützen wir die Artenvielfalt. Machen Sie mit!

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