Stoppt die Bagger! – Rettet das Fellhorn!
LBV kritisiert Bauarbeiten der Fellhornbahn: keine vollendeten Tatsachen schaffen vor der Gerichtsentscheidung
Mit einem Protestbanner haben Aktive sowie die Verbandsspitze des LBV heute gegen den Baubeginn eines Sessellifts am Scheidtobel und die Pisten im Bereich Bierenwang und Walsergund durch die Fellhorn-Bahn protestiert. Die Fellhorn-Bahn versucht mit dem Baubeginn, vollendete Tatsachen vor der Gerichtsentscheidung zu schaffen. So will sie einer Klage des LBV beim Verwaltungsgericht Augsburg zur möglichen Aufhebung des Sofortvollzugs der Baumaßnahmen zuvorzukommen. Dies ist in höchstem Maße verwerflich. Gegen beide Bauvorhaben hat der LBV deshalb beim Verwaltungsgericht Augsburg am 26. März auf Aufhebung des Sofortvollzugs geklagt. Eine Entscheidung wird für die nächsten Tage erwartet.
Bei dem geplanten Bau des Sessellifts soll die Talstation rund 100 Meter talwärts verlegt und die Bergstation etwa 220 Meter höher positioniert werden. Hinzu kommen verschiedene Ausweitungen der Pistenflächen an der Bierenwang- und der Walsergundabfahrt. „Nach unserer Einschätzung handelt es sich bei diesen Baumaßnahmen nicht um ein erklärtes Ersatzvorhaben, sondern um eine Neuschaffung von Ski-Infrastrukturmaßnahmen, die den Vorgaben des Alpenplans eindeutig widersprechen und somit nicht genehmigungsfähig sind“, erläutert LBV-Geschäftsführer Helmut Beran.
Birkhuhn in Gefahr
Selbst die Betreiber gehen von einer Vielzahl von Störfaktoren für das vom Aussterben bedrohte Birkhuhn aus. Dazu zählen Schneeverdichtung, der Verlust von Winterlebensräumen, Störungen an Balzplätzen, erhebliche Beeinträchtigungen während der Bauphase und Zerschneidung der Lebensräume. „Daraus zu folgern, dass in der Summe der Baumaßnahmen keine Verschlechterung entstehe und das Vorhaben unbedenklich sei, ist fachlich nicht nachvollziehbar und steht im Widerspruch zu den Erhaltungszielen der betroffenen Schutzgebiete“, verdeutlicht Helmut Beran.
Darüber hinaus plant die Fellhornbahn noch weitere Vorhaben im Bereich Scheidtobel, die nicht Bestandteil der jetzt genehmigten Maßnahmen sind. So soll beim Kanzelwandhaus ein neuer Schneiteich mit dreifach höherer Speicherkapazität errichtet werden, außerdem ist ein neuer Swisscord-Lift geplant.
Der LBV hat von Anfang an eine Zusammenlegung aller Planungen in einem Verfahren gefordert, um die Auswirkungen auf alle Schutzgüter erfassen zu können. „Ohne die Gesamtwirkung aller geplanten Maßnahmen im Gebiet zu berücksichtigen, ist eine fundierte fachliche Beurteilung nicht möglich. Hier wird eine Art Salamitaktik angewendet, um Genehmigungen für Einzelvorhaben zu erhalten, die in ihrer Summe gar nicht oder nur mit hohen Auflagen genehmigt würden“, erklärt Beran.
Hintergrund
© LBV
Teilflächen der geplanten Baumaßnahmen liegen innerhalb des Naturschutzgebietes Allgäuer Hochalpen, eines FFH-Schutzgebietes und eines Vogelschutzgebietes, die das in Bayern vom Aussterben bedrohte Birkhuhn schützen sollen. Das Gebiet zählt zu den wichtigsten Lebensräumen für das Birkhuhn in Bayern. Aus diesem Grund reichte der LBV am 26. März 2026 Klage ein. Diese begründete er Mitte April noch einmal ausführlich und kritisierte erste bereits erfolgte Rodungen als illegal.
Bereits in einer Pressemitteilung im Oktober 2025 hatte der LBV kritisiert, dass durch das sogenannte 3. Modernisierungsgesetz Umweltstandards ausgehebelt wurden. So war für den geplanten Neubau der Sesselbahn am Scheidtobel keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig, obwohl sich das Bauvorhaben in einem Gebiet mit höchsten Schutzkategorien befindet. In einer Pressemitteilung vom November kritisierte der LBV die Pläne für den Neubau eines Sesselliftes als nicht genehmigungsfähig.
Die Alpen brauchen Schutz!
Die Alpen sind Lebensraum vieler hochbedrohter Tier- und Pflanzenarten, die durch den Klimawandel besonders gefährdet sind. Gleichzeitig trägt Bayern eine besondere Verantwortung für den Erhalt jener Arten, die in Deutschland nur in den Alpen vorkommen. Der LBV wird nicht zulassen, dass für kurzfristige wirtschaftliche Interessen massive Eingriffe in hochsensible Ökosysteme erfolgen, ohne dass die Umweltbelange umfassend geprüft wurden.
von Stefanie Bernhardt | lbv.de,