Änderungen im Naturschutzgesetz bringen keinen Fortschritt für Bayerns Natur

Staatsregierung wahrt Basis des Volksbegehrens, nutzt Chance auf mehr Naturschutz insbesondere bei den Mooren aber nicht

Mit den heute vom Bayerischen Kabinett beschlossenen Änderungen am Bayerischen Naturschutzgesetz werden erstmals Regelungen angepasst, die auf das Volksbegehren Artenvielfalt - „Rettet die Bienen!“ zurückgehen. Nach erster Einschätzung des LBV bleibt die gesetzliche Substanz des Volksbegehrens erhalten. „Die Gesetzesänderungen enthalten sinnvolle Anpassungen. Einen substantiellen Fortschritt für Bayerns Natur bringen sie jedoch nicht“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.

Moorfrosch | © Manfred Waldhier © Manfred Waldhier
Moorschutz ist auch effektiver Artenschutz von Tieren wie dem Moorfrosch.

„Bayern hat sich ehrgeizige Ziele beim Naturschutz gesetzt. Die heutigen Änderungen zeigen jedoch nicht, wie sie erreicht werden sollen. Naturschutz und Landwirtschaft stehen vor denselben Herausforderungen: Dürre, Extremwetter und der Verlust fruchtbarer Böden. Wer beides stärken will, muss den Mut haben, echte Fortschritte zu ermöglichen. Diese Chance wurde verpasst.“

Die Änderungen beim Walzverbot schaffen eine praktikablere Regelung für Landwirte. Auch die neuen Vorgaben zum Grünlandumbruch erleichtern Verwaltungsabläufe und schaffen mehr Klarheit für Landwirte. Für den Artenschutz ergeben sich dadurch lediglich in den Wiesenbrütergebieten Verbesserungen. Beim Schutz von Grünland gehen die neuen Regelungen sogar hinter das bisherige Schutzniveau zurück, da das flächendeckende naturschutzrechtliche Umwandlungsverbot aufgehoben wird.

Chance vertan beim Moorschutz in Bayern

„Am deutlichsten zeigt sich die verpasste Chance beim Moorschutz“, sagt Schäffer. Moore halten Wasser zurück, können Hochwasserspitzen abmildern und speichern große Mengen Kohlenstoff. Angesichts der Herausforderungen des Klimawandels ist daher dringendes Handeln bei der Wiedervernässung geboten. Im Gesetz fehlen jedoch neue Instrumente, um diese zu beschleunigen. „Aus Sicht des LBV hätte die Staatsregierung die Moorwiedervernässung als überragendes öffentliches Interesse festlegen müssen. Das wäre ein wichtiger Schritt gewesen, um endlich weiterzukommen“, kritisiert der LBV-Vorsitzende.

Mit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ haben die Menschen in Bayern den Naturschutz dauerhaft gestärkt. Wer diese gesetzlichen Regelungen verändert, trägt deshalb eine besondere Verantwortung. Der LBV ist bereit, gemeinsam mit der Landwirtschaft Lösungen zu entwickeln, von denen beiden Seiten profitieren können. Eine Schwächung des Naturschutzes kommt jedoch nicht in Frage.

von Stefanie Bernhardt | lbv.de,

Wiesenweihe im Feld mit fünf Jungvögeln im Dunenkleid | © Zdenek Tunka © Zdenek Tunka
© Zdenek Tunka

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