LBV kritisiert: Trotz VGH-Urteil treibt Teublitz Gewerbegebiet im Klimaschutzwald voran
Bebauungsplan wurde 2021 für unwirksam erklärt - Stadtrat will am Donnerstag über erneute Rodungspläne entscheiden
Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof 2021 der Klage des LBV gegen ein rund 20 Hektar großes Gewerbegebiet im Staatswald stattgegeben hat (siehe PM-98-21), hält die oberpfälzische Stadt Teublitz (Lkr. Schwandorf) weiter an ihrem Vorhaben fest. Der Stadtrat will am Donnerstag einen überarbeiteten Planentwurf billigen und damit die erneute öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Fachstellen einleiten. „Die Planungen für ein Gewerbegebiet in einem Klimaschutzwald haben eine fatale Signalwirkung weit über die Region hinaus. Staatswald darf nicht als Verfügungsmasse für kommunale Planungen dienen. Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, Staatswälder nicht mehr für Bau- und Gewerbegebiete zur Verfügung zu stellen, und wir fordern von der Stadt Teublitz, diese unsägliche Planung ad acta zu legen“, kritisiert Helmut Beran, LBV-Geschäftsführer.
Folgen des Extremsommers für Wälder überall sichtbar
Statt aus dem VGH-Urteil und den erheblichen fachlichen Bedenken Konsequenzen zu ziehen und den Standort aufzugeben, versucht die Stadt weiterhin, das Gewerbegebiet durchzusetzen. „Unsere Region hat in diesem Extremsommer besonders unter Hitze und Trockenheit gelitten. Die Folgen für Wälder und Gewässer sind überall sichtbar. Ausgerechnet jetzt weiterhin die großflächige Rodung eines Waldes mit besonderer Bedeutung für den regionalen Klimaschutz zu verfolgen, ist aus unserer Sicht völlig aus der Zeit gefallen“, erklärt Christian Stierstorfer, LBV-Waldreferent.
Christoph Bauer, Leiter der LBV-Bezirksgeschäftsstelle Oberpfalz, verweist außerdem auf die ablehnenden Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten AELF, sowie der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Schwandorf im Rahmen der Neuaufstellung des Landschaftsplanes 2025: „Es ist erschütternd, dass nicht nur die Argumente der Naturschutzverbände, sondern auch erhebliche Bedenken von Fachbehörden das Vorhaben bislang nicht gestoppt haben. Mit neuen Gutachten und einem ergänzenden Verfahren versucht die Stadt nun, die vom VGH beanstandeten Punkte auszuräumen – am grundsätzlichen Problem des Standorts mitten im Wald ändert das aus unserer Sicht nichts.“
Hintergrund
Der LBV hat 2021 erfolgreich vor dem VGH gegen den Bauleitplan der Stadt Teublitz zur Errichtung eines Gewerbegebietes an der Autobahnausfahrt A93 geklagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte den Plan für unwirksam und äußerte erhebliche Bedenken hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Prüfung sowie weiteren Teilen der Planung. Trotzdem hält die Stadt Teublitz an dem Vorhaben fest. Sie hofft offenbar, mit neuen Gutachten die Bedenken des Gerichtes ausräumen zu können. Der LBV lehnt das Vorhaben aufgrund einer Reihe von fachlichen, aber auch grundsätzlichen Erwägungen weiterhin strikt ab und sieht die Gefahr eines Präzedenzfalles. Staatswälder dürfen nicht als potentielle Gewerbegebiete gelten.
Der betroffene Wald am Fuße des Schwarzen Berges ist Teil des Quellgebietes für die Teublitzer Weiher. Aufgrund der guten Wasserversorgung hatte sogar der zurückliegende Extremsommer kaum Auswirkungen auf diesen Wald, während im Umland teilweise massive Schäden an den Bäumen entstanden. Dies unterstreicht die Wichtigkeit des Erhalts dieses artenreichen und vielfältigen Baumbestandes umso mehr.
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