Bebauungsplan für Gewerbegebiet im Staatswald bei Teublitz unwirksam

Klimaschutzwald vorerst gerettet – Urteilsbegründung folgt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat heute den Bebauungsplan für das umstrittene Gewerbegebiet Teublitz für unwirksam erklärt. Wir hatten im Mai Normenkontrollklage gegen das geplante Vorhaben an der Autobahn A93 im Landkreis Schwandorf eingereicht, da es 20 Hektar artenreichen Klimaschutzwald unnötig vernichtet hätte. 

Gestern hat in München die mündliche Verhandlung zum Bebauungsplan auf der Staatswaldfläche stattgefunden. Der VGH teilte heute auf unsere Anfrage mit, dass „der Bebauungsplan unwirksam ist“. Eine Urteilsbegründung des Gerichts folgt. Das VGH Urteil sehen wir als einen weiteren juristischen Fingerzeig für mehr Umwelt und Naturschutz in Bayern. Wir erwarten, dass Staatsregierung und Landtag dem Verkauf der Staatswaldflächen nun nicht mehr zustimmen.

„Die Pläne für das Teublitzer Gewerbegebiet sind das exakte Gegenteil von dem, was fast täglich an Maßnahmen für mehr Klima- und Naturschutz, sowie gegen den Flächenverbrauch gefordert wird. Hier geht es nicht zuletzt auch um die Glaubwürdigkeit der Politik. Ich freue mich daher sehr, dass die Planungen für das Gewerbegebiet in Teublitz erst einmal gestoppt sind. Auch wenn die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, ist diese Entscheidung ein wichtiges Signal: Von den Befürwortern wurde immer wieder betont, man habe einen ‚vorbildlichen Planungsprozess‘ durchlaufen und dabei alle gültigen Gesetze beachtet. Der VGH sieht das offenbar anders“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.

Bauvorhaben bedrohen Waldbestände

Gesunder Zukunftswald | © Christian Stierstorfer © Christian Stierstorfer

„Gerade in der Oberpfalz bedrohen derzeit viele Bauvorhaben wichtige Waldbestände in enormem Ausmaß. Insgesamt geht es um mindestens 200 Hektar überwiegend öffentlicher Wald, der für Gewerbegebiete gerodet werden muss. Sollte das Urteil das Ende der Teublitzer Pläne bedeuten, wäre das ein richtungsweisendes Signal an Kommunen und Investoren.

Nachdem landwirtschaftliche Flächen immer weniger zur Verfügung stehen, rücken derzeit Wälder verstärkt in den Fokus von Begehrlichkeiten. Es muss dringend ein Umdenken beim Flächenverbrauch stattfinden“, erklärt Christoph Bauer LBV-Bezirksgeschäftsführer in der Oberpfalz.

Wirtschaft vereinbar mit Naturschutz

Torfmoosen | © Christian Stierstorfer © Christian Stierstorfer

„Dieses Urteil ist vor allem ein Erfolg für den Teublitzer Wald. Aus naturschutzfachlichen Gründen lehnt der LBV das Gewerbegebiet weiterhin klar ab. Der Erhalt solcher zusammenhängender Waldgebiete ist für die Zukunft in Zeiten des Klimawandels enorm wichtig. Ich appelliere dringend an die Stadt Teublitz und ihre Entscheidungsträger, dieses Urteil nun zum Anlass zu nehmen, die Pläne aufzugeben. Die Kommunen vor Ort müssen sich ernsthaft Gedanken machen, gemeinsam ihre Wirtschaft zu entwickeln, ohne die Natur zu vernichten“, so Dr. Christian Stierstorfer, LBV-Waldreferent und Gebietskenner.

Hintergrund:

Der LBV hatte gegen den Bebauungsplan geklagt, da das betroffene Waldgebiet naturschutzfachlich als äußerst wertvoll eingestuft wird, was in unterschiedlichen behördlichen Veröffentlichungen bestätigt wird: Der betroffene Wald bei Teublitz ist laut Regionalplan Teil eines landschaftlichen Vorbehaltsgebiet, in dem den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zukommt. Im Landschaftsplan der Stadt Teublitz wird sogar vorgeschlagen, dort ein Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Auf der Fläche befinden sich gesetzlich geschützte Sumpf- und Moorwälder, und es wurden zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten nachgewiesen. Aufgrund der weiten Entfernung zum Stadtgebiet verstößt das geplante Gewerbegebiet auch gegen das sogenannte Anbindegebot im Landesentwicklungsprogramm. Gemäß Waldfunktionsplan besitzt der gesamte Waldbereich „besondere Bedeutung für den regionalen Klimaschutz“ und ist zudem laut Regionalplan „besonders wichtig für die Reinigung der Luft und für den Schutz vor Immissionen“.

Die Planungen zu einem Gewerbegebiet stammen aus dem Jahr 2014. Damals sollte eine große Getränkeabfüllanlage entstehen. Aus Sorge vor den Folgen für die örtliche Trinkwasserversorgung wurden die Planungen vor dem Hintergrund eines drohenden Bürgerentscheides gestoppt. Die Stadt Teublitz hat die Ansiedlung eines Gewerbegebietes jedoch später wieder aufgenommen. Die Fläche befindet sich unmittelbar an der Gemeindegrenze zur Stadt Maxhütte-Haidhof. Etwa 500 Meter entfernt vom geplanten Gewerbegebiet befindet sich das europäische Naturschutzgebiet „Regentalhänge“. Der Wald wird von den Bayerischen Staatsforsten bewirtschaftet. Mitte Februar 2021 hat der Stadtrat von Teublitz die Planung in dem 21 Hektar großen Waldgebiet als Satzung beschlossen. Die Stadt ist bisher nicht Eigentümer, vermarktet aber seit Sommer 2020 die Flächen in Immobilienportalen.

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© Ralph Sturm

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