Totgesagte leben länger
Warum wir Artenhilfsprogramme brauchen
Auch wenn dem Schutz von Lebensräumen heute oft höhere Priorität eingeräumt wird: Die traditionsreichen LBV-Artenhilfsprogramme zählen zu unserem Tafelsilber. Sie haben für etliche Arten die Rettung in letzter Minute gebracht und sind unter bestimmten Kriterien immer noch das Mittel der Wahl, um Biodiversität zu sichern.
Wanderfalken waren vor 30 Jahren fast ausgerottet
Ein Granitturm im Fichtenmeer des Bayerwaldes. Über bewaldete Höhen schweift der Blick hinüber nach Tschechien. Mittendrin in der stillen, wilden Landschaft zwei Vögel, die über Jahrzehnte hier nicht mehr zu sehen waren: Auf einem Felsvorsprung putzt sich ein junger Wanderfalke und macht Flugübungen. Darüber kreist schon sein Nestgeschwister.
Junge Wanderfalken in so ursprünglicher Kulisse ausfliegen zu sehen – vor dreißig Jahren, als der Wanderfalke hierzulande fast ausgerottet war, hätte kaum ein Naturschützer mehr auf solche Erlebnisse gehofft. Und doch brüten heute im Bayerischen Wald wieder 15, bayernweit an die 300 Wanderfalkenpaare – Erfolg eines Artenhilfsprogramms, in dem seit 1982 Hunderte LBV-Aktive für die Rückkehr des eleganten Greifvogels kämpften.
Szenenwechsel: Augsburg im Juni 2016. Das Landesamt für Umwelt stellt die neue Rote Liste gefährdeter Brutvögel Bayerns vor. Wir finden da alte Bekannte. Die Wiesenweihe zum Beispiel: Auch sie war über Jahrzehnte „vom Aussterben bedroht“. Und heute? Stark gefährdet“? Fehlanzeige! Aber doch noch „gefährdet“? Nein, die Wiesenweihe wird als „Art mit geografischer Restriktion“ geführt, gilt nur noch wegen ihres kleinen Verbreitungsgebiets als latent gefährdet. Wer hat sie gerettet?
Nein, nicht die „berühmten Schweizer“: LBVler waren es, Ehrenamtliche, die in einem anderen LBV-Artenhilfsprogramm Jahr um Jahr ihre Freizeit opfern, umgefährdete Nester der Wiesenweihe zu sichern.
Auch andere Arten profitieren von Artenhilfsprogrammen
Und auch andere Arten haben sich positiv entwickelt: der Steinadler, ehemals „stark gefährdet“ jetzt „Art mit geografischer Restriktion“. Der Uhu: zuvor „gefährdet“, heute aus der Roten Liste entlassen. Der Weißstorch: ein Bestandsanstieg auf fast 1000 Paare seit den 1980er Jahren sichert jetzt seine Zukunft in Bayern.
Sie alle profitieren von Artenhilfsprogrammen, die der LBV mit Unterstützung des Freistaats und anderer gesellschaftlicher Gruppen – Kommunen, Landwirte, Kletterer etc. – erfolgreich umsetzt. Nur eine sogenannte Zielart fällt aus dem Raster: der Ortolan. Der vom Aussterben bedrohte, nur noch in Unterfranken vorkommende Verwandte der Goldammer ist von einer Rettung weit entfernt.
Aber das Programm ist jung, und erfolgreiche Artenhilfsprogramme brauchen einen langen Atem. Und immerhin haben sich mittlerweile die Ortolan-Bestände auf niedrigem Niveau stabilisiert – die Maßnahmen der mit uns kooperierenden Landwirte scheinen also den jahrzehntelangen Sinkflug der Art zu stoppen.
Artenschutz heißt nicht nur Vogelschutz
Doch es geht nicht nur um Vögel. Ebenso sichern wir in EU-LIFE-Projekten die deutschlandweit einzige Wochenstube der Großen Hufeisennase und ein Schwerpunktvorkommen der Grünen Keiljungfer, einer bedrohten Libellenart.
Mit dem Bayerischen Naturschutzfonds schützen wir gefährdete Amphibien in Abbaustätten in ganz Bayern. Wir engagieren uns für den Feldhamster in Mainfranken und den Fischotter im Bayerischen Wald.
Natürlich realisieren auch unsere Kreis- und Ortsgruppen lokal und regional ein breites Spektrum von Artenschutzmaßnahmen – für Vögel, Amphibien oder auch für Pflanzen wie das Bodensee-Vergissmeinnicht oder das Mittlere Wintergrün.
Traditioneller Einzelartenschutz bleibt wichtig
Zwar dominiert heute der Lebensraumschutz, der ökosystemare Ansatz der Biodiversitätskonvention, der nicht die einzelne Art, sondern ganze Lebensgemeinschaften in den Fokus nimmt, weil er viele Arten bei begrenzten Ressourcen im Naturschutz oft am effektivsten bewahren kann.
Der traditionelle Einzelartenschutz ist dennoch nicht out: Eine hochgradige Gefährdung der Zielarten, eine besondere Verantwortung für Arten, die nur oder überwiegend bei uns vorkommen, oder auch kleine, lokal begrenzte Vorkommen mit hohem Aussterberisiko rechtfertigen weiterhin spezifische Artenschutzmaßnahmen, um einen unwiederbringlichen Verlust an biologischer Vielfalt zu verhindern.
Artenschutz - auch künftig ein wichtiges Thema
Viele Zielarten sind zudem „Flaggschiffarten“ – attraktive viel beachtete Vertreter ihrer jeweiligen Lebensräume. Von ihrem Schutz profitieren also viele andere Arten mit geringerer Öffentlichkeitswirkung.
Der Artenschutz wird daher auch künftig eine große Rolle spielen, ganz im Sinne unserer Satzung und Ziele: LBV, Verband für Arten- und Biotopschutz.