Hecken im öffentlichen Raum

Zwischen Willkür und sachgemäßer Pflege

Jedes Frühjahr erreichen uns zahlreiche Zuschriften und Anrufe empörter Naturfreunde, dass in der Flur, an Straßen und in öffentlichen Grünanlagen Hecken einfach abrasiert oder gerodet werden. Wir sagen Ihnen, was sinnvoll und was nicht legal ist.

Rotkehlchen auf einem Asthaufen | © LBV © LBV

Hecken sind Lebensraum vieler Vögel, Insekten und anderer Tiere. Sie alle finden hier Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten. Eine richtig gepflegte Hecke kann so manches Landschaftsbild verschönern und ist ein fester Bestandteil der traditionellen, bäuerlichen Kulturlandschaft.

Ohne Pflege geht der Lebensraum Hecke mit seinen Ökosystemleistungen jedoch verloren. Doch nicht nur die richtige Pflege, sondern auch der richtige Zeitpunkt von Maßnahmen unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sind hierbei von großer Bedeutung – und manchmal mit Problemen behaftet.

Sachgerechte Pflege

Bluthänfling auf einem Ast | © Dr. Christoph Moning © Dr. Christoph Moning
Heckenbewohner: Der Bluthänfling braucht für den Nestbau dichte Sträucher, um in geringer Höhe seine Nester zu bauen

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Heckenpflege und Heckenrodung. Die Heckenpflege ist eine Verjüngung der Hecke, die dazu beiträgt, die Hecke in einer bestimmten Form zu erhalten. Naturschutzfachlich nicht erlaubt ist jedoch die Heckenrodung, bei der die gesamte Hecke entfernt wird. Dies ist nur mit einer eigenen naturschutzfachlichen Genehmigung möglich.

Will man eine Strauchhecke sachgerecht pflegen, sollte man sie verjüngen. Bei der Verjüngung werden die Gehölze der Hecke fast bis auf den Boden zurückgeschnitten, in der Fachsprache nennt man dies „auf-den-Stock-setzen“. Dies mag nicht immer ästhetisch aussehen, doch nimmt ohne einen Rückschnitt langfristig die Dichte der Hecke ab, so dass viele Vogelarten keine geeigneten Nistplätze mehr finden.

Beim Auf-den-Stock-setzen wird abschnittsweise alle fünf Jahre ein Drittel der Hecke zurückgeschnitten. Im fränkisch-bayerischen Raum wird dies seit Jahrhunderten praktiziert. Die Bäume und Sträucher schlagen dann aus dem Stock wieder aus und es entsteht eine neue, dichte Hecke. Das dauert allerdings einige Jahre.

Pflegeabschnitte sollten unterschiedlich lang sein

Aus ästhetischer Sicht und aus Gründen der Vielfalt sollten die Pflegeabschnitte unterschiedlich lang sein (zwischen 10-25 beziehungsweise bis 50 Meter bei langen Hecken), so dass verschiedene Entwicklungsabschnitte einer Hecke nebeneinander vorhanden sind.

Der Erhalt einzelner hoch herausragender Bäume (Überhälter), Solitärsträucher oder seltener Arten, wie die Berberitze, und deren gezielte Förderung sind dabei ein wichtiger Aspekt. Außerdem sollten Sonderstrukturen, wie besonders dichte oder totholzreiche Abschnitte, nicht geschnitten werden.

Fehler vermeiden

Durch eine sachgemäße Heckenpflege können häufige Fehler vermieden werden: fehlende Stufung, zu kleine oder große Abschnitte oder das rücksichtslose Auf-den-Stock-setzen der gesamten Heckenlänge, bei dem die Tiere ihren kompletten Rückzugsraum verlieren.

Nicht fachgerecht ist der Einsatz von Geräten, die Äste und Zweige nicht sauber abschneiden, sondern regelrecht „zerfetzen“. Ebenso wenig fachgerecht ist das senkrechte Beschneiden, da die Hecken dann für brütende Vögel zu durchsichtig werden.

Ökologische Falle: Schnittgut

Aufgeschichteter Holzhaufen | © Peter Bria © Peter Bria
Schnittguthaufen werden leicht zur tödlichen Gefahr

Zwischen 1. März und 30. September ist der Radikalschnitt von Hecken gesetzlich verboten (§ 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz; Art.16, BayNatSchG). Die Missachtung des Verbots kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Dies gilt übrigens auch für Hecken im Garten!

Vor allem zwischen März und Juli sollen so in der Hauptbrutzeit der Vögel Störungen vermieden werden. Die Zeit der Vegetationsruhe von Oktober bis Februar ist für ein Zurückschneiden der Hecken ohnehin am besten geeignet.

Hier hat sich jedoch in den letzten Jahren eine ökologische Falle entwickelt. Vor allem an Straßen werden viele Hecken zwar gesetzeskonform vor dem 1. März geschnitten, das Schnittgut wird jedoch oft in großen Haufen zunächst an Ort und Stelle für längere Zeit gelagert. Vogelarten, die in der Hecke gebrütet hätten, weichen nun in diese Asthaufen aus und bauen dort ihre Nester.

Außerdem besiedeln Igel und andere Kleintiere gerne diese „Totholzstrukturen". Wird das Astmaterial dann später zur Weiterverwendung als Hackschnitzel in der Brutzeit abtransportiert oder gleich an Ort und Stelle zerkleinert, haben die Vögel und andere Tiere keine Chance.

Häckseln von Schnittgut nicht im Frühling und Sommer

Aus Sicht des Artenschutzes muss das Häckseln der Schnittguthaufen in den Frühlings- und Sommermonaten deshalb unterbleiben. Rechtlich bestehen hierzu jedoch noch keine konkreten Vorgaben, allerdings gilt das naturschutzrechtliche Verbot der Beseitigung von Fortpflanzungsstätten

Dann passiert genau das, was der Gesetzgeber aus gutem Grund in der Brutzeit verhindern wollte.

Schnittgut sollte zeitlich so behandelt werden wie Heckenpflege

Amselweibchen in einer Hecke mit Beeren | © Rosl Rößner © Rosl Rößner

Neben dem Rückschnitt von Hecken und Feldgehölzen sollte auch die Weiterbehandlung des Schnittgutes unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten noch genauer gesetzlich geregelt werden.

Schnittgut muss daher ebenso zeitlich behandelt werden wie die Heckenpflege. Daher gilt: am besten sofort entfernen. Solange dies nicht der Fall ist, könnten vernünftige Initiativen örtlicher Naturschützer möglicherweise ein Umdenken bei den ausführenden Gemeinden oder Behörden bewirken.

Hecken nehmen wichtige ökologische Funktionen in der Kulturlandschaft wahr und vernetzen Biotope miteinander. Der Erhalt dieser Strukturelemente fördert die Arten- und somit gleichermaßen die Vogelvielfalt. Die Pflege von Hecken und die Behandlung des Schnittgutes sollte daher vielerorts noch mit mehr Bedacht durchgeführt werden, denn dieses bedeutende Element unserer Landschaft ist es unbedingt wert.

Das Wichtigste im Überblick

Pflegemaßnahmen

  • abschnittsweise Verjüngung der Hecke
  • Abschnitte zwischen 10-25 bzw. 50 Meter
  • alle 5 Jahre ein Heckendrittel zurückschneiden
  • Sonderstrukturen und Totholz erhalten
  • kein Schnitt zwischen 1. März und 30. September
  • Entsorgung des Schnittgutes sofort oder außerhalb der Brutzeit

Praktischer Artenschutz

  • Brutvorkommen in Schnittguthaufen an die zuständige Kommune/Behörde melden

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