Tatort Natur: wer begeht Verbrechen gegen geschützte Tiere?

25. Folge vom LBV-Podcast „Ausgeflogen“

Portrait von Dr. Andreas von Lindeiner | © Nina Meier © Nina Meier
Zu Gast Im Podcast: Dr. Andreas von Lindeiner (Expete für Naturschutzkriminalitat).

Herzlich Willkommen zu „Ausgeflogen - der LBV-Podcast“. Ich bin eure Podcast Moderatorin Steffi Bernhardt. Falls ihr zum ersten Mal rein hört: Herzlich Willkommen. Bei „Ausgeflogen“ haben wir jeden Monat eine Person aus dem bayerischen Naturschutz zu Gast und sprechen über Artenschutz, Biodiversität und wie jede und jeder unsere Natur schützen kann.
Der Tatort am Sonntagabend, Krimi Bücher oder True Crime Podcasts: Wir sind oft fasziniert von Verbrechen. Straftaten richten sich aber nicht nur gegen andere Menschen, sondern manchmal auch gegen die Natur. Vergiftete Greifvögel, illegale Fallen oder sogar Beschuss sind leider keine Seltenheit. Zu Gast ist heute Dr. Andreas von Lindeiner, Experte für Naturschutzkriminalität und Leiter des Projekts Tatort Natur von LBV und der Gregor Louisoder Umweltstiftung . Gemeinsam mit ihnen sind wir den Tätern auf der Spur.

Stefanie Bernhardt: Hallo Andreas. Es freut mich sehr, dass du heute zu Gast bist, im LBV-Podcast Ausgeflogen.

Dr. Andreas von Lindeiner: Ja Hallo Steffi, freut mich auch. Danke.

 

Bei uns soll es heute um ein spannendes, eher düsteres Thema gehen, nämlich Naturschutzkriminalität. Was genau versteht man darunter?

Naturschutzkriminalität ist ein Oberbegriff. Im konkreten Fall geht es darum, dass Leute illegale Aktivitäten gegen geschützte Tierarten entfalten. Dazu gehören beispielsweise Vergiftungen, das Aufstellen von Fallen, Abschüsse, aber auch Störungen oder Zerstörung der Lebensstätten wie Nester. Das sind alles Dinge, die nicht erlaubt sind und deswegen auch als Naturschutzkriminalität bezeichnet werden.

 

Du hast gerade schon ein paar Beispiele genannt. Welche Arten sind denn von Zerstörung, Tötungen, Abschuss etc. betroffen?

Ganz besonders hat es zeitweilig Luchse betroffen, zum Teil auch Biber, Fischotter, Greifvögel und Großvögel. Die stehen ganz besonders im Fokus, auch was die Zahlen angeht und deswegen kümmern wir uns um diese Arten ganz besonders.

Habicht steht auf einer Wiese | © Rosl Rößner © Rosl Rößner
Greifvögel werden durch präparierte Kleintiere vergiftet.

Wir bekommen regelmäßig Fälle mit, bei denen Greifvögel vergiftet werden. Da ist ganz oft ein Insektizid für verantwortlich, nämlich Carbofuran. Warum wird es denn von Tätern so oft eingesetzt?

Aus Sicht der Täter und Täterinnen hat Carbofuran den Vorteil, dass es ganz besonders giftig ist, sich aber auch sehr gut lagern lässt, denn die Giftigkeit bleibt über viele Jahre erhalten. Dieses Mittel ist seit 2007 in der gesamten EU verboten. In der Anwendung scheint es aber immer noch in manchen Spinden oder in manchen Kellern verfügbar zu sein. Es gibt Leute, die sich das Zeug gegebenenfalls im nicht EU-Ausland besorgen. Da lässt sich leicht eine Adresse finden, wo man das Gift bestellen kann. Damit ist es für die Täter interessant, quasi auch solche Restbestände in ihrem Sinne zu verwenden.

 

Wie wird dieses Gift ausgebracht, dass es Tiere versehentlich fressen?

Dieses Gift hat in der Regel eine auffällige Färbung. Es ist pink, blau oder lila und sieht ein bisschen körnig, granulär aus. Dieses Gift wird meistens an Fleischresten an Teilen von Tieren, beispielsweise von Hühnern, Tauben oder zum Teil in ganze Tiere wie zum Beispiel Hasen gebracht. Wir haben auch schon Fasanhennen gefunden, die in der Bauchhöhle dieses Gift aufwiesen. Zum Teil sind auch schon Eier gefunden worden, die mit dem Gift versehen waren. Wenn sowas zum Beispiel zur Osterzeit passiert, ein pinkfarbenes Ei, was wir durchaus schon hatten, dann ist das sehr perfide und vor allen Dingen auch nicht ganz ungefährlich.

 

Wenn diese Güter ausgelegt werden, kann es sein, dass auch andere Arten oder sogar der Mensch das versehentlich in die Hände bekommt?

Ganz sicher. Die Frage stellt sich ohnehin: Sind die betroffenen Greifvögel das gezielte Opfer gewesen oder hat der Täter/die Täterin versucht beispielsweise Füchse damit zu vergiften und der Greifvogel war nur schneller? Das können wir nicht wissen, weil da kein Schild dransteht „nur für Füchse“. Deswegen muss man davon ausgehen, dass zum Teil die Greifvögel ein sogenannter Kollateralschaden sind. Sie sind definitiv betroffen und auch andere Tiere, die Aas fressen, wie Rabenvögel sind oftmals Opfer davon. Die Frage nach einer möglichen Gefährdung von Menschen ist definitiv gegeben: Dieses Carbofuran muss nicht gegessen werden, um zu wirken, sondern wirkt als Kontakt-Gift. Es kann über die Haut und über Schleimhäute aufgenommen werden und dann durchaus für Menschen gefährlich sein. Es gibt viele Fälle, in denen auch Haushunde betroffen waren, die das durch ihren guten Geruchssinn gefunden und aufgenommen haben. Also insofern ist eine öffentliche Gefährdung durch solche Giftköder zu sehen.

Nahaufnahme eines Luchs im Wald | © Henning Werth © Henning Werth
Auch Säugetiere wie Luchse werden immer häufiger Opfer von Giftködern.

 

Der Großteil der von Naturschutzkriminalität betroffenen Arten stehen unter Schutz. Also zum einen sind sie geschützt durch das Bundesnaturschutzgesetz, aber auch international durch die EU-FFH-Richtlinie. Welche Rolle haben diese von dir schon genannten Arten in ihrem Ökosystem? Warum sind sie so wichtig?

Die Greifvögel sind wichtig als weitgehende Spitzen-Organismen in der Nahrungspyramide. Sie fressen vielfach Kleinsäuger wie Mäuse und sorgen somit dafür, dass die Populationen von Feldmäusen oder auch anderen Mausarten begrenzt bleiben und nicht zum Beispiel alles kahlfressen. – Was durchaus auch mal passieren kann. Sie haben wie andere Beutegreifer auch eine regulierende Funktion. Deswegen ist es wichtig, dass sie im Ökosystem in einer natürlichen Populationsdichte gut vertreten sind. Generell nehmen Beutegreifer in der Regel nie Überhand.

 

Wie sieht es bei Säugetieren aus? Zum Beispiel bei den Luchsen oder auch beim Wolf oder Fischotter?

Das Problem ist tatsächlich, dass Arten, die hochgradig gefährdet sind und sehr selten sind, wie der Luchs, erheblich darunter leiden. Wir haben mehrere Vergiftungs- oder Tötungsfälle von Luchsen in Ostbayern gehabt. Solche Fälle tragen erheblich dazu bei, dass die Populationen sich nicht erholen können. Wir müssen davon ausgehen, dass die Dunkelziffer ganz erheblich ist, weil man definitiv nicht jede Leiche findet. Auch bei den Greifvögeln sind das oftmals nur Zufallsfunde. Wir wissen nicht, wie weit die fliegen, ob sie irgendwo im Gebüsch abstürzen oder im irgendwo Wald verenden, wo sie keiner findet. Das ist selten, dass so ein totes Tier auf offener Feldflur oder in der Wiese gefunden wird. Bei Arten wie dem Luchs, wenn sie dann wirklich auftauchen, muss man sagen, das dürfte wahrscheinlich nur die Spitze eines nicht in der Größe zu beziffernden Eisbergs sein.

 

Es gibt also eine sehr hohe Dunkelziffer von der auszugehen ist?

Wir müssen davon ausgehen, denn wir haben nur wenig Hinweise aus der Bevölkerung. Diese Funde werden zum Teil von Spaziergängern, Pilzsuchern, Gassi-Gehern und so weiter geliefert, die regelmäßig draußen in der Natur unterwegs sind. Das sind wichtige Funktionsträger für so ein Vorhaben überhaupt Naturschutzkriminalität zu entdecken, um dann in der Folge was dagegen tun zu können.

 

Um etwas gegen Naturschutzkriminalität zu tun haben der LBV und die Gregor Louisoder Umweltstiftung 2019 das Projekt Tatort Natur ins Leben gerufen. Das Kooperationsprojekts dient vor allem dazu, Meldungen von Fällen von Naturschutzkriminalität zu dokumentieren, zu sammeln und zu bündeln. Dafür gibt es extra eine Meldeplattform. Wie viele Fälle von Naturschutzkriminalität gibt es denn in Bayern?

Wir haben regelmäßig mehrere Dutzend Fälle. Wir haben beispielsweise für die Jahre 2019 und 2020 an die 120 Fälle gehabt. Im letzten Jahr waren es mit 80 ein Paar mehr. Da stellen sich die Fragen: Sind mehr Fälle entdeckt worden, sind die Leute aufmerksamer, hat es tatsächlich mehr gegeben? Das wissen wir nicht, aber wir müssen auf Zuruf reagieren: Was wird gefunden, was können wir weiter melden? Was sicherlich einen Beitrag geleistet hat mehr Fälle ans Tageslicht zu bringen oder mehr Vögel oder Tiere zur Untersuchung zu bringen, war ein Aufruf der staatlichen Vogelschutzwarte an die Landratsämter entsprechende Fälle mit uns abzustimmen und zur Untersuchung zu bringen.

 

Mit Gift präparierter Kleinvogel | © Heidi Seiß © Heidi Seiß
Lila farbenes Granulat ist ein Hinweis auf das Kontakt-Gift Carbofuran.

Was ich mich frage: Ihr bekommt das wahrscheinlich oft von Privatpersonen gemeldet. Wie erkennen diese Leute den Tatort? Es kann doch sein, dass der Vogel einfach eines natürlichen Todes gestorben ist.

Das gibt es tatsächlich auch. Denn nicht jeder Vogel, den man findet, ist illegal zu Tode gekommen. Oftmals ist es so, dass die Leute sagen: Ich habe zum allerersten Mal einen toten Greifvogel gefunden. Was ist denn wohl mit dem passiert? Das interessiert mich, was muss ich denn jetzt tun? Es ist so, dass es im Regelfall gerade solche Beobachtungen sind. Das findet nicht jeden Tag in jeder Region statt, insofern ist das für die meisten Leute ein ganz seltenes Erlebnis einen toten Greifvogel zu finden. Allein die schiere Größe fasziniert die Leute. Es gibt wenig Leute, die Greifvögel nicht mögen oder nicht faszinierend finden, wenn die herumsegeln. Insofern besorgt sie so ein Fund. Dann fragen sie nach und das ist auch gut so. Meistens läuft das über Umwege: wir kriegen eine Mitteilung von einem LBV-Kreisgruppenmitglied, von der Geschäftsstelle eines Landratsamtes oder die Polizei ruft bei uns an und fragt: Wir haben jetzt das und das gefunden oder mitgeteilt bekommen, wie gehen wir jetzt vor? Das ist schön, dass es solche Netzwerke mittlerweile gibt. Viele Leute wissen auch durch Öffentlichkeitsarbeit, dass so ein Projekt existiert. Die sagen dann: Habe ich schon mal gelesen, gehört, gesehen. Da müssen wir mal nachhaken und vielleicht ist es auch so ein Fall, den wir jetzt hier entdeckt haben.

 

Wie verhalte ich mich denn richtig? Ich habe jetzt einen Greifvogel, der da liegt. Was mache ich am besten? Packe ich den ein oder wie mache ich das?

Auf jeden Fall ist genau das nicht das Richtige. Wir müssen darauf drängen, dass die Leute den Fundort so unbeeinflusst wie möglich lassen. Am besten ein Foto machen und den genauen Standort dokumentieren. Über das Handy lassen sich die Koordinaten gut abspeichern. Dann schaut man nach Auffälligkeiten: Liegt der Vogel auf dem Rücken, hat er die Krallen wie zu Fäusten geballt oder sieht man im Schnabel noch irgendwelche Futterreste? Liegen vielleicht im Umfeld sogar Fleischreste, Köder, Tiere oder irgendwas Auffälliges herum? Riecht es komisch? Chemisch? Sehe ich womöglich dieses stark gefärbte Gift wie das Carbofuran? Das alles sind diverse Kennzeichen, die darauf hindeuten könnten, dass es sich um eine Vergiftung handelt.  Blutet der Vogel handelt es sich womöglich um ein Einschussloch. Im Zweifelsfall ist es dann am besten, wenn ich irgendwelche Kennzeichen habe, wo ich denke, das sieht aber nicht ganz koscher aus, dass ich die Polizei zum Fundort rufe und bitte diesen zu untersuchen und das Tier sachgerecht einzupacken. Nie ohne Handschuhe anfassen, das sagen wir auch immer den Polizisten und Polizistinnen. Man muss auch einen entsprechenden Beutel dabeihaben und das Tier möglichst rasch in eine Kühlung bringen, damit es nicht weiter verwest, denn sonst kann man es nicht mehr gut untersuchen.

Durch das Projekt Tatort Natur soll Naturschutzkriminalität gestoppt werden.

 

Wenn ich das der Polizei gemeldet habe und im besten Falle auch auf tatort-natur.de meine Meldung über diesen Vogel oder dieses Tier abgegeben habe, wie geht es dann weiter? Wie laufen die Ermittlungen ab? Was unternimmt die Polizei?

Im Idealfall erkennt die Polizei, dass es hier einen verdächtigen Hinweis gibt und bittet die Staatsanwaltschaft, die Untersuchungen zu beauftragen. So muss zum Beispiel erst mal festgestellt werden: Ist denn wirklich eine illegale Aktivität erfolgt, ist der Vogel oder das Tier abgeschossen oder vergiftet worden oder mit einer Falle gefangen worden? Ich meine eine Falle sieht man gleich. Liegt ein Verbrechen vor? Dann muss die Staatsanwaltschaft den Auftrag an die Polizei geben: Lasst es untersuchen. Das passiert oftmals allerdings nicht.

 

Woran liegt das?

Eine Staatsanwaltschaft hat uns mal erläutert, wenn sie weitergehende Untersuchungen anberaumt, muss es auch eine Möglichkeit geben darauf aufbauend weitere Ermittlungen durchzuführen. Die Staatsanwälte erkennen oftmals, dass es keinen Täterbezug gibt. Es gibt keine Beziehungstat in dem Sinne, wie das oftmals bei Kriminalfällen der Fall ist. Insofern ist durch eine Untersuchung unter Umständen kein Erkenntnisgewinn im Sinne der Täterermittlung zu erwarten und deswegen werden solche Untersuchungen häufig nicht beauftragt. In dem Fall kriegen wir meistens mit einem bedauernden Schulterzucken der Polizei mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft nichts freigegeben hat und wenn wir wollten, könnten wir das Tier entgegennehmen und es selbst, auf Kosten des Projektes untersuchen lassen, damit was rauskommt. Wir kriegen das Tier tatsächlich und schicken es ein. Dann gehen wir mit dem Ergebnis wieder zur Polizei, leider oftmals mit dem Ausgang, dass selbst wenn es sich beispielsweise um einen Abschuss oder eine Vergiftung handelt, werden trotzdem keine weiteren zielführenden Ermittlungen ermöglicht und das Verfahren wird eingestellt.

 

Gibt es trotzdem noch Möglichkeiten mehr Druck aufzubauen? Zum Beispiel, indem ich eine Belohnung auslobe, wenn der Täter oder die Täterin gefunden wird? Oder, dass ich vielleicht zusätzlich Anzeige erstatte?

Also die Strafanzeige, die wir machen ist Standard in so einem Fall. Eigentlich ist es so, dass wir der Polizei einen ungelösten Fall nach dem anderen für die Statistik präsentieren. Das hat die Staatsanwaltschaft dann auch zur Kenntnis zu nehmen. Auch das Innenministerium hat das festgestellt und als eine Tat-Serie vor zwei Jahren in Niederbayern erfolgte, kam es dazu, dass das Polizeipräsidium Niederbayern eine Sonderkommission eingerichtet hat. Diese hat alle Fälle zusammengezogen, die sich im größeren Umfeld, in zeitlich sehr engem Zusammenhang ereignet hatten. Dann kam es zu einer bemerkenswerten Beauftragung des Polizeipräsidiums Niederbayern durch das bayerische Innenministerium: Die Gründung der Arbeitsgruppe Beutegreifer, die gemeinsam mit uns den Tathergang, die Möglichkeiten der Ermittlung dessen, was zu tun ist und so weiter, zusammengestellt hat, als Leitfaden für unter anderem die ermittelnden Behörden. Damit jede Polizeidienststelle direkt weiß, was zu tun ist. Leider haben wir oft genug mitbekommen, das haben die Polizisten ja auch unumwunden zugegeben, dass diese keine Erfahrung haben. Sie wissen nicht genau, was sie tun müssen, wenn so ein Fall eintritt. Sie lernen das in der Ausbildung nicht und deswegen ist es so wichtig, dass sie jetzt wissen, was an welcher Stelle, in welchem Zusammenhang richtig zu machen ist, damit sich tatsächlich die Chancen eröffnen, doch mal einen Ermittlungserfolg zu bekommen. Ein weiterer Erfolg dieser Arbeitsgruppe war, dass wir erfahren haben, dass in Bayern Gift-Spürhunde ausgebildet werden sollen. Denn es hat durchaus Fälle gegeben, bei denen ein Hund aus Österreich oder aus der Slowakei ausgeliehen wurde, um in Bayern die Beamten zu unterstützen. Gift-Spürhunde in Bayern vorzuhalten ist absolut wichtig. Denn so ein Hund findet einen Giftköder oder ein Opfer viel schneller als jede Polizeistaffel das tun könnte. Solche Fälle hat es gegeben, dass die Polizei unterwegs gewesen ist und ein Gelände durchkämmt hat, meistens ohne großen Erfolg. Ein Hund wäre wesentlich schneller und erfolgreicher.

 

Du hast eben diese mehrere Fälle aus Niederbayern angesprochen. Es gab in einem Dreieck zwischen Straubing, Deggendorf und Dingolfing zunehmend Fälle und die Polizei ist dann in einer großen Suchaktion einmal ausgerückt mit viel Polizeikräften und Drohnen und hat alles durchsucht. Das könnte man ein bisschen als Erfolg sehen, dass sich da mehr tut. Das war aber nur in einer kleinen Region. Gibt es bestimmte Regionen in Bayern, wo sich diese Taten ballen?

Es ist davon auszugehen, dass solche Fälle in ganz Bayern aufgetreten sind. Wir haben Regionen, in denen es immer mal wieder zu Taten gekommen ist. Das von dir angesprochene, sogenannte Gift-Dreieck in Niederbayern ist da regelmäßig mit dabei. Auch Landkreise wie Kamen, Pfaffenhofen oder in der Rhön hatten schon eine Täterserie. Da ist keine Region vor gefeit. Man weiß nicht was für eine Auslösefunktion solche Fälle in anderen Regionen, für andere Täter haben können. Fakt ist, dass die Polizei in solchen Regionen, in denen das öfter passiert, natürlich wesentlich stärker auf Kiwif (Anmerkung von Redaktion; Bedeutung: Auf der Hut sein), um sowas rauszukriegen. So hat zum Beispiel das Landratsamt in Pfaffenhofen eine Veranstaltung einberufen, bei der der Tierschutz, das Veterinäramt, die Polizei, die Staatsanwaltschaft und Verbände des Naturschutzes solche Fälle in einer gemeinsamen Sitzung besprochen haben, um auf dem gleichen Stand zu sein und um gemeinsam erfolgreicher bei der Findung von Tätern zu sein.

 

Welche Strafen drohen denn, wenn ich solche Taten begehe?

Die Höchststrafe für ein schweres Artenschutzvergehen ist tatsächlich eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren. Allerdings wird das abgestuft und zum Teil mit Geldstrafen belegt. Das hängt davon ab, wie intensiv die Tat war und wie letztendlich das Gericht diese einstuft in Bezug auf die Absicht, die Heimtücke und so weiter. Das muss im Einzelfall entschieden werden. Aber die Strafe kann sehr erheblich sein, die Frage ist absolut berechtigt. Es wurde zum Teil auch schon mal als Kavaliersdelikt angesehen und die Leute bei der Polizei das weitgehend verharmlost haben und nicht ernst genommen haben. Aber hier liegen diverse Vergehen vor, einmal gegen das Artenschutzrecht, oftmals gegen das Tierschutzrecht, häufig ist es ein Verstoß gegen das Jagdgesetz. Außerdem darf man keine solchen Giftstoffe einfach so in die Landschaft ausbringen. Da sind schon vier Rechtsnormen betroffen und die Polizei weiß sowas oftmals nicht, wenn sie erstmals mit solchen Fällen zu tun hat und ermittelt nur in Sachen Tierschutz. Das ist definitiv nicht der Fall und deswegen ist es umso wichtiger, dass dieser Leitfaden auch den Polizeidienststellen zur Verfügung steht, damit sie in die richtige Richtung ermitteln können.

 

Gibt es denn bestimmte Taten, die du besonders erschreckend oder schockierend fandest?

Ich habe eine Tat im letzten Jahr gehabt, wo ich dachte, boah Wahnsinn. Da sind sechs Rohrweihen zu Tode gekommen durch ein vergiftetes Huhn. Das fand ich dann schon besonders krass, wenn so ein Haufen Greife auf einer Stelle liegt. Oder wir hatten da noch einen Fall in Nürnberg, wo dann Rabenvögel, Greifvögel und ein Fuchs zu Tode gekommen sind. Also immer, wenn offensichtlich eine große Menge Gift rausgebracht wird und Vögel und andere Beutegreifer sich da vergiften und gemeinschaftlich da herumliegen, das ist schon ganz schlimm. Ich denke mal die Kollegen in Kamen werden schon sehr beeindruckt gewesen sein, als sie mal an einer Stelle 35 tote Stare gefunden haben, plus Greifvögel, die sich an einem Giftköder vergiftet hatten. Das sind Dinge, wo man dann mehr ans Nachdenken kommt und irgendwo auch ein bisschen wütend werden darf, glaube ich. Das lässt einen nicht kalt. Man ist ja nicht irgendwo nur Buchhalter des Todes, man will als Naturschützer nicht solche Funde machen oder solche Funde betreuen, sondern man möchte die Viecher lieber draußen fliegen oder laufen sehen. Das macht einen wirklich böse und enttäuscht und traurig sogar.

Sebastian Amler mit totem Rotmilan | © Heidi Seiß © Heidi Seiß
Das Vergiften von geschützten Tieren ist eine Straftat.

 

Jetzt haben wir schon viel über die verschiedenen Arten und Taten gesprochen. Wir hatten es bis jetzt hauptsächlich von Vergiftung, aber du hast auch angesprochen, dass es illegale Fallen gibt. Inwiefern ist das kritisch? Also es gibt wahrscheinlich auch Fallen, die erlaubt sind oder die einen bestimmten Sinn und Zweck erfüllen. Wo ist da der Unterschied?

Es gibt tatsächlich kaum erlaubte Fallen. Im Moment ist es eigentlich so, dass Biberfallen mit Genehmigung der Naturschutzbehörde aufgestellt werden. Die sind Lebendfallen und die erlauben auch eine nachträgliche Bewertung des Fangs, während vielfach aufgestellte Habichtfallen zum Beispiel mit Lebendköder nicht erlaubt werden. Die sind im Regelfall illegal. Ich wüsste jedenfalls keinen Fall, wo ein Einsatz einer solchen Falle durch eine Naturschutzbehörde genehmigt worden wäre. Wenn man solch einen Fund macht, muss man umgehend die Polizei informieren. Die Polizei geht in der Regel dann dorthin und beschlagnahmt diese Falle, da sie so nicht gestellt werden darf. Das muss normalerweise auch Ermittlungen zur Folge haben, was nicht immer ganz einfach ist. Denn vielfach werden solche Fallen nicht dort aufgestellt, wo der Besitzer dieser Falle seine Eigentumsfläche hat, sondern die stehen dann irgendwo anders. Da einen Zusammenhang mit dem Täter herzustellen, der das womöglich nicht zugibt, dass er es dahingestellt hat, ist auch nicht so ganz einfach. Deswegen gibt es so wenig Ermittlungserfolge, weil die Täter natürlich vorsichtig sind und genauso wie mit den Fallen wird auch keiner sagen, ich habe jetzt auch in meinen Feldstück, meine Wiese einen Giftköder gelegt, weil mich es bei mir am meisten ärgert. Meistens wird das irgendwo anonym hingestellt und man hat kaum eine Verbindung zu dem Täter.

 

Was wissen wir denn überhaupt über die Motive der Täter? Also warum tun sie das?

Das ist relativ klar, weil bestimmte Gruppen in Foren immer wieder äußern, wie sehr sie einen Brass auf Greifvögel haben. Das sind zum Beispiel Taubenzüchter, Hühnerzüchter, das sind auch wirklich sehr vereinzelt Jäger, die sich entsprechend äußern und vielleicht aus einem falsch verstandenen Ökologie Verständnis heraus diesen Beutegreifern an die Feder, ans Leder wollen und ihnen letztendlich diese Beute neiden. Oder schlichtweg glauben, es gibt keine andere Möglichkeit ihr Eigentum, also ihre Hühner, ihre Tauben zu schützen. Und dann wird zu solcher sogenannten Selbsthilfe gegriffen.

 

Das sind alles doch eher, finde ich, sehr persönliche Gründe oder einfach Gründe, die mit der beruflichen Tätigkeit einhergehen. Gibt es noch andere Interessenvertreter oder Gründe, wie es zu solchen Fällen kommen kann?

Es hat tatsächlich schon diverse Fälle in Deutschland gegeben, wo Eingriffsverfahren, also zum Beispiel der Bau einer Straße, eines Windrades oder einer Industrieanlage behindert oder sogar verhindert worden wäre durch das Vorkommen einer streng geschützten Art. Da hat es Übergriffe gegeben, dass beispielsweise Horst Bäume gefällt worden sind, Nester zerstört wurden und die Tiere konsequent vertrieben worden sind. Auch das ist ein Fall von Naturschutzkriminalität. Denn das Naturschutzgesetz sieht klar vor, dass man die Tiere nicht verfolgen darf, aber genauso wenig ihre Ruhe und Zufluchtsstätten. Deswegen handelt es sich bei solchen Übergriffen, wo die Tiere nicht zu Tode kommen, dennoch um Fälle von Naturschutzkriminalität.

 

Du hast eben angesprochen, dass man viel in Foren lesen kann oder sich bestimmte Personen zu dem Thema austauschen und immer wieder hört man das Argument, dass man Greifvögel, aber auch Säugetiere wie Luchs oder Otter einfach regulieren muss. Es wird dann oft von explodierenden Beständen gesprochen und dass man dieser Überpopulation irgendwie Herr werden muss. Gibt es überhaupt so eine Überpopulation von bestimmten Arten?

Es ist eine Frage des ökologischen Verständnisses. Ich meine, wenn genügend Nahrung da ist, können auch Beutegreifer genügend Nahrung finden, ohne Zweifel. Deswegen kommt es an manchen Stellen, wo ein wirkliches Überangebot an Nahrung vorhanden ist, auch zu Konzentrationen von Beutegreifern, die dann vermeintlich eine Überpopulation simulieren. Aber es ist nur eine zeitweilige Konzentration. Das muss man klar sagen, zumindest, was Vögel angeht. Wenn wir uns beispielsweise den Fischotter anschauen, hat der seine Bestände deutlich verbessert in bestimmten Regionen Bayerns. Er hat, zumindest auf regionaler Ebene, wieder Bestände im günstigen Erhaltungszustand gebildet. Da sind alle potenziellen Reviere auch besetzt. Das bereitet manchen Leuten tatsächlich Sorge, beispielsweise um ihre Fischteiche und ihre darin gehaltenen Fische. Das kann man grundsätzlich nachvollziehen und deswegen soll Prävention gemacht werden. Es gibt allerdings viele Leute, die mehr oder weniger offen ankündigen, dass sie zur Selbsthilfe greifen und beispielsweise Otter fangen oder erschlagen. Das ist schon diverse Male vorgekommen, ohne dass es groß ans Licht der Öffentlichkeit gelangte. Die Tiere werden nach dem Motto: „schießen, scharren, schweigen“ einfach entsorgt. Das kriegt keiner so mit und man kann nicht an allen Stellen Monitoring machen. Insofern ist es schwierig solche Fälle zu entdecken und vor allen Dingen auch Täter dingfest zu machen. Aber es findet tatsächlich statt, und damit müssen wir umgehen.

 

Wie viele Täter konnten schon gestellt werden?

Tatsächlich ist noch keiner rechtskräftig verurteilt worden. Außer zwei Leute, die an Stellen, wo sie es nicht durften, Biber gefangen oder erschlagen haben. Das ist ziemlich bitter und frustriert natürlich manche Leute. Die sagen: es kann ja nicht angehen, so viele Fälle und noch keinen Täter. Aber das ist genau der Ansporn, den wir haben müssen, hier die Quote zu verbessern. Das erscheint durchaus machbar. Denn wir wissen aus anderen Ländern, wo mit etwas aufwendigeren Methoden und Aufwand dafür gesorgt wird, dass die Untersuchungen vorankommen, auch wesentlich höhere Erfolgsquoten bei den Ermittlungen erreicht werden.

 

Ich stell mir das schwierig vor. Jetzt steckt man sehr viel Arbeit darein, LBV-Aktive melden das, geben das weiter, wir dokumentieren das zusammen mit der Louisoder Umweltstiftung, man betreibt viel Öffentlichkeitsarbeit, informiert die Bevölkerung und dann hat man aber noch niemanden drangekriegt, sag ich mal so flapsig. Hat es sich trotzdem irgendwie verbessert durch das Projekt Tatort Natur?

Also ich glaube schon, dass es sich gelohnt hat, dieses Projekt zu starten, fortzusetzen und intensiv weiter zu betreuen. Weil wir feststellen, warum auch immer, dass wir eine deutlich geringere Quote an Vergiftungen und Abschüssen haben als noch zu Beginn des Projektes. Also es ist nicht auszuschließen, dass diese Öffentlichkeitsarbeit, die wir so intensiv gemacht haben, auch dazu führt, dass eine gewisse Form von sozialer Kontrolle eingetreten ist. Viele Leute wissen mittlerweile, dass es solche Fälle gibt und halten die Augen offen. Und wenn sie was finden, sagen sie uns Bescheid. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand, der so etwas tut, dann entdeckt wird, scheint wohl größer geworden zu sein und ist zumindest, eine reine Annahme, die ich jetzt hier habe, haben wir womöglich weniger schlimme Fälle als in den vergangenen Jahren.

 

Ich würde noch mal in den Gesetzestext reinschauen. In das Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 44. Den habe ich hier vor mir liegen. Darin heißt es unter anderem: Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Also sehr sperrig alles. jetzt habe ich mich als Laie gefragt, was gilt denn schon alles als Störung? Also klar, ich sollte keine Vögel vergiften oder erschießen. Aber wo fängt denn Naturschutzkriminalität im weitesten Sinne im Kleinen an? Also womit begehe ich schon eine Verletzung des Bundesnaturschutzgesetzes?

Ich denke, dass eine Verletzung dieser Vorschriften des Paragrafen 44 dann anfängt, wenn ich beispielsweise ein Verbotsschild übertrete und in einem Wiesenbrütergebiet mit dem Fahrrad durchfahre oder durchlaufe, wo gerade Brutzeit herrscht und die Tiere eine Stör empfindliche Fluchtdistanz von 250 Metern haben und ich diese Unterschreite. Oder wenn ich beispielsweise große rastende Schwärme von Vögeln auftreibe, sei es mit meinem Stand-Up-Paddling oder während des Joggens oder durch einen freilaufenden Hund. Das mag man zunächst als fahrlässig oder sowas betrachten, aber Fakt ist, wenn ich einen rastenden Schwarm, Gänse, Kiebitze oder was auch immer auftreibe, dann verbraten die Tiere unglaublich viel Energie dabei aufzufliegen und eine neue Stelle zu finden, wo sie sich wieder sammeln und ausruhen können. Vor allem während einer Zeit, wo es nicht so viel Futter gibt und ich deren körperliche Kondition verschlechtere, muss einem klar sein, dass die Wahrscheinlichkeit erhöht ist, dass sie den Winter, der vielleicht noch härter wird, nicht gut überstehen. Deswegen ist es sicher keine Bagatelle, wenn ich als Bootfahrer, als Stand-Up-Paddler einen See vogelfrei mache, wenn ich da eine Runde drehe. Das ist definitiv eine echte Störung und die muss man in einem geschützten Bereich unterlassen. Da wo keine Verbote bestehen, habe ich auch keinen Übertritt eines Rechts, einer Rechtsnorm begangen.

 

Weiter heißt es im Gesetz: Es ist verboten, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen. Sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Über das Thema Pflanzen und Lebensräume haben wir noch gar nicht gesprochen. Was sind denn solche Fälle von Naturschutzkriminalität?

Das ist tatsächlich schon mehrfach vorgekommen, dass Leute rausgehen und beispielsweise glauben, sie müssten diese herrliche Orchidee ausbuddeln und in ihren Garten setzen, weil sie dort viel schöner sei als im Wald. Das ist erstens nicht erlaubt, und zweitens muss man davon ausgehen, dass außerhalb des Biotopzusammenhangs diese Arten nicht gut überleben können. Denn bestimmte Verbindungen zu den umgebenden Bäumen über einen mikrokratzer Pilz zum Beispiel können nicht mehr aufrechterhalten werden. Was noch dramatischer ist, wenn beispielsweise Leute einen Kalktuffbach, der prioritär über die europäische FFH-Richtlinie geschützt wird, räumen und diese über Jahre oder Jahrzehnte, vielleicht sogar Jahrhunderte entstandenen Kalktuffbereiche zerstören. Das ist einwandfrei Naturschutzkriminalität und wir haben solche Fälle als LBV schon mehrfach zur Anzeige gebracht. Wobei häufig genug kein Unrechtsbewusstsein da war, sondern man wollte einfach den Wasserabfluss beschleunigen. Das sind so kleinräumige Lebensräume mit so unscheinbaren Organismen, die man vielleicht so als gar nicht schützenswert ansieht. Fakt ist aber: Sie sind geschützt, und diese Lebensgemeinschaft ist so selten und so sensibel, dass wir gerade auf die besonders achten müssen.

Orchideen auf Ausgleichsfläche | © Marianne Kunkel © Marianne Kunkel
Auch das Pflücken von Wildblumen ist gesetzeswidgrig.

Du hast vorhin schon ein bisschen beschrieben, dass du entweder die vergifteten Vögel selbst oder auch Fotos davon siehst und das auch manchmal einfach frustrierend ist, was den Tieren angetan wird. Es gab auch schon mal den extremen Fall von dem Kormoran, der an einem Kreuz angebracht wurde. Es sind wirklich einfach nur schreckliche und scheußliche Bilder. Wie schaffst du es trotzdem dranzubleiben und weiterzumachen und dich immer noch für dieses Thema einzusetzen, auch wenn die Täter nicht immer geschnappt werden?

Ich denke, dass wir Fortschritte in dem Projekt erzielen. Die Betroffenheit und das Wissen, dass wir vermitteln konnten, führt dazu, dass es immer mehr Leute gibt, die das unterstützen. Ich denke, schon die Schar der Unterstützer hinter sich zu wissen, hilft einfach schon, auch die Hoffnung zu nähren, dass es einfach besser wird und dass solche Fälle künftig erstmal seltener werden, vielleicht sogar ganz aufhören. Und dass man irgendwann mal jemanden findet, der das gemacht hat, um einen Präzedenzfall vor Gericht zu bringen. Das ist eine Hoffnung, die wir haben. Ich denke mal, dass die Offenheit, die viele Polizeibeamte zeigen, uns Hoffnung gibt, dass hier die Ermittlungsbehörden mittlerweile eine ganz andere Intensität an den Tag legen. Mittlerweile haben wir auf Bezirksebene Veranstaltungen, wo Polizisten hinkommen, die sich gerne informieren möchten, was sie im Fall der Fälle machen und wie sie richtigerweise vorgehen. Das ist ermutigend zu sehen, dass wir weggekommen sind vom Kavaliersdelikt hin zur tatsächlich vorhandenen Straftat.

 

Vielen Dank für diese ganz vielen Informationen zu diesem leider nicht so schönen Thema. Aber danke, dass du dir Zeit genommen hast Andreas.

Ja, gerne.

 

Weitere Infos zu Naturschutzkriminalität findet ihr hier. Dort habt ihr auch die Möglichkeit uns im Kampf gegen diese Taten mit einer Spende zu unterstützen.

Im August fliegt der LVB-Podcast in eine kleine Sommerpause. Wir hören uns dann im September wieder. Hört doch gerne in der Zwischenzeit in eine der bisherigen 25 Folgen, die ihr vielleicht noch nicht kennt.
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