Naturdenkmal Eisenbreche gerettet!
Gerichtsentscheidung zum geplanten Wasserkraftwerk im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat in seiner heutigen Entscheidung den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Oberallgäu für das Wasserkraftwerk Älpele/Eisenbreche aufgehoben. „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, dass Wasserkraft nicht automatisch Vorrang gegenüber Natur- und Landschaftsschutz genießt“, so Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV. „Die Ostrach bleibt somit als eine der letzten naturnahen Alpenwildflusslandschaften und damit Lebensraum für viele geschützte Tier- und Pflanzenarten erhalten.“
„Wir freuen uns, dass das einzigartige Naturjuwel Eisenbreche im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen auch für kommende Generationen als unberührte spektakuläre Wildflussklamm erhalten bleibt“, kommentiert der BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner den heutigen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. „Wir hoffen, dass mit diesem Urteil auch ein Zeichen gegen weitere geplante Wasserkraftwerke in Naturschutzgebieten gegeben wurde.“
Gericht sieht durch den Bau des Wasserkraftwerks erhebliche Beeinträchtigung verschiedener wertvoller Lebensräume und Arten
Heute wurden vor dem Verwaltungsgericht Augsburg die Klagen des LBV und des BUND Naturschutz gegen die Genehmigung eines Wasserkraftwerks am Naturdenkmal Eisenbreche im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen in der Gemeinde Bad Hindelang verhandelt. Das Gericht sieht durch den Bau des Wasserkraftwerks erhebliche Beeinträchtigung verschiedener wertvoller Lebensräume und Arten. Das betrifft bedrohten Lebensraum alpine Wildflüsse, aber auch Fischarten wie Mühlkoppe oder Bachforelle. Das Vorhaben würde zu einer deutlichen Verschlechterung des gesamten Ökosystems im Bereich Eisenbreche führen.
Geplant war eine fünf Meter hohe Staumauer mit Stausee, eine ca. 1,25 Kilometer lange, verrohrte Ausleitung und ein Kraftwerkshaus. Betroffen von der Ausleitung sind sowohl die Wildflusslandschaften oberhalb der Eisenbreche als auch die spektakuläre Wildwasserklamm, die „Eisenbreche“ an sich. Durch diese vom Wasser über Jahrtausende ausgewaschene und heute tief in die Allgäuer Berglandschaft eingeschnittene Klamm stürzt das Wasser der Ostrach in Richtung des Bad Hindelanger Ortsteiles Hinterstein.
Mit dem Wasserkraftwerk wären dem Naturdenkmal zeitweise 70 – 80% ihres Wassers entzogen worden. Auf der anderen Seite wäre wegen der stark schwankenden Wasserstände ist das Kraftwerk voraussichtlich an 165 Tagen im Jahr nicht in Betrieb. „Dafür einen der letzten natürlichen Wildflussabschnitte des Allgäus zu opfern ist unverantwortlich“, so Christine Speer, Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu.
Der LBV und der BN kämpfen seit Jahrzehnten für eine Energiewende mit ökologischen Leitplanken. “Insbesondere aus ökologischer Sicht besteht nur mehr ein sehr begrenztes Ausbaupotenzial für Wasserkraft Der Neubau von Wasserkraftanlagen an bisher frei fließenden Gewässerabschnitten rein aus Gründen der Energiegewinnung widerspricht sogar den Zielen der Bayerischen Staatsregierung zur naturverträglichen Wasserkraftnutzung“, so der LBV-Vorsitzende Norbert Schäffer. „Die großen Potenziale liegen bei der Energieeinsparung und dem Ausbau von Solar- und Windenergie. Die bayerischen Flüsse und Bäche haben aber Ihre Schuldigkeit zur Erzeugung erneuerbarer Energien bereits getan“, so Richard Mergner, der Landesbeauftragte des BUND Naturschutz.
LBV und BN hoffen, dass die Belange des Natur- und Artenschutzes bei den Baugenehmigungsverfahren im Landkreis Oberallgäu, wie z.B. am Riedberger Horn, in Zukunft umfassend gewürdigt werden.
Hintergrund
Das mit dem Wasserkraftwerk beplante Gebiet ist maximal geschützt. Das Vorhaben liegt im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen, in einem europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH) Gebiet, in einem europäischen Vogelschutzgebiet, im Landschaftsschutzgebiet und ist nach dem deutschen und bayerischen Naturschutzgesetz als Biotop geschützt. Die Eisenbreche ist zudem Naturdenkmal und Geotop.
Trotzdem hat Landrat Klotz das Projekt genehmigt, obwohl er sich der Gesetzeslage bewusst war. Landrat Klotz in der Sendung Capriccio im Bayerischen Fernsehen am 25.6.2015: „Wenn ich nach der Gesetzeslage gehe, dürfte ich es eigentlich nicht genehmigen.“