Patenschaft Feldvögel

Lebensräume schützen - Arten retten

Kiebitz
Kiebitze brauchen Schutz

Wiesenbrüter und Feldvögel zählen zu den am stärksten gefährdeten heimischen Vogelarten. 80 Prozent der Feldvögel sind in den letzten 40 Jahren verschwunden! Den Vogelarten der Agrarlandschaften geht es so schlecht wie nie zuvor, einige sind mittlerweile vom Aussterben bedroht. Dabei wissen wir, was wir tun müssen, um den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten. Konkret heißt das, Düngemittel und Pestizide zu reduzieren und Strukturen wie Hecken, Blühflächen, Wegränder und Feldraine in die Agrarlandschaft zurückzuholen.

Um unsere Feldvögel und Wiesenbrüter zu retten, sind vielfältige Maßnahmen nötig: Wir müssen für spätere Mahdtermine sorgen und die ökologische Bewirtschaftung fördern. Wir brauchen mehr Randstreifen an Feldern und ein besseres Wassermanagement für unsere Feuchtwiesen, um die Brutbedingungen zu verbessern. Bei besonders seltenen Arten spüren wir die Gelege auf, zäunen diese zum Schutz vor Fressfeinden ein und schützen sie vor den Erntemaschinen. Dabei ist eine vertrauensvolle Kooperation mit den Landwirten der Schlüssel zum langfristigen Erfolg. Bei diesen Projekt schützen wir Arten wie den Großen Brachvogel, Wiesenweihe, Braunkehlchen oder den Kiebitz.

Ihre Vorteile

  • Langfristige Unterstützung des Projekts.
  • Persönliche Patenurkunde.
  • 4x im Jahr gibt es das LBV magazin ins Haus.
  • Die Paten-Post hält den Paten auf dem Laufenden.
  • Tolle Exkursionen und Kontakte zu Experten.

Als Pate helfen Sie

  • die Kosten für Schutzausrüstung zu tragen (z.B. Schutzzäune, GPS-Geräte). Wir schützen das Nest vor der Ernte und – wo nötig - vor Beutegreifern.
  • den Ankauf von Biotopflächen zu finanzieren, um Wiesenbrüter zu schützen.
  • bei Forschungsprojekten der Vögel zu helfen.
  • Reisekosten für die Feldarbeit der LBV-Biologen abzudecken.
  • Kurz vor der Mahd stellen die Vogelschützer fest, ob die Jungvögel schon flügge sind. Oft ist dies nicht der Fall – dann spart der Landwirt eine Fläche von 50 x 50 Metern um das Gelege aus – und bekommt Ausgleichszahlungen von der Naturschutzbehörde.

Ihre Fragen beantwortet Ihnen:

Alexander Stark

0 91 74 / 47 75 - 71 81

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