Gefährdete Arten im Fadenkreuz: LBV kritisiert geplante Neuregelungen im bayerischen Jagdgesetz

Von Wolf bis Rebhuhn: Naturschutzverband fordert fachlich fundierte Jagdpolitik

Bis heute läuft das Anhörungsverfahren zur geplanten Novelle des Bayerischen Jagdgesetzes. Der LBV hat hierzu seine Stellungnahme beim bayerischen Wirtschaftsministerium eingereicht. Die ursprünglich geplanten weitreichenden Gesetzesänderungen zulasten des Artenschutzes konnten auch durch das Engagement des LBV abgewendet werden. Dennoch gibt es im aktuell vorliegenden Gesetzentwurf immer noch kritische Punkte.

Wolf | © Marcus Bosch © Marcus Bosch
Den Wolf in Bayern zu jagen, lehnt der LBV entschieden ab.

So lehnt der Verband die geplante Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht entschieden ab. Aus Sicht des LBV besteht dafür weder eine fachliche noch eine rechtliche Notwendigkeit. „Der Schlüssel zur Reduzierung von Nutztierrissen liegt nicht in der Jagd, sondern im konsequenten und wirksamen Herdenschutz“, betont Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Landesfachbeauftragter für Naturschutz. Auch kritisiert der Verband die Jagd auf Vogelarten, die gefährdet sind oder negative Bestandstrends aufzeigen. Der LBV fordert die Staatsregierung auf, Jagdrecht und Jagdzeiten konsequent an wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem tatsächlichen Erhaltungszustand der Arten auszurichten. „Naturschutz und Jagd müssen sich an klaren fachlichen Kriterien orientieren – nicht an politischen Symboldebatten“, so von Lindeiner.

Jagd auf gefährdete Vogelarten

Rebhuhn | © Ralph Sturm © Ralph Sturm
Das Rebhuhn soll nicht bejagt werden, solange seine Bestandszahlen nicht stabil sind.

Kritisch sieht der LBV darüber hinaus die geplanten Regelungen zur Jagd auf zahlreiche Vogelarten. Viele jagdbare Arten befinden sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand oder weisen seit Jahren negative Populationstrends auf. Besonders betroffen ist das Rebhuhn, der Vogel des Jahres 2026, als eine der am stärksten rückläufigen Vogelarten in Deutschland und Europa. „Wir erheben nicht die Forderung, das Rebhuhn aus dem Jagdrecht zu nehmen. Wegen der starken Gefährdung dieser Art sollte die Jagd aber so lange ausgesetzt werden, bis Schutzmaßnahmen greifen und sich die Bestände nachweislich erholen“, sagt der Landesfachbeauftragte.

Für Entenvögel wie Pfeif-, Krick-, Spieß-, Berg-, Tafel- und Samtente sowie die Wald-Saatgans spricht sich der Naturschutzverband für eine ganzjährige Schonzeit in Bayern aus. Gleiches gilt für die Waldschnepfe, für deren Bejagung aus Sicht des LBV kein sachlicher Grund erkennbar ist. Auch die Jagd auf Großmöwen hält der Verband für fachlich nicht begründbar. „Auf der Liste der im Freistaat jagdbaren Arten steht die Silbermöwe. Wir gehen allerdings davon aus, dass die nahen Verwandten Steppen- und Mittelmeermöwen, die nicht jagdbar sind, auch schon mal ins Visier geraten“, erklärt Andreas von Lindeiner. Hier stellt sich grundsätzlich die Frage, warum Möwen in Bayern bejagt werden. Die erlegten Tiere können nicht sinnvoll verwertet werden und die Möwen verursachen keine Schäden.

Darüber hinaus kritisiert der LBV die Pläne, den Zugang zu Informationen über jagdliche Entnahmen einzuschränken. „Transparente Daten über Abschüsse – insbesondere bei Arten mit Managementbedarf wie Wolf oder Graureiher – sind unverzichtbar, um den Erhaltungszustand bewerten und gegebenenfalls Management- und Schutzmaßnahmen anpassen zu können. Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen“, so von Lindeiner.

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© Frank Derer, LBV-Bildarchiv

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