Dem Wolf geht’s in Bayern an den Kragen
LBV kritisiert pauschale Abschussfreigaben, fehlende Transparenz und illegale Tötungen
Nachdem in immer mehr Landkreisen in Bayern pauschale Abschussfreigaben für Wölfe ohne einen konkreten Anlass erlassen werden, befürchtet der LBV, dass diese unsägliche Praxis sogar auf die beiden bayerischen Nationalparke übertragen werden könnte. „Sollte es die Staatsregierung tatsächlich auf die Spitze treiben und den Abschuss von Wölfen in unseren Nationalparken erlauben, würden wir diese unantastbaren Kronjuwelen des bayerischen Naturschutzes mit allen rechtlichen Mitteln verteidigen. Darüber hinaus halten wir es für moralisch fragwürdig, die Verantwortung für ein derartiges rechtlich umstrittenes Vorgehen auf die Jägerschaft abzuwälzen“, erklärt der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.
Still und heimlich zur wolfsfreien Zone?
Da mehrere Landkreise im bayerischen Alpenraum aktuell pauschale Abschussfreigaben für Wölfe erteilt haben, und das obwohl dort keine standorttreuen Rudel leben, kann bis zum 31. Oktober jeder Wolf geschossen werden, der dort auch nur zufällig auftaucht. „Durch die Vorgehensweise, ohne begründeten Anlass Abschussgenehmigungen für Wölfe einzuholen, entsteht der Eindruck, die Staatsregierung versucht still und heimlich im Alpenraum eine wolfsfreie Zone zu schaffen und so entgegen geltenden EU-Rechts die Rückkehr einer weiterhin geschützten Art zu verhindern“, so Norbert Schäffer. Da derartige Abschüsse auch nicht zwangsläufig öffentlich bekannt gemacht werden müssen, ist das Handeln der Behörden zudem intransparent. „Dieses Vorgehen ist für den LBV inakzeptabel“, so der LBV-Vorsitzende.
Möglicherweise auch Abschussregelungen außerhalb der Alpen
Auch außerhalb des Alpenraums bestehen möglicherweise bereits Abschussregelungen in Gebieten mit und ohne standorttreue Wölfe. Die entsprechenden Bescheide wurden mit Ausnahme des Oberallgäus nicht öffentlich zugänglich gemacht. Bekannt sind mittlerweile Regelungen unter anderem in den Landkreisen Ostallgäu, Bad Tölz-Wolfratshausen sowie im Berchtesgadener Land.
Der LBV betont seit jeher, dass das Zusammenleben mit Wölfen Herausforderungen mit sich bringt. Ein Abschuss ist allerdings immer das letzte Mittel und kommt nur in begründeten Fällen in Frage. „Sogenannte präventive Abschussgenehmigungen wie sie derzeit mehrfach in Bayern geschaffen worden sind, sind keine nachhaltige Lösung für Weidetierhalter und verstoßen unserer Einschätzung nach gegen geltendes EU-Recht“, so die LBV-Wildtierökologin Ronja Schlosser.
Wie absurd die aktuelle Praxis ist, zeigt das Beispiel des Wolfsrüden „GW999m“, der mittlerweile seit acht Jahren im Oberallgäu heimisch ist, ohne ein Nutztier gerissen zu haben. Dieser Wolf lebt in einem kürzlich öffentlich ausgewiesenen „Weidegebiet“, wie die Jagdbehörden die Kulissen für die Abschussfreigabe im Alpenraum betiteln. „Damit wird ein völlig unauffälliges Tier der Wolfspolitik geopfert“, kritisiert Ronja Schlosser.
Drei illegale Tötungen offiziell bestätigt
In Bayern sind derzeit 13 Territorien mit standorttreuen Wölfen bekannt. Allein im Jahr 2025 kamen bayernweit nach offiziellen Angaben sieben Tiere bei Verkehrsunfällen zu Tode, bei zwei weiteren ist die Todesursache noch offen. Im selben Kalenderjahr wurden laut der offiziellen Dokumentationsstelle des Bundes (DBBW) nachweislich zwei Wölfe in Bayern illegal getötet, ein weiterer bereits im Oktober 2024. Berichten zufolge hatte eines der Tiere einen zertrümmerten Vorderlauf durch einen Schuss, was auf einen qualvollen Tod schließen lässt.
„Bei keinem der neuerdings offiziell als illegale Tötung eingestuften Fälle wurde bisher erfolgreich ein Täter überführt. Wir müssen deshalb von einer deutlich höheren Dunkelziffer ausgehen und befürchten, dass die nun erteilten Abschussgenehmigungen zusätzlich die Hemmschwelle für illegale Aktivitäten senken. Als entschieden wurde, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen, waren den Behörden diese konkreten Verdachtsfälle illegaler Tötungen längst bekannt“, so Norbert Schäffer.
Fragwürdige Praxis muss umgehend gestoppt werden
„Werden neben Verkehrstoten und illegalen Tötungen in zahlreichen Landkreisen zusätzlich Wölfe zum Abschuss freigegeben, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die bayerische Population haben“, erklärt Ronja Schlosser.
Auch ein in der Jagdbehörde angesiedeltes Wolfsmanagement darf Artenschutzaspekte und die Schutzverpflichtungen nach FFH-Richtlinie nicht vernachlässigen. Rechtlich muss der günstige Erhaltungszustand der Art weiterhin gewährleistet werden.
„Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, die rechtlich fragwürdige Praxis pauschaler Abschussfreigaben umgehend zu stoppen. Der Wolf als geschützte Art darf politisch motivierten Abschussgenehmigungen nicht zum Opfer fallen. Es besteht eine ernstzunehmende Gefahr, dass seine weitere Ausbreitung in Bayern behindert und der Erhaltungszustand ernsthaft gefährdet werden“, so Norbert Schäffer.
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