Besserer Hitzeschutz für Städte braucht EU-Renaturierungsverordnung

LBV: Mehr Bäume und Grünflächen gegen Hitze in Städten – Kein Verständnis für Blockade der Staatsregierung gegen EU-Gesetz

Die aktuelle Hitzewelle zeigt aus Sicht des LBV mit aller Schärfe, wie dringend Städte Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen brauchen. „Bei fast 40 Grad wird das Leben in zubetonierten Städten zur ernsthaften Gesundheitsgefahr. Wer schon auf einem glühenden Asphaltparkplatz stand und dann wenige Schritte weiter im Schatten einer Baumgruppe spürbare Abkühlung gefunden hat, erlebt den Kühlungseffekt intakter Natur hautnah. Genau dieses Mehr an Grün brauchen unsere Städte jetzt schnell“, so Dr. Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender.

Landeshauptstadt München| © Ulrike Gerbing © Ulrike Gerbing
Grünflächen wie diese im Raum München sind für das städtische Klima essenziell.

Für den LBV ist es deshalb nicht nachvollziehbar, dass die Bayerischen Staatsregierung diesem Ziel Widerstand entgegensetzt. Die EU-Renaturierungsverordnung verpflichtet Mitgliedstaaten unter anderem dazu, städtische Grünflächen und Baumüberschirmung ab 2031 schrittweise auszubauen – ab sofort darf es keine weitere Schrumpfung mehre geben. „Die Verordnung ist damit ein zentrales Instrument für lebenswerte Städte im Klimawandel“, sagt Schäffer weiter.

Die EU- Wiederherstellungsverordnung darf nicht aussetzen!

Umso besorgniserregender ist das Verhalten der Bayerische Staatsregierung: Seit Monaten arbeitet Bayern aktiv auf eine Aussetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung hin. Im Bundesrat versuchte die Staatsregierung bereits, auf eine vollständige Abschaffung hinzuwirken – ohne Erfolg. Erst letzte Woche legten CSU und Freie Wähler im Bayerischen Landtag mit einem Dringlichkeitsantrag nach und forderten erneut die Abschaffung.

von Kristin Machmer | lbv.de,

Adulter Bartgeier sitzt auf Fels | © Rosl Roessner © Rosl Roessner
© Rosl Roessner

Unterstützen Sie uns bei der Auswilderung von Bartgeiern und beim Schutz der Alpen!

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz