Unbekannte töten Habicht mit illegalem Gift

LBV und GLUS warnen Spaziergänger und Hundehalter im Landkreis Coburg – Naturschützer stellen Strafanzeige

Im Landkreis Coburg ist am Bausenberg ein vergifteter Habicht gefunden worden. Der Täter hat dabei das für Kinder und Hunde besonders gefährliche Gift Bendiocarb verwendet. Zur eigenen Sicherheit rufen wir zu erhöhter Vorsicht bei Spaziergängern und Hundehaltern in der Gegend auf. Da die Tötung geschützter Vogelarten eine Straftat darstellt wurde Strafanzeige gestellt.

Habicht | © Rosl Rössner © Rosl Rössner
Der Habicht ist ein streng geschützter Wildvogel.

Bereits im Februar fand ein Wanderer am Bausenberg über dem Coburger Ortsteil Cortendorf einen toten Habicht und rief den LBV Coburg zur Hilfe. Um die Todesursache zu klären, wurde der Habicht daraufhin zur Untersuchung in die Tierklinik Wicklei nach Lautertal gebracht. Nach Einschätzung der Tierklink war das Skelett des Vogels einwandfrei, es wies keinerlei Knochenbrüche oder ähnliches auf. Den Mitarbeitenden in der Klinik ist aber ein merkwürdiger, chemischer Geruch am Habicht aufgefallen, der nicht zur Verwesung passte.  Deswegen haben wir den Greifvogel zum Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nach Erlangen geschickt und anschließend eine toxikologische Untersuchung in Auftrag gegeben.

Habicht im Flug | © Herbert Henderkes © Herbert Henderkes
Im Landkreis Coburg wurde ein Habicht mit dem Gift Bendiocarb getötet.

Im August nun endlich das Ergebnis: Der streng geschützte Wildvogel wurde tatsächlich vergiftet. Im Rahmen der toxikologischen Untersuchung des Habichts konnte eindeutig das Pflanzenschutzmittel Bendiocarb nachgewiesen werden. Bei dem Wirkstoff handelt es sich um ein Insektizid aus der Gruppe der Carbamate. Dieser darf lediglich in Gebäuden oder Fahrzeugen gegen Ameisen eingesetzt werden. Darüber hinaus ist die Verwendung des Gifts illegal, derzeit ist kein Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff in der EU zugelassen.

Der LBV und die Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Coburg, Kinder keine herumliegenden toten Tiere oder anderes Verdächtiges anfassen zu lassen und Hunde an die Leine zu nehmen. In den vergangenen Jahren wurden bei derartigen Fällen immer wieder Gifte eingesetzt, die zum Teil bereits bei Hautkontakt wirken und selbst in geringen Dosen zu Krämpfen führen. Sowohl der Schutz der Öffentlichkeit als auch die Aufklärung der Vergiftungsfälle sind uns ein zentrales Anliegen.

Storch | © Markus Gläßel © Markus Gläßel
Der LBV in Coburg hat Sorge, dass auch einer der Störche in der Gegend vergiftet worden sein könnte.

In der Näher des Bausenbergs im Landkreis Coburg fürchtet die LBV-Kreisgruppe derweil um weitere Vergiftungsfälle. Die Dörfleser Weißstörche wurden 2021 mit dem verbotenen Gift Promecarb getötet. Auch heuer fehlte am Ende der Brutsaison ein Storch aus unerklärlichen Gründen. Nun haben wir natürlich Sorge, dass auch er vergiftet worden sein könnte.

Gemeinsames Projekt: „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“

Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV).

Die Dokumentation von Fällen illegaler Verfolgung von Vögeln durch den LBV wird seit 2021 durch das Bayerische Landesamt für Umwelt mit Mitteln des Umweltministeriums finanziert.

Weitere Informationen:

Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite www.tatort-natur.de heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden.

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© Ralph Sturm

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