Schon wieder geschützte Greifvögel im Kreis Weißenburg-Gunzenhausen vergiftet

Zwei Rotmilane mit hochtoxischem Kontaktgift getötet

Innerhalb von nur zwei Wochen wurden im Altmühltal bei Nordstetten südlich von Gunzenhausen erneut zwei tote Rotmilane gefunden. Bereits im Mai war schon ein mit Carbofuran vergifteter Rotmilan in der Region sichergestellt worden. Da alle Umstände der aktuellen Funde darauf hindeuteten, dass die Vögel an Gift gestorben waren, wurden die Kadaver zur toxikologischen Untersuchung an ein Münchner Universitätslabor geschickt. Das Ergebnis bestätigte Rückstände von Carbofuran, einem hochtoxischen Kontaktgift, als Todesursache.

Rotmilan sitzt auf einem gebogenen Ast | © Rosl Rößner © Rosl Rößner
Rotmilan auf einem Ast (LBV-Archivbild)

Das als Insektizid eingesetzte Gift ist seit 2007 in der EU verboten. In solchen Fällen bleibt leider offen, ob die getöteten Vögel gezielt ausgelegte Giftköder gefressen hatten. „Genauso wie es die geschützten Greifvögel erwischt hat, stellen möglicherweise ausgelegte Giftköder auch für Kinder und Hunde eine echte Gefahr dar.

Der LBV hat Anzeige bei der Polizei und der Unteren Naturschutzbehörde erstattet.

Carubofran wirkt bereits bei Hautkontakt

Vergifteter Rotmilan liegt am Rücken auf dem Boden | © Martina Widuch © Martina Widuch
Bei den vergifteten Rotmilanen am Altmühsee konnte das hochtoxische Gift Carbofuran nachgewiesen werden

Die Rotmilane wurden am 18.07. und 31.07. gefunden und im Beisein der Polizei sichergestellt. Sie hatten beide Fleischstückchen im Magen, die offenbar mit Carbofuran präpariert waren.

Kurz zuvor wurde bereits ein Hund nach einem Spaziergang in dem Gebiet wegen Vergiftungserscheinungen veterinärmedizinisch behandelt.

Wegen des Verdachts auf Giftköder appellieren der LBV und die Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) an alle Eltern im Gebiet, ihre Kinder nichts Verdächtiges anfassen zu lassen.

Alle Hundehalter sollten ihre Tiere an die Leine nehmen. Denn das hochtoxische Gift Carbofuran wirkt bereits bei Hautkontakt und führt selbst in geringen Dosen zu Krämpfen. Der Schutz der Öffentlichkeit ist ein zentrales Anliegen wie auch die Aufklärung der Vergiftungsfälle.

Wir werden nicht weiter zusehen, wie langjährige Schutzbemühungen um bedrohte, einheimische Tierarten durch illegale Tötung mit qualvollen Methoden - wie Vergiftung - zunichte gemacht werden und dafür sorgen, dass solche Straftaten in Bayern künftig strikter verfolgt werden!

Aufklärung illegaler Tötungen ist schwierig

Die Aufklärung illegaler Tiertötungen ist schwierig, deshalb hoffen LBV und die Umweltstiftung auf Hinweise aus der Bevölkerung.

Spaziergänger, die einen toten Wildvogel auf einer Wiese oder im Feld finden, können diesen dem LBV oder der Polizei melden. Eine Vergiftung kann nur durch Untersuchungen in einem Speziallabor festgestellt werden, was eine gewisse Zeit dauert. Die Untersuchung durch die Ludwig-Maximilians-Universität, Abteilung Toxikologie und Pharmazie, konnte im aktuellen Fall zweifelsfrei eine Vergiftung der beiden Greifvögel nachweisen.

Wegen begrenzter Laborkapazitäten ziehen sich die Untersuchungen bedauerlicherweise manchmal sehr lange hin.

Gemeinsames Projekt: „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“

Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“.

In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV).

Weitere Informationen:

Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können kostenlos unter angefordert oder unter HIER heruntergeladen werden.

Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität können ab sofort HIER gemeldet werden.

Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz