Illegale Greifvogelverfolgung
Hohe Dunkelziffer unentdeckter Taten - Kein Kavaliersdelikt
Sämtliche in Europa vorkommende Greifvogel- und Eulenarten unterliegen sowohl dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes als auch der EU-Artenschutzverordnung. Sie dürfen nicht getötet, gefangen oder auf andere Art und Weise verfolgt werden. Greifvögel wie der Habicht gehören zu den streng geschützten Arten. Jede Art der Nachstellung stellt eine Straftat dar, die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
Doch trotz strenger Schutzvorschriften ist die illegale Verfolgung in Deutschland nach wie vor ein gravierendes Problem. Die meisten Täter lassen die von ihnen getöteten Vögel sofort "verschwinden", um unentdeckt zu bleiben. Allgemein wird deshalb davon ausgegangen, dass weniger als zehn Prozent aller tatsächlich begangenen Greifvogeltötungen überhaupt bekannt werden - es bleibt eine hohe Dunkelziffer unentdeckter Taten.
Auch Hunde werden Opfer vergifteter Greifvogelköder
Das Ausbringen von mit Gift präparierten Ködern ist eine besonders heimtückische, aber auch die mit Abstand am häufigsten nachgewiesene Greifvogel-Verfolgungsmethode. Als Lockmittel und Giftträger werden von den Tätern in der Regel Schlachtabfälle und besonders häufig Tauben benutzt. Neben Hunderten von Greifvögeln sind dadurch auch zahlreiche Hunde und Katzen sowie in einigen Fällen Reiher, Marder und Füchse vergiftet worden.
Um die durch illegale Vergiftungsaktionen, Fang und Abschuss verursachten Verluste effektiv zu bekämpfen, ist eine konsequente Verfolgung derartiger Straftaten von entscheidender Bedeutung. Unterstützen Sie uns, indem Sie Verstöße melden, zur Anzeige bringen und die Aufklärung der Fälle unterstützen.
Anhaltspunkte für eine Vergiftung
- Der Fund mehrerer toter Greifvögel auf engem Raum
- Das Vorhandensein verdächtiger Köder
- Nahrungsreste im Schnabel tot aufgefundener Greifvögel
- Ein chemischer Geruch des Kropfinhaltes
- Blau- oder blauviolette Verfärbungen der Schnabelschleimhaut oder von mutmaßlichen Ködern
Tote Greifvögel mit verkrampften Fängen
Hinweise für Zeugen - Was ist zu tun?
- Auffindesituation möglichst nicht verändern.
- Umfassend fotografisch oder mit einer Videokamera dokumentieren
- Schnellstmöglich zuständige Polizeidienststelle informieren .
- Falls Sie das Gefühl haben, dass die ermittelnden Beamten in Hinblick auf Greifvogelverfolgung unerfahren sind oder zögerlich tätig werden, weisen Sie darauf hin, dass es sich bei der Verfolgung von Greifvögeln und Eulen rechtlich nicht um eine Ordnungswidrigkeit sondern um eine Straftat handelt, die als "Offizialdelikt" von Amts wegen verfolgt werden muss.
- Weisen Sie darauf hin, dass mutmaßliche Köder und Vergiftungsopfer schnellstmöglich untersucht und bis zur Analyse gekühlt aufbewahrt werden müssen (Giftstoffe verfallen mit der Zeit und können nicht mehr nachgewiesen werden).
- Achtung! Oft wird behauptet, tote Greifvögel dürfen nur mit Erlaubnis des Jadpächters aus dessen Revier entfernt werden. Dies ist bei Vorliegen eines Verdachts auf Greifvogelverfolgung nicht der Fall.
- Achtung Lebensgefahr! Wenn Verdacht auf eine Vergiftung besteht, muss jeglicher Hautkontakt mit dem Köder oder vergifteten Tieren unbedingt vermieden werden.
- Verwendete Gifte wirken sehr schnell - eine Suche im Umkreis von mindestens 500 Meter um den Fundort nach weiteren Opfern ist daher empfehlenswert.
Broschüre Greifvogelverfolgung
Illegale Greifvogelverfolgung erkennen, bekämpfen und verhindern!
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