LBV und BN: Wiederherstellung der Natur ist eine Chance für Bayern

Verantwortung übernehmen, statt bremsen

Die EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) ist ein weltweit einmaliges Gesetz zum Erhalt und der Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen und ein riesiger Erfolg für den Naturschutz. 2024 haben die Mitgliedsstaaten beschlossen, ihre Meere und Flüsse, Wälder und Felder gemeinschaftlich für die Zukunft zu stärken. Das EU-Renaturierungsgesetz konkretisiert dabei vor allem bestehende Verpflichtungen, setzt einheitliche europäische Standards und schafft eine neue Verbindlichkeit mit konkreten Zeithorizonten. Die Fraktionen von CSU und FW haben heute per Dringlichkeitsantrag im bayerischen Landtag die Außerkraftsetzung der europäischen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur gefordert. Die bayerischen Naturschutzverbände LBV und BUND Naturschutz kritisieren den Antrag, der heute höchstwahrscheinlich angenommen wird.

Moor | © Dr. Olaf Broders © Dr. Olaf Broders
Moore wie dieses gehören zu den Lebensräumen, die von der Wiederherstellungsverordnung profitieren könnten.

Gemeinsames Statement von LBV und BUND Naturschutz in Bayern anlässlich des Dringlichkeitsantrags von CSU und FW im bayerischen Landtag zur Abschaffung der EU-Wiederherstellungsverordnung

LBV-Vorsitzender Dr. Norber Schäffer: "Die Wiederherstellungsverordnung ist keine Bedrohung, sondern bietet uns die einmalige Chance, beim Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen alle gesellschaftlichen Kräfte zu bündeln. Diese dürfen wir nicht verpassen. Statt immer wieder zu fordern, die Verordnung abzuschaffen, muss der Fokus auf Lösungen liegen: Es gilt, Synergien zu nutzen und die jahrzehntelangen Umsetzungslücken im Naturschutz zu schließen. Die Bayerische Staatsregierung hat durch das Volksbegehren Artenvielfalt - ‚Rettet die Bienen!‘ einen klaren Handlungsauftrag. Wir erwarten, dass sie sich im Sinne dieses Auftrags zu ihrer europäischen Verantwortung bekennt und die Verordnung in Bayern praktikabel und rasch umsetzt"

BN-Vorsitzende Martin Geilhufe: „Anstatt die EU-Wiederherstellungsverordnung aus Bayern zu bekämpfen, sollte sich die Staatsregierung in Brüssel lieber dafür einsetzen, dass die Verordnung auf solide finanzielle Füße gestellt wird. Eine Trendumkehr beim Verlust unserer Arten zu erreichen, geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu versetzen, Naturkatastrophen wie Dürren und Hochwasserereignisse abzufedern und Städte und Landschaften zu kühlen sind zentrale Ziele der WVO und unverzichtbar für den Erhalt unserer Lebensqualität. Die WVO ist ein effizientes und modernes Gesetz, das den Mitgliedsstaaten viel Flexibilität und Freiheit lässt. Die Bundesländer können in Deutschland selbst entscheiden welche Maßnahmen sie zur Umsetzung ergreifen"

von Franziska Back | lbv.de,

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