Wir befürworten Überlegung Söders, Vorranggebiete für Windkraft von 10H auszunehmen

LBV-Serie „Natur schützt Zukunft“: Ausbau der Windkraft in Bayern kann auch mit Berücksichtigung des Artenschutzes gelingen

Wir begrüßen die nach dem „Energiekonvent“ geäußerte Überlegung von Ministerpräsident Markus Söder, in den von der Regionalplanung festgelegten Windkraft-Vorranggebieten, Ausnahmen von der 10H-Regelung zuzulassen.

Windräder in Rapsfeld | © Thomas Staab © Thomas Staab
Wir fordern, Vorranggebiete für Windkraft auch als solche zu behandeln und dafür den Rest des Landes von Windkraftanlagen freizuhalten.

Naturverträglicher Ausbau der Windkraft

Vorranggebiete für Windkraft von der 10H-Regel auszunehmen wäre ein wichtiger erster Schritt hin zu einem naturverträglichen Ausbau der regenerativen Energien in Bayern. Wir hatten stets darauf hingewiesen, dass ohne die 10H-Regel genügend Platz für den dringend notwendigen Ausbau der Windkraft in Bayern wäre, ohne dabei die Artenvielfalt noch weiter zu schwächen. Sensible Gebiete aus Sicht des Naturschutzes müssen weiterhin konsequent von Windkraft freigehalten werden.

10H-Regel gefährdet zusammenhängende Waldgebiete

Nach unserer Auffassung hat die sorgfältige Standortwahl eine zentrale Bedeutung für die Vermeidung von Artenschutzkonflikten bei der Planung von Windkraftanlagen. Doch gerade wegen der 10H-Regel wurden zuletzt zunehmend auch Windkraft-Standorte in unzerschnittenen Wäldern ins Auge gefasst. Wälder haben jedoch eine überragende Funktion als Lebensraum, für den Wasserhaushalt, das regionale Klima und die Erholung der Bevölkerung. Diese Funktionen dürfen nicht in Frage gestellt werden.

Geeignete Windkraftgebiete festlegen

Windräder vor blauem Himmel mit Wolken | © Thomas Staab © Thomas Staab
Sensible Gebiete aus Sicht des Naturschutzes müssen weiterhin konsequent von Windkraft freigehalten werden.

Das wichtigste Mittel, um negative Auswirkungen auf windenergiesensible Vogel- und Tierarten zu vermeiden, ist die regionalplanerische Festlegung von Windkraft-Konzentrations-Vorranggebieten. Bei der Abgrenzung dieser potentiell geeigneten Windkraftgebiete werden die Belange des Arten- und Naturschutzes von vornherein gleichrangig berücksichtigt.

Zeitnahe Umsetzung von Windkraftplänen

Im Gegenzug können dort Windkraftvorhaben zeitnah umgesetzt werden. Die regionalplanerisch bereits vor der Einführung von 10H festgelegten Vorranggebiete für die Windkraft in Bayern müssten eigentlich nur kurzfristig überprüft und eventuell angepasst werden, um dort dann so rasch wie möglich Planungsoptionen für die Windkraftanlagen zu ermöglichen.

Lob und Kritik an aktuellen Bundesbeschlüssen

Wir begrüßen in dem von der Bundesregierung vorgestellten Eckpunktepapier „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“ außerordentlich, dass die europäischen Naturschutz-Richtlinien respektiert werden und unangetastet bleiben sollen. Gleichwohl muss noch geklärt werden, wie die vorgeschlagenen Eckpunkte in diesem Rahmen auch umgesetzt werden sollen. So fehlen in Bezug auf das angekündigte, bundesweit einzuführende Artenhilfsprogramm (AHP) zentrale Angaben: welche Arten werden davon erfasst, auf welcher Ebene (Bund oder Land) soll das AHP umgesetzt werden, wer soll Träger sein, wie soll die Flächenverfügbarkeit sichergestellt und die Umsetzung überwacht werden?

Kritik an neuer Liste kollisionsgefährdeter Vogelarten

Rotmilan | © Zdenek Tunka © Zdenek Tunka
Windenergiesensible Arten wie der Rotmilan sollten auch weiterhin durch Schutzbereiche geschont werden.

Wir kritisieren die neu vorgelegte, bundeseinheitlich geltende Liste kollisionsgefährdeter Vogelarten, da diese gegenüber den auf wissenschaftlichen Erkenntnissen fußenden Abstandsempfehlungen der staatlichen Vogelschutzwarten deutlich gekürzt wurde und Schutzbereiche verkleinert wurden, ohne dafür neue, belastbare Grundlagen vorzulegen.

Vorranggebiete für Windkraft als solche behandeln

Wir sehen auch mit äußerster Skepsis, dass die artenschutzrechtliche Ausnahme im Sinne der öffentlichen Sicherheit zur Ausnahme gemacht werden soll. Damit ist letztendlich einem Wildwuchs der Planungen Tür und Tor geöffnet. Wir fordern deshalb, die Vorranggebiete für Windkraft auch als solche zu behandeln und dafür den Rest des Landes von Windkraftanlagen freizuhalten. Deshalb begrüßen wir auch die Vorgaben des Eckpunktepapiers, wonach in Gebieten, die gezielt für Windenergie ausgewiesen worden sind oder werden sollen, in den staatlichen Planverfahren die Auswahl der am besten geeigneten Standorte regelmäßig auch unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes erfolgt.

Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz