Nur ohne 10H ist in Bayern genügend Platz für die Windkraft
Das Festhalten an der Abstandsregel setzt Energiewende und Artenschutz leichtfertig aufs Spiel
Wie im Januar angekündigt möchte Ministerpräsident Markus Söder bis Ende des Monats sein Konzept für die Windkraft in Bayern an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck schicken. Die sich abzeichnenden Forderungen der Staatsregierung versetzen uns in Alarmbereitschaft.
Windkraftausbau ohne 10H-Regel in Bayern möglich
Ohne die 10H-Regel wäre in Bayern genügend Platz für den dringend notwendigen Ausbau der Windkraft und das ganz ohne dabei die Artenvielfalt noch weiter zu schwächen. Unter Berücksichtigung der Regionalplanung und klaren Vorgaben ließe sich der Bau neuer Windkraftanlagen aus unserer Sicht voranbringen. Wer aber 10H nicht aufgeben und stattdessen mit der Windkraft in sensible Gebiete eindringen möchte, der überschreitet leichtfertig eine Grenze, die den Artenschutz in Mitleidenschaft ziehen wird und das obwohl andere Optionen zur Verfügung stehen. Windräder in Brutgebieten von Rotmilan und Seeadler aufzustellen wäre ein Faustschlag ins Gesicht nicht nur für alle Unterstützenden des Volksbegehrens Artenvielfalt.
Festlegung von Windkraft-Konzentrations-Vorranggebieten
Die aktuell nur in Bayern geltende 10H-Regel schränkt den notwendigen Ausbau der Windenergie stark ein. Diese Regel müsste stattdessen zugunsten fachlich nachvollziehbarer Abstandsregelungen abgeschafft werden. Die sorgfältige Standortwahl hat für die Vermeidung von Artenschutzkonflikten bei der Planung von Windkraftanlagen eine zentrale Bedeutung. Das wichtigste Mittel, um negative Auswirkungen auf windenergiesensible Vogel- und Tierarten zu vermeiden, ist die regionalplanerische Festlegung von Windkraft-Konzentrations-Vorranggebieten. Bei der Abgrenzung dieser potentiellen Windkraftgebiete werden die Belange des Arten- und Naturschutzes von vornherein gleichrangig berücksichtigt. Im Gegenzug können dort Windkraftvorhaben zeitnah umgesetzt werden. Die regionalplanerisch bereits vor der Einführung von 10H festgelegten Vorranggebiete für die Windkraft in Bayern, müssten eigentlich nur kurzfristig überprüft und eventuell angepasst werden, um dort dann so rasch wie möglich Planungsoptionen für die Windkraft zu ermöglichen.
Naturschutz muss in bestimmten Gebieten Vorrang haben
Wir lehnen eine Aufweichung des geltenden europäischen und nationalen Artenschutzrechts zugunsten eines schnelleren Ausbaus der Windenergie strikt ab. Von der Windkraft auszuschließen sind aus Sicht des Vogel- und Fledermausschutzes Nationalparke, Naturschutz- und Natura-2000-Schutzgebiete sowie Dichtezentren windkraftsensibler Vogelarten inklusive wichtige Räume für den Vogelzug. In diesen Gebieten muss der Naturschutz Vorrang haben und das ohne jegliche Abstriche.
Monokulturen mit intensiv genutzten Fichten- und Kiefernforsten als mögliche Standorte
Wegen der geltenden 10H-Regel werden zunehmend auch Windkraft-Standorte insbesondere in unzerschnittenen Wäldern ins Auge gefasst. Wälder haben aber eine überragende Funktion als Lebensraum, für den Wasserhaushalt, das regionale Klima und die Erholung der Bevölkerung. Diese Funktionen dürfen nicht in Frage gestellt werden. Wenn Waldgebiete als mögliche Standorte für Windkraftanlagen ins Auge gefasst werden, dann sollten dafür aus unserer Sicht nur Monokulturen mit intensiv genutzten Fichten- und Kiefernforsten ausgewählt werden, für die zunächst ein geringeres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial anzunehmen ist.
Einsatz für eine naturverträgliche Energiewende
Wir setzen uns für eine naturverträgliche Energiewende ein, bei der es sowohl gelingen muss eine Energieversorgung aus erneuerbaren Energien zu erreichen, als auch den Artenschutz zu gewährleisten. Maßnahmen zu Klima- und Artenschutz müssen bei allen künftigen Bemühungen eine Einheit bilden. Nur das ist wirklich nachhaltig. Bei einem Ausbau der regenerativen Energien fordern wir, dass die Berücksichtigung und der Schutz der Vogelwelt stellvertretend für die Artenvielfalt insgesamt eine herausragende Rolle spielen. Für uns wäre es fatal, würde der Ausbau der erneuerbaren Energien den dramatischen Schwund der Biodiversität, vor allem in der offenen Kulturlandschaft, weiter verstärken. Generelles Ziel muss es sein, trotz des Ausbaus der regenerativen Energieversorgung die für die Populationen davon betroffener Tier- und Pflanzenarten einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen.