Gefahren durch Windkraftanlagen
Potentielle Gefährdung von Vögeln und Fledermäusen
Ob Windräder einen Zerschneidungseffekt in der Landschaft besitzen und als Barrieren wirken, hängt von ihrem Standort und ihrem Abstand zueinander ab. Windkraftanlagen besitzen für Vögel dann eine Barrierewirkung, wenn sie in Flugrichtung bzw. Zugrichtung liegen und die Vögel auf Höhe der Rotoren fliegen.
Mit zunehmender Zahl der Überflüge steigt allerdings das Kollisionsrisiko. Dieser Fall ist bei Flügen zwischen Rast-, Schlaf-, und Brutgebieten, aber auch beim Vogelzug gegeben.
Auch Fledermäuse kommen hauptsächlich durch direkte Kollision, aber auch in Folge starker Luftverwirbelungen im Bereich der Rotorblätter zu Tode. Besonders betroffene Arten sind der Große Abendsegler, die Rauhaut- und die Zwergfledermaus. Diese drei Arten machten bei Erhebungen in Brandenburg über 80 % von rund 1300 registrierten Schlagopfer-Funden aus.
Abstandsregelungen und Tabuzonen
Die Abstandsempfehlungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten dienen als Abwägungsgrundlage bei der Planung von Windkraftanlagen. Sie sind als Mindestanforderung zu verstehen. Die Abstandsempfehlungsind sieht die Meidung folgender Standorte vor:inklusive eines Puffers von mindestens der 10-fachen Anlagenhöhe zu meiden:
- Europäische Vogelschutzgebiete
- FFH-Gebiete wenn Erhaltungsziele beeinträchtigtet werden
- Nationalparke und Naturschutzgebiete
- Ramsar-Feuchtgebiete
- Gastvogellebensräume
- Zugkonzentrationskorridore
- Gewässer oder Gewässerkomplexe > 10 ha
Zu diesen Gebieten wird außerdem ein Abstand von mindestens dem Zehnfachen der Anlagenhöhe empfohlen.
Konfliktfreie Flächen in Bayern
Die Staatsregierung sollte beim Ausbau der Windkraft relevante naturschutzfachliche Kriterien, den Lärmschutz und den Erhalt des Landschaftsbildes berücksichtigen. Selbst dann stehen noch genügend geeignete Flächen zur Verfügung, um das Ausbauziel zu erreichen.
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