„Ein guter Tag für unsere bayerische Heimat!“

LBV begrüßt Stopp der Skischaukelpläne am Riedberger Horn

Wir freuen uns über die Entscheidung der Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein auf den Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn vorerst zu verzichten. Damit könnte eine langjährige Auseinandersetzung zwischen Naturschützern und den beiden Allgäuer Gemeinden vorläufig zu Ende gehen.

Birkhahn auf einem Baum | © Dr. Christoph Moning © Dr. Christoph Moning
Mit einer Skischaukel am Riedberger Horn wäre ein einzigartiger Lebensraum für das seltene Birkhuhn verloren gegangen

„Heute ist ein guter Tag für Bayerns Natur“, so der Vorsitzende des LBV Dr. Norbert Schäffer. „Wir begrüßen die Abkehr von der Skischaukel sowie Vorschläge für einen naturverträglichen Tourismus und ein Naturerlebniszentrum.“ Der vorgestellte fünf Punkte Plan von Ministerpräsident Söder und den beiden Bürgermeistern ist ein beeindruckender Schritt in die richtige Richtung.

Änderung des Alpenplans dennoch nicht hinnehmbar: Klage bleibt bestehen

Ein Kritikpunkt bleibt jedoch bestehen: Die Zusage für den Stopp der Skischaukel am Riedberger Horn ist zeitlich auf zehn Jahre befristet und besitzt keine Rechtsverbindlichkeit.

Auch ist die Änderung des Alpenplanes und die willkürliche Verschiebung der Grenzen von Schutzgebieten für uns nach wie vor nicht hinnehmbar. Aus diesem Grund halten LBV und BN die Normenkontrollklage gegen die Änderung des Alpenplans aufrecht. „Die willkürliche Änderung des Alpenplans und damit verbunden die Schwächung des Alpenplans veranlassen uns dazu, die Normenkontrollklage weiterzuverfolgen“, ergänzt Schäffer.

Norbert Schäffer im Interview zum Thema

Bayern 2 (06.04.2018): "Auch bei Aus für Riedberger Horn: LBV will weiter klagen"

Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz