Seit 45 Jahren: Alpenplan in Bayern
Seine Bedeutung - Keine Neuerschließungen am Riedberger Horn

Der Alpenplan regelt seit 45 Jahren als Teil des Landesentwicklungsprogramms (LEP) die Zulässigkeit von Verkehrserschließungen. Er unterteilt den bayerischen Alpenraum in die drei Zonen A, B und C. Während in der Zone A (35 % des bayerischen Alpenraums) Bauprojekte und touristische Erschließung (z.B. Seilbahnen und Pisten) uneingeschränkt zulässig sind, darf in der Zone B (23 %) nur unter Berücksichtigung eines strengen Maßstabs gebaut werden. In der strengste Schutzzone C (42 %) darf mit Ausnahme von Alm- und Forstwegen keine Erschließung stattfinden.
Änderung der Zonierung am Riedberger Horn verstößt gegen internationales Recht

So wurde ein Gerüst geschaffen, dass eine nachhaltige Entwicklung des bayerischen Alpenraumes ermöglicht, unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen von Tourismus, Wirtschaft sowie Natur- und Artenschutz.
Der Alpenplan wurde mit der Entscheidung des bayerischen Parlaments vom 09. November 2017 das erste Mal seit seiner Entstehung angegriffen und verliert somit seine Verbindlichkeit. Durch die Veränderung der Zone C am Riedberger Horn zugunsten eines umstrittenen Liftprojekts, wird ein Präzedenzfall geschaffen, der einer Vielzahl ähnlicher Projekte Tür und Tor öffnen könnte.
Deshalb und weil eine Änderung der Zonierung am Riedberger Horn gegen das internationale Recht der Alpenkonvention verstößt, will der LBV gegen die Gesetzesänderung klagen.
Der Alpanplan muss erhalten werden!
Der Alpenplan hatte von Anfang an sowohl den Erhalt von Ruheräumen für sensible Arten, als auch die Sicherung von sanftem Tourismus und Naturgenuss zum Ziel. Der größte Teil der Urlauber kommt wegen der Landschaft und des Naturerlebnisses in die bayerischen Alpen, wie zahlreiche Studien belegen. Dabei steht das Wandern an oberster Stelle der Aktivitäten. Der Erhalt von unberührten Ruhezonen hat bis heute herausragende Destinationen für den naturnahen Tourismus gesichert. Neben dem Riedberger Horn im Allgäu konnten in Oberbayern z.B. der Watzmann, die Rotwand, der Hochgern, der Inzeller Kienberg oder die Alpspitze bei Garmisch von geplanten Bergbahnerschließungen verschont bleiben.
Am Riedberger Horn würde mit der Realisierung der Skischaukel nicht nur eine äußerst attraktive Landschaft zerstört. Auch das Birkhuhn, das am Riedberger Horn einen der wichtigsten Lebensräume in Bayern findet, würde unter Baumaßnahmen und zunehmenden Störungen leiden und vielleicht für immer verschwinden.