Schwarzer Tag für die bayerischen Alpen

Parlament spricht sich im Landtag mehrheitlich für eine Änderung der Schutzzonen am Riedberger Horn aus

Das bayerische Parlament hat heute im Landtag mit einer Mehrheit die Änderung des Landesentwicklungsplans und damit auch die erste Änderung des Alpenplans seit dessen Einführung vor 45 Jahren beschlossen. „Dies ist ein schwarzer Tag für die Natur im bayerischen Alpenraum“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. Doch die heutige Entscheidung legt nicht nur die Grundlage für den Bau der stark umstrittenen Skischaukel am Riedberger Horn.

Birkhahn am Boden | © Wolfgang Lorenz © Wolfgang Lorenz
Die letzten Lebensräume einiger unserer heimischen Arten wie dem Birkhuhn stehen auf dem Spiel

Mit dem Alpenplan verlieren wir auch ein einzigartiges Instrument, das über Jahrzehnte eine nachhaltige Entwicklung im Alpenraum ermöglichte“, sagt Schäffer weiter. Durch eine verbindliche Zonierung wurden die Belange von Naturschutz, Tourismus, Anwohnern und Wirtschaft gleichermaßen berücksichtigt. „Diese Verbindlichkeit wurde heute gebrochen und damit dem Raubbau an der Natur und der Zerstörung einer einzigartigen Landschaft Tür und Tor geöffnet.“

Verbindungsbahn quer durch einen der wertvollsten Birkhuhnlebensräume Bayerns

Riedberger Horn im Sommer | © Henning Werth © Henning Werth
Riedberger Horn im Sommer

Ohne den Alpenplan als einen für alle Interessensgruppen verbindlichen Rahmen wird nun jedes Bauprojekt zur Einzelfallentscheidung. Der LBV und andere Naturschutzverbände befürchten, dass in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Projektanträgen auf den Tisch kommt, die der Alpenplan bisher verhinderte. „Da stehen die letzten Lebensräume einiger unserer heimischen Arten wie dem Birkhuhn auf dem Spiel“, warnt Schäffer.

Der Verlust der Tier- und Pflanzenwelt und die unwiederbringliche Zerstörung der Landschaft muss neben wirtschaftlichen Interessen immer wieder zurückstehen. „Die Alpen, mit denen wir uns in Bayern doch so stark identifizieren, werden ihr Gesicht stark verändern und viel von ihrem Reichtum verlieren“, prophezeit der LBV-Vorsitzende.

Der Konflikt um die Skischaukel am Riedberger Horn wird mit der heutigen Entscheidung auf die Landkreisebene weitergetragen, eine Entscheidung ist aber noch lange nicht in Sicht. „Die Suche nach einer für alle Gruppen akzeptablen Kompromisslösung wird ohne die Grundlage des Alpenplans jedenfalls stark erschwert“, sagt Schäffer.

Sollten die Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein an den Plänen für einen Verbindungslift mit Piste und Beschneiungsanlagen, quer durch einen der wertvollsten Birkhuhnlebensräume Bayerns festhalten, so wird der LBV mit allen rechtlichen Schritten dagegen vorgehen.

Skischaukel verstößt gegen internationales Recht

Die Mehrheit der Bayerischen Bevölkerung sowie die über 2.500 Unterstützer des Allgäuer Freundeskreis Riedberger Horn stehen hinter den Verbänden und zeigen sich von der Entscheidung der Abgeordneten enttäuscht. Der LBV-Vorsitzende sieht die Pflicht nun beim Landratsamt Oberallgäu. „Eine Skischaukel am Riedberger Horn verstößt gegen internationales Recht und widerspricht allen Empfehlungen durch Experten und Fachbehörden. Dieses Projekt nur aufgrund wirtschaftlicher Einzelinteressen gegen den Willen der Bevölkerung und unter Aufwendung großer Summen an Steuergeldern durchzuziehen wäre unverantwortlich“, so Schäffer

Präzedenzfall Riedberger Horn

Der LBV befürchtet, dass es so wie am Riedberger Horn, auch bald an vielen anderen Bergen in Bayern zugehen könnte, die bislang unter dem Schutz des Alpenplanes standen. Ein Teil des Berges war von jeher ein beliebtes Familien-Skigebiet, in dem Pisten und Lifte erlaubt und von allen akzeptiert waren. Der andere Teil des Gebiets stand unter dem Schutz der Alpenplan Zone C – hier war der Bau von Liften und Pisten verboten, es blieb Rückzugsraum für sensible Tiere und Ökosysteme, aber auch für Erholungssuchende abseits des Massentourismus.

Mit dem Aufweichen der Zone C werden nun Begehrlichkeiten geweckt: ungeachtet aller Klimaprognosen sollen neue Lifte gebaut, Pisten planiert und Beschneiungsanlagen installiert werden. Dies bedeutet den Verlust von Rückzugs- und Lebensräumen z.B. für das Birkhuhn. Aber auch für den Menschen gehen Ruheräume und ein einzigartiges Landschaftsbild verloren. Anwohner und Naturschützen wehren sich durch Demonstrationen und Klagen.

Es drohen jahrelange Auseinandersetzungen, auch vor Gericht, sowie verstärkte Spannungen innerhalb der Bevölkerung. Keiner kann diese Entwicklung wollen. Aber mit der heutigen Entscheidung des Landtags scheint sie fast unausweichlich zu sein.

Kathrin-Hawelka

Ihre Fragen beantwortet Ihnen:

Kathrin Hawelka

09174 - 4775- 70 30

Zurück

© C. Mahmoudi

Aktuell kaufen wir Biotopflächen in Oberbayern, Unterfranken und Niederbayern. Unterstützen Sie uns dabei!

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz