LBV: CSU übersieht bei ihrem Streit den Erhalt von Bayerns Natur

Natur-Wiederherstellungsverordnung ist wichtiger Schutzschild für unsere Lebensgrundlagen

Während in der CSU über die Außerkraftsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) gestritten wird, trocknen Moore aus, Wälder leiden unter Trockenheit und Hitze, Böden verlieren an Fruchtbarkeit und immer mehr Arten verschwinden. „Statt darüber zu diskutieren, wie Bayerns Natur widerstandsfähiger gegen Dürre, Hochwasser und das Artensterben werden kann, erklären CSU und Freie Wähler ein unverzichtbares Gesetz zum Feindbild. Doch die Natur-Wiederherstellungsverordnung der EU ist ein europäischer Schutzschild gegen genau diese Entwicklungen“, sagt Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV.

Trockenschäden Wald bei Regensburg | © Christian Stiersdorfer © Christian Stiersdorfer
Trockenschäden bei einem Wald bei Regensburg

Bayerns Wohlstand basiert auf einer intakten Natur. Fruchtbare Böden, sauberes Wasser, gesunde Wälder und artenreiche Landschaften bilden die Grundlage für Landwirtschaft und Forstwirtschaft, eine starke Wirtschaft, eine lebenswerte Heimat und einen attraktiven Tourismus. „Eine Bedrohung für Bayern sind deshalb nicht europäische Naturschutzziele, sondern Klimawandel, Artensterben und der fortschreitende Verlust funktionsfähiger Ökosysteme. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die natürlichen Lebensgrundlagen für kommende Generationen zu sichern, statt europäische Lösungen schlechtzureden“, so Schäffer weiter.

Hochmoorlandschaft | © Peter Bria © Peter Bria
Eine intakte Hochmoorlandschaft.

Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung haben die Mitgliedstaaten 2024 erstmals gemeinsame und verbindliche Ziele beschlossen, um geschädigte Ökosysteme wieder zu stärken und sie widerstandsfähiger gegen die Folgen der Klimakrise zu machen. Dabei baut sie in weiten Teilen auf bestehenden Vereinbarungen auf, konkretisiert diese und setzt einheitliche europäische Standards. Zudem schafft sie eine neue Verbindlichkeit mit konkreten Zeithorizonten. „Vor allem aber schreibt die WVO den Ländern nicht vor, wie sie ihre Ziele erreichen müssen. Sie gibt lediglich den Rahmen vor. Den Weg dorthin können die Mitgliedstaaten und in Deutschland die Länder selbst gestalten“, weiß Schäffer.


Für Bayern stellt die Wiederherstellungsverordnung keinen Bruch mit dem bisherigen Kurs dar, sondern dessen konsequente Fortsetzung. Zahlreiche Vorhaben der Staatsregierung, vom Ausbau des Biotopverbunds über die Wiedervernässung von Mooren bis hin zur Verbesserung der Gewässer, tragen bereits heute zu ihren Zielen bei. Auch das Volksbegehren Artenvielfalt - „Rettet die Bienen!“ hat Bayern einen klaren Auftrag gegeben, den Schutz der Natur konsequent voranzubringen. „Wer die Wiederherstellungsverordnung ständig zum Feindbild erklärt, lenkt von der eigentlichen Aufgabe ab. Anstatt immer neue Debatten über eine Aussetzung oder Abschaffung der Verordnung zu führen, sollte sich die Bayerische Staatsregierung dafür einsetzen, dass ihre Umsetzung ausreichend finanziert wird und gemeinsam mit der Land- und Forstwirtschaft praxistaugliche Lösungen entwickelt werden“, so Schäffer.

von Kristin Machmer | lbv.de,

Wiesenweihe im Feld mit fünf Jungvögeln im Dunenkleid | © Zdenek Tunka © Zdenek Tunka
© Zdenek Tunka

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