Bezirksregierung muss bei Ortsumgehung Mantel nachbessern

LBV sieht sich in der Begründung seiner Klage voll bestätigt - Regierung der Oberpfalz musste weitere Untersuchungen anordnen

Ende Juni hatten wir Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg gegen den von der Regierung der Oberpfalz erlassenen Planfeststellungsbescheid für den Bau der Ortsumgehung Mantel (Lkr. Neustadt/Waldnaab) eingereicht. Dafür wurden wir sowohl von politischer Seite als auch in der Öffentlichkeit stark und teilweise sogar unsachlich kritisiert. Jetzt musste die Regierung der Oberpfalz eingestehen, dass ein ergänzendes Verfahren notwendig sei, weil die FFH-Verträglichkeitsprüfung auf einer falschen Datengrundlage beruht.

Ortsumgehung Mantel, südlich der Haidenaab | © Christoph Bauer © Christoph Bauer

Genau dies hatten wir kritisiert und deswegen Klage eingereicht. Wir sehen uns in seiner Begründung für die Klage, nämlich dass der Bescheid für den Bau der Ortsumgehung Mantel erhebliche naturschutzfachliche Mängel aufweist, voll bestätigt.

„Man kann von Behörden erwarten, dass sie naturschutzrechtliche Vorgaben in Planungsverfahren vollumfänglich berücksichtigen“

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling | © Dr. Eberhard Pfeuffer © Dr. Eberhard Pfeuffer
Die geplante Trasse würde den Lebensraum des seltenen Schmetterlings Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling durchschneiden

Bereits im Vorfeld seiner Klage hatte der LBV kritisiert, dass die geplante Trasse ein FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) mit Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings, einer besonders geschützten Schmetterlingsart, durchschneidet, ohne dass eine gesetzlich vorgeschriebene FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde.

Zusätzlich war die von den Naturschutzbehörden geforderte Prüfung zu Auswirkungen der Trasse auf die Vorkommen des Ameisenbläulings nicht erfolgt.

Der LBV sieht darin, ebenso wie in der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung, einen schwerwiegenden Verfahrensfehler. „Man kann von Behörden erwarten, dass sie naturschutzrechtliche Vorgaben in Planungsverfahren vollumfänglich berücksichtigen“, betont LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. Der Grund für die Verzögerungen liegt somit allein bei den staatlichen Behörden.

„Wir leben in einem Rechtsstaat und können deshalb erwarten, dass staatliche Behörden gesetzliche Vorgaben umsetzen und rechtssichere Bescheide erlassen. Wenn dies nicht der Fall ist, wie bei der Ortsumgehung Mantel, haben wir die Pflicht dies einzufordern, gegebenenfalls auch mit einer Klage“, so Beran weiter. Der LBV hat daher beim Verwaltungsgericht Regensburg die Aussetzung des Verfahrens beantragt und wartet nun die Ergebnisse der zusätzlich angeordneten Untersuchungen ab.

Persönliche Angriffe gegen LBV-Mitglieder

Scharf kritisiert der LBV-Geschäftsführer die teilweise persönlichen Angriffe in Leserbriefen gegen örtliche LBV-Mitglieder. „Die Entscheidung für die Klage hat der LBV-Landesvorstand getroffen, die ehrenamtlich Aktiven vor Ort sind der falsche Adressat“, mahnt Beran.

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© Ralph Sturm

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