Stockente

Anas platyrhynchos

Ruf der Stockente - Hier abspielen! (www.tierstimmen.de)

Stockenten Weibchen und Männchen auf zugefrorenem See | © Norbert Steffan © Norbert Steffan
Stockenten, weiblich und männlich (Anas platyrhynchos)

Volkstümliche Namen
Vielfach wird die Stockente einfach als 'Wildente' bezeichnet. Der Ausdruck 'Märzente' erklärt sich daraus, dass die Stockente im März an ihrem Brutplatz zu erscheinen pflegt.

Kennzeichen
Männchen im Prachtkleid: grüner Kopf mit schmalem, weißem Halsring, gelber Schnabel, purpurbraune Brust, grauer Rumpf, schwarz-weißes Hinterende und kurze gelockte Schwanzfedern. Weibchen: braun, Farbe und Zeichnung variieren, Schnabel rotorange mit dunkler Zeichnung an Basis und First.

Vorkommen
Fast ganzjährig bei uns zu beobachten. Bei Kälteeinbrüchen im Winter wird das nächste eisfreie Gewässer aufgesucht. Weit verbreitet und häufig. An stehenden und langsam fließenden Gewässern aller Art zu finden, auch in geschützten Meeresbuchten. Körperlänge 50 - 60 cm, Flügelspannweite 81 - 95 cm.

Nahrung
Vielfältig: Pflanzen, Samen, Früchte, Insekten und Tiere, wie Frösche, Schnecken, Würmer, Laich, Larven. Nahrungssuche sowohl im Wasser (durchseiht die Wasseroberfläche oder gründelt) wie auch an Land.

Nest
Das Nest wird am Boden, aber mitunter auch auf Bäumen errichtet. Bevorzugt wird in Wassernähe gebrütet.

Info
Ist nicht gefährdet. Bei der Stockente handelt es sich um die in Deutschland am weitesten verbreitete und häufigste Entenart.

Systematik
Ordnung: Gänsevögel (Anseriformes); Familie: Entenvögel (Anatidae); Unterfamilie: Anatinae; Tribus: Schwimmenten (Anatini); Gattung: Eigentliche Enten (Anas); Art: Stockente (Anas platyrhynchos).

Zurück

LBV-Naturtelefon

Telefon-Icon

Sie haben Fragen rund um die Natur in und außerhalb Ihres Gartens?

 

Unser LBV-Naturtelefon steht Ihnen Montag bis Freitag von 9 bis 11 und von 14- 16 Uhr zur Verfügung:

 

0 91 74 / 47 75 - 5000

 

E-Mail:

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz