Natur wirksam wiederherstellen: LBV bewertet nationalen Wiederherstellungsplan

LBV fordert: Bayern muss seinen Beitrag für den nationalen Wiederherstellungsplan nachbessern

Wir begrüßen den von Bund und Ländern vorgelegten nationalen Wiederherstellungsplan als wichtigen Schritt für den Schutz und die Wiederherstellung der Natur, sieht jedoch noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Das fortschreitenden Artensterben und der schlechte Zustand unserer natürlichen Lebensgrundlagen erfordern stärkere Anstrengungen als sie der aktuelle Entwurf erkennen lässt. „Es ist gut, dass der nationale Wiederherstellungsplan jetzt vorliegt. Er zeigt, dass die Bundes- und Landesregierungen den Handlungsbedarf erkannt haben. Entscheidend ist aber, ob die Maßnahmen vor Ort ausreichen und konsequent umgesetzt werden – hier sehen wir noch deutlichen Verbesserungsbedarf“, sagt Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV.

 

Kulturlandschaft mit Biotopverbund | © Stefan Masur © Stefan Masur
Um die Artenvielfalt zu schützen, müssen Lebensräume miteinander vernetzt werden,

Der Plan ist das zentrale Instrument zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die seit 2024 gilt und mit der die Mitgliedsstaaten verbindliche Ziele zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme festgelegt haben.

Hintergrund

Die europäische Natur-Wiederherstellungsverordnung schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für alle Mitgliedsstaaten, um konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme zu entwickeln und umzusetzen. Ziel ist es unter anderem, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen wirksame Wiederherstellungsmaßnahmen und somit eine Trendwende beim Naturverlust einzuleiten.

Der nationale Wiederherstellungsplan legt hierfür Maßnahmen, Flächenkulissen, Zeitpläne und Finanzierungsansätze fest. Der aktuelle Entwurf ist vor allem eine Bestandsaufnahme. Nun kommt es darauf an, dass Bund und Länder diese konkretisieren und eine ehrliche Debatte über die nötigen zusätzlichen Maßnahmen und ihre effiziente Umsetzung führen.

 

Isar | © Michael Schödl © Michael Schödl
Der LBV fordert, dass Gebiete wie die Isarauen konkret als Schwerpunktgebiete für Wiederherstellungsmaßnahmen benannt werden.

LBV-Forderungen an die Landesregierung in Bayern

Bayern hat sich in der Vergangenheit bereits ambitionierte Ziele beim Arten- und Naturschutz gesetzt, unter anderem in Folge des Volksbegehrens Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“. „Der Freistaat ist in einigen Bereichen Vorreiter beim Naturschutz und geht mit seinen Zielen teilweise sogar über die der Wiederherstellungsverordnung hinaus“, erklärt Schäffer. „Der Wiederherstellungsplan zeigt nun den Weg auf, wie endlich die dringend notwendigen Verbesserungen für die Natur erreicht und das Artensterben gestoppt werden könnten. In seiner jetzigen Form reicht der vorgelegte bayerische Plan allerdings nicht aus, um diese Probleme wirksam zu lösen. Hier muss die Staatsregierung deutlich nachlegen.“

Aus Sicht des LBV bleibt der Plan in zentralen Punkten zu vage und unverbindlich. Schwerpunktgebiete für konkrete Wiederherstellungsmaßnahmen wie das Donaumoos oder die Isarauen sollten explizit benannt und bestehende Agrarumwelt-Programme ausreichend finanziert werden. „Der Wiederherstellungsplan ist eine große Chance für Natur, Klima und unsere Lebensgrundlagen. Damit er wirkt, müssen Bund und Länder ihn jetzt nachschärfen, verbindlich umsetzen, ausreichend finanzieren und ambitioniert gestalten. Sonst bleibt der Wiederherstellungsplan ein gutes Papier ohne Wirkung“, so Schäffer.

 

von Franziska Back | lbv.de,

Rebhuhn Kücken im Gras | © Ralph Sturm © Ralph Sturm
© Ralph Sturm

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