Natur wirksam wiederherstellen: LBV bewertet nationalen Wiederherstellungsplan

LBV fordert: Bayern muss seinen Beitrag für den nationalen Wiederherstellungsplan nachbessern

Wir begrüßen den von Bund und Ländern vorgelegten nationalen Wiederherstellungsplan als wichtigen Schritt für den Schutz und die Wiederherstellung der Natur, sieht jedoch noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Das fortschreitenden Artensterben und der schlechte Zustand unserer natürlichen Lebensgrundlagen erfordern stärkere Anstrengungen als sie der aktuelle Entwurf erkennen lässt. „Es ist gut, dass der nationale Wiederherstellungsplan jetzt vorliegt. Er zeigt, dass die Bundes- und Landesregierungen den Handlungsbedarf erkannt haben. Entscheidend ist aber, ob die Maßnahmen vor Ort ausreichen und konsequent umgesetzt werden – hier sehen wir noch deutlichen Verbesserungsbedarf“, sagt Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV.

Kulturlandschaft mit Biotopverbund | © Stefan Masur © Stefan Masur
Um die Artenvielfalt zu schützen, müssen Lebensräume miteinander vernetzt werden.

Der Plan ist das zentrale Instrument zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die seit 2024 gilt und mit der die Mitgliedsstaaten verbindliche Ziele zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme festgelegt haben.

Hintergrund

Die europäische Natur-Wiederherstellungsverordnung schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für alle Mitgliedsstaaten, um konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme zu entwickeln und umzusetzen. Ziel ist es unter anderem, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen wirksame Wiederherstellungsmaßnahmen und somit eine Trendwende beim Naturverlust einzuleiten.

Der nationale Wiederherstellungsplan legt hierfür Maßnahmen, Flächenkulissen, Zeitpläne und Finanzierungsansätze fest. Der aktuelle Entwurf ist vor allem eine Bestandsaufnahme. Nun kommt es darauf an, dass Bund und Länder diese konkretisieren und eine ehrliche Debatte über die nötigen zusätzlichen Maßnahmen und ihre effiziente Umsetzung führen.

LBV-Forderungen an die Landesregierung in Bayern

Bayern hat sich in der Vergangenheit bereits ambitionierte Ziele beim Arten- und Naturschutz gesetzt, unter anderem in Folge des Volksbegehrens Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“. „Der Freistaat ist in einigen Bereichen Vorreiter beim Naturschutz und geht mit seinen Zielen teilweise sogar über die der Wiederherstellungsverordnung hinaus“, erklärt Schäffer. „Der Wiederherstellungsplan muss nun konkret aufzeigen, wie bestehende Lücken bei der Umsetzung geschlossen werden können. Bei vielen Zielen ist jedoch nicht klar, mit welchen Instrumenten die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden sollen. Bayern verfügt bereits über gute Programme wie das Vertragsnaturschutzprogramm und das Kulturlandschaftsprogramm. Diese sollten überprüft und auf die Wiederherstellungsziele ausgerichtet werden. Bewährte Maßnahmen müssen ausgebaut und durch neue ergänzt werden.“

Die Umsetzung des Biotopverbunds ist entscheidend, um die Ziele des Volksbegehrens und der Wiederherstellungsverordnung zu erreichen. Benötigt wird ein konkreter Maßnahmenplan für den Biotopverbund, der aufzeigt, wie beide Zielsetzungen zusammengeführt werden können und welche Schritte tatsächlich zu messbaren Verbesserungen in der Natur führen.

Diese Programme und Maßnahmen sollten in den Wiederherstellungsplan aufgenommen werden. „Der Wiederherstellungsplan ist eine große Chance für Natur, Klima und unsere Lebensgrundlagen. Damit er wirkt, müssen Bund und Länder ihn jetzt konkret nachschärfen, ausreichend finanzieren und schließlich auch verbindlich umsetzen. Sonst bleibt der Wiederherstellungsplan ein gutes Papier ohne Wirkung“, so Schäffer.

Der LBV erwartet zudem eine angemessene Beteiligung auf Landesebene bei der Ausarbeitung der Umsetzungsmaßnahmen zur Wiederherstellungsverordnung. „Um ein Auseinanderdriften zwischen Nutzergruppen und Naturschutz zu vermeiden und die Debatte zu versachlichen, ist die Einrichtung eines runden Tisches mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, Kommunen und Naturschutz dringend erforderlich“, sagt der LBV-Vorsitzende.

Jetzt am „Nationalen Wiederherstellungsplan“ beteiligen

Das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) hat das ehrgeizige Ziel, zerstörte Ökosysteme in ganz Europa wiederherzustellen und das Artensterben zu bekämpfen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich 2024 zu diesem Ziel verpflichtet. Das zentrale Instrument zur Umsetzung ist der „Nationale Wiederherstellungsplan“ (NWP). Bund und Länder haben darin Daten zum Zustand der Biodiversität gesammelt, bestehende oder geplante Maßnahmen aufgelistet und Gebietskulissen definiert. Bevor der NWP im Herbst an die EU-Kommission geschickt wird, haben wir alle in diesen Wochen die Möglichkeit, den Plan zu kommentieren. Helfen Sie mit, die Anliegen unserer Natur zu vertreten und die Umsetzung der W-VO voranzubringen! Jetzt kommentieren

von Franziska Back | lbv.de,

Rebhuhn Kücken im Gras | © Ralph Sturm © Ralph Sturm
© Ralph Sturm

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