LBV klagt gegen Mountainbike-Trailpark Kornberg

Baugenehmigung weist erhebliche Mängel auf – Prüfung der Erhaltung von Auerhuhn, Weißrückenspecht und Eulen nicht erfolgt

Der LBV hat Klage gegen die Baugenehmigung für den geplanten Mountainbike-Trailpark Kornberg beim Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht. Mitte Juli hatte das Landratsamt Wunsiedel die Baugenehmigung für den Trailpark erlassen. Der Bescheid des Landratsamtes weist nach unserer Einschätzung erhebliche Verfahrensfehler und umfangreiche fachliche und inhaltliche Defizite auf.

Sperlingskauz auf einem Ast im Wald | © Wolfgang Lorenz © Wolfgang Lorenz
Der Sperlingskauz ist eine der Eulenarten am Kornberg.

„Wir erwarten, dass sich staatliche und kommunale Behörden in Eingriffsverfahren an gesetzliche Vorgaben halten. Dies ist bei der Erteilung der Baugenehmigung für den Mountainbike-Trailpark am Kornberg nicht der Fall. Wir sehen uns daher leider gezwungen, Klage gegen die Baugenehmigung einzureichen“, verdeutlicht LBV Geschäftsführer Helmut Beran.

Grundlegende Prüfungen sind nicht ordentlich erfolgt

Blick von Kornbergskihang | © Swanti Bräsecke-Bartsch © Swanti Bräsecke-Bartsch
Der Blick auf das Gebiet des geplanten Mountainbike-Trailpark vom Kornbergskihang

In mehreren Stellungnahmen hat der LBV auf erhebliche Defizite im Planungsverfahren hingewiesen. Das Landratsamt Wunsiedel hat nun eine Baugenehmigung ausgesprochen, ohne die erheblichen Mängel beseitigt zu haben. Das kann nicht im Sinne eines nach Einschätzung des Landratsamtes Hof touristischen Vorzeigeprojektes sein, das den Einklang zwischen Nutzung und Schutz der Natur sucht.

So wurde beispielsweise nicht geprüft, ob sich durch den Eingriff der Erhaltungszustand der Bestände von Auerhuhn, Weißrückenspecht oder verschiedenen Eulenarten am Kornberg verschlechtert. Eine solche Prüfung ist jedoch Grundvoraussetzung für die Bewertung des Eingriffes. Weiterhin enthält die artenschutzrechtliche Prüfung erhebliche methodische Fehler.

Arnika | © Swanti Bräsecke-Bartsch © Swanti Bräsecke-Bartsch
Arnika auf den Wiesen am Kornberg

Schwerwiegende Verfahrensfehler zulasten des Landschaftsschutzes


In der Baugenehmigung ist auch nicht festgelegt, auf welchen Flächen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant sind. Ebenso fehlt eine rechtliche Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, was einen massiven Rechtsverstoß darstellt.

Für die Ausweisung der Wildschutzzonen hätte die Landschaftsschutzgebiets-Verordnung geändert und die verfügten Betretungsverbote in diese Verordnung integriert werden müssen. Wir sehen auch einen schwerwiegenden Verfahrensfehler, weil die Baugenehmigung keine Befreiung von Verboten der LSG Verordnung enthält.

In Planungsverfahren besteht die Pflicht naturschutzrechtliche Vorgaben zu beachten

Damit keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, haben wir gleichzeitig einen Antrag auf Anordnung einer aufschiebenden Wirkung gestellt.

„Wir werden uns nicht den Schwarzen Peter als Verhinderer zuschieben lassen. Der Grund für mögliche Verzögerungen liegt allein bei den zuständigen Behörden. Man kann von Behörden durchaus erwarten, dass sie naturschutzrechtliche Vorgaben in Planungsverfahren vollumfänglich berücksichtigen und rechtssichere Bescheide erlassen. Wenn dies nicht der Fall ist, wie beim Trailpark Kornberg, haben wir die Pflicht dies einzufordern, gegebenenfalls auch mit einer Klage“, so Helmut Beran.

Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz