LBV klagt gegen den Bau von zwei Windkraftanlagen am Schwarzen Berg

Der LBV hat heute beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München Klage gegen den Bau von zwei Windkraftanlagen am Schwarzen Berg westlich von Nittenau im Landkreis Schwandorf eingereicht. „Nachdem die betroffene Waldfläche zwar ursprünglich als Vorranggebiet für Windkraft vorgesehen war, hat der Regionale Planungsverband Oberpfalz Nord inzwischen jedoch das Vorranggebiet aus Artenschutzgründen wieder gestrichen. Es ist absolut unverständlich, dass jetzt das Landratsamt Schwandorf den Bau von zwei Windkraftanlagen genau an dieser Stelle doch genehmigt hat“, kritisiert LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. Aus Sicht des LBV ist der Ausbau der Windenergie eine unverzichtbare und tragende Säule der Energiewende, dieser darf jedoch nicht zu Lasten der biologischen Vielfalt gehen.

Blick von Westen auf den Schwarzen Berg | © Christian Stierstorfer © Christian Stierstorfer
Auf den Höhenlagen des Schwarzen Bergs sollen die beiden Windräder entstehen.

In der Nähe der geplanten Anlagen brüten mehrere gefährdete und besonders geschützte Vogelarten wie Seeadler, Uhu und Wanderfalke. Aus diesem Grund hat der Regionale Planungsverband Oberpfalz Nord diesen Bereich als Vorranggebiet gestrichen. „Wenn nun doch außerhalb von Vorranggebieten Baugenehmigungen für Windkraftanlagen erlassen werden, wird die gesamte Regionalplanung ad absurdum geführt. Was ist dann der monate- bis jahrelange Planungsprozess überhaupt noch wert?“, fragt Helmut Beran.

Naturverträglichen Ausbau der Windkraft ist durchaus möglich

Dreikreuz am Wanderweg | © Christian Stierstorfer © Christian Stierstorfer
Das großflächige Waldgebiet ist nicht nur Lebensraum für viele seltene Arten, sondern auch ein sehr beliebtes Naherholungsgebiet mit vielen markierten Wanderwegen.

Im Fall der Windkraftplanung Schwarzer Berg hat der LBV frühzeitig – sowohl mündlich als auch schriftlich – gegenüber der Genehmigungsstelle am Landratsamt Schwandorf sehr deutlich auf die naturschutzfachlichen Konflikte hingewiesen und auf eine Beteiligung am Verfahren gedrängt. „Der LBV wurde weder am Verfahren beteiligt, noch wurden unsere Kritikpunkte an der Planung aufgegriffen“, bemängelt der LBV-Geschäftsführer.

Der Naturschutzverband befürwortet grundsätzlich den Ausbau der Windkraft als flächen- und energieeffizienteste Form der erneuerbaren Energiegewinnung. Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältige Standortwahl, damit der Ausbau nicht zu einer weiteren Gefährdung ohnehin bedrohter Vogel- und Fledermausarten oder wertvoller Lebensräume führt. Werden diese naturschutzfachlichen Kriterien berücksichtigt, gibt es aus Sicht des LBV in der Region durchaus genügend geeignete Gebiete für die Windenergie.

Weitere Informationen zum Thema Windkraft und Naturschutz finden sich in den FAQs.

Rebhuhn | © Gunther Zieger, LBV-Bildarchiv © Gunther Zieger, LBV-Bildarchiv
© Gunther Zieger, LBV-Bildarchiv

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