Jahresbescheinigung 2022

Für viele Menschen beginnt wieder die Zeit, um ihre Einkommensteuererklärung zu erledigen. Beiträge und Spenden können steuerlich abgesetzt werden.

Eisvogel | © Stephan Riepl © Stephan Riepl
Gemeinsam für Bayerns Natur

Der LBV verschickt seine Spendenbescheinigungen Ende Februar. Sie listet alle Mitgliedsbeiträge und Spenden an den LBV des vergangenen Kalenderjahres auf. Bei rund 115.000 Mitgliedern und Spendern sind das Unmengen an Papier und Porto. Seit 2017 sind Einkommensteuererklärungen beleglos. Das heißt, dass man die Steuererklärung ohne Belege und Nachweise abgeben kann. Bei Spenden bis zu 300 Euro im Kalenderjahr 2022 ist keine Spendenbescheinigung notwendig. Müssen in Einzelfällen trotzdem Nachweise erbracht werden, genügt als Beleg beispielsweise ein Kontoauszug.

Für das Kalenderjahr 2022 bedeutet das:

Wir verschicken deshalb nicht mehr automatisch eine Spendenbescheinigung. Sondern nur an Mitglieder und Spender mit einer kumulierten Jahressumme ab 300 Euro. Somit können wir jede Menge Papier und Porto sparen. Geld das wir viel lieber in unserer Naturschutzarbeit stecken. Selbstverständlich können Sie trotzdem für jede Spende eine eigene Spendenbescheinigung anfordern, wenn Sie das möchten. Eine kurze Info an den Mitgliederservice genügt:

Kontakt: 09174/47 75 - 71 19, mitgliederservice@lbv.de

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© Ralph Sturm

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Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz