Wichtige Fortschritte im Kulturlandschaftsprogramm

Lange geforderte Förderungen für Maßnahmen zu mehr Ökolandbau ab 2023 beschlossen

Der Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ begrüßt, dass sich im bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) ab 2023 einige seiner Forderungen wiederfinden. 

Vorstellung KULAP - Walter Heidl (BBV), Dr. Norbert Schäffer (LBV), Staatsministerin Michaela Kaniber und Hubert Heigl (LVÖ) | © LBV © LBV
v.l.n.r.: Walter Heidl (BBV), Dr. Norbert Schäffer (LBV), Staatsministerin Michaela Kaniber und Hubert Heigl (LVÖ).

Änderungen im KULAP

Neben einigen neu ins KULAP aufgenommenen Maßnahmen wurde die wichtigste Forderung, den maximalen Förderrahmen für Biobetriebe auszuschöpfen, erfüllt. Es stellt aus Sicht des Trägerkreises einen wichtigen und längst überfälligen Schritt dar, um beim Ökolandbau das 30-Prozent-Ziel zu erreichen. Ob die geplanten Fördersummen ausreichen, muss evaluiert werden, um diese dann gegebenenfalls anzupassen. Eine detaillierte Bewertung der neuen Maßnahmen muss sich der Trägerkreis aus uns, ÖDP, Bündnis 90/Die Grünen und Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) daher noch vorbehalten. Als übergeordnetes Ziel in der gesamten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) muss der Erhalt der Artenvielfalt anerkannt werden, andere Krisen dürfen dieses Ziel nicht verwässern.

Ab 2023 sind im KULAP neue Maßnahmen für Feldvögel, Förderung für insektenschonende Mahd, moorverträgliche Bewirtschaftung und eine verbesserte Förderung für Streuobst enthalten. Außerdem gibt es zukünftig keine Förderung mehr für einjährige Blühflächen, die aus Sicht des Trägerkreises keinen ökologischen Mehrwert bieten. Die Ausweitung der Förderung für den Verzicht auf Pestizide ist ein erster Schritt, um das Ziel der Pestizid-Halbierung bis 2028 zu erreichen. Neu sind dabei der Herbizidverzicht in Hopfen und Wein, sowie ein Pflanzenschutzmittel-Komplettverzicht in Wintergetreide und Winterraps.

Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und ÖDP-Landesvorsitzende:

„Die Ministerin hat endlich erkannt, dass sie nicht um ein Ausschöpfen der maximalen Fördersätze herumkommt, wenn sie das 30-Prozent-Ziel für den Ökolandbau bis 2030 erreichen will. Damit setzt sie endlich das um, was nach dem Volksbegehren eigentlich selbstverständlich sein sollte. Der Ökolandbau muss jetzt auf allen Ebenen vorangebracht werden, auch auf den staatlichen Flächen und in den staatlichen Kantinen, wo das 30-Prozent-Ziel bereits 2020 hätte erreicht werden müssen.“

Dr. Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender:

„Mit der heutigen Vorstellung ist ab 2023 deutlich erkennbar: Das KULAP wird grüner! Einige Neuerungen gehen klar auf unser erfolgreiches Volksbegehren vor drei Jahren zurück. Darüber freuen wir uns sehr! So sind zum Beispiel wichtige Bausteine zur Umsetzung des Streuobstpakts enthalten, wie die geplante Erhöhung der bestehenden Streuobstfördersätze sowie die neu geschaffene Fördermöglichkeit für die Pflege von Streuobstbäumen. Es sind einige neue Maßnahmen vorhanden, wie beispielsweise die insektenschonende Mahd oder die Ausweitung der Fördermöglichkeiten zum Verzicht auf Pestizide.“

Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag:

„Im KULAP sind zwar gute Maßnahmen enthalten, dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass bei wichtigen Maßnahmen wie beispielsweise dem Biotopverbund nach wie vor nichts vorangeht. Was zählt ist, ob sich in der Landschaft etwas verändert. Wir brauchen ein grünes Skelett, das sich durch unsere Landschaft zieht – davon ist bisher nichts erkennbar. Und auch hier steht die Ministerin in der Pflicht, ressortübergreifend an Lösungen mitzuarbeiten.“

Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung:

„Wir freuen uns sehr über die Fortschritte, die wir im KULAP erkennen können. Wir können aber nicht auf der einen Seite das KULAP grüner machen und auf der anderen Seite minimale Zugeständnisse, wie die 4 Prozent Bracheflächen in der GAP in Frage stellen. Wir dürfen nicht eine Krise gegen die andere ausspielen – Naturschutz ist kein verzichtbarer Luxus, sondern wichtiger denn je.“

Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz