Naturdenkmal Eisenbreche endgültig gerettet

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Antrag auf Berufung der Investoren für Wasserkraftwerk im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen ab

Die Ostrach mit der einmaligen Klamm Eisenbreche | © Henning Werth © Henning Werth

Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, dass Wasserkraft nicht automatisch Vorrang gegenüber Natur- und Landschaftsschutz genießt“, so Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV. „Die Ostrach bleibt somit im Bereich der Eisenbreche als eine der letzten naturnahen Alpenwildflusslandschaften und damit Lebensraum für viele geschützte Tier- und Pflanzenarten erhalten.“

Wir freuen uns, dass das einzigartige Naturjuwel Eisenbreche im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen auch für kommende Generationen als unberührte spektakuläre Wildflussklamm erhalten bleibt“, kommentiert der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in München. „Wir hoffen, dass mit diesem Urteil auch ein Zeichen gegen weitere geplante Wasserkraftwerke in Naturschutzgebieten gegeben wurde.“

Die Eisenbreche ist eine bisher praktisch unberührte Klamm mitten im Natur-schutzgebiet Allgäuer Hochalpen. Geplant war eine 5m hohe Staumauer und eine ca. 1,25 km lange, verrohrte Ausleitung, die das Wasser aus der spektakulären Wildwasserklamm Eisenbreche herausleiten sollte. „Ohne das Wasser in der Klamm verarmt die Eisenbreche nicht nur ökologisch, sondern sie wird auch ihres einzigartigen Charakters beraubt“, erläutert Carolin Köpping Co-Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu.

Im November 2017 hatte das Verwaltungsgericht Augsburg den Klagen des BUND Naturschutz (BN) und des LBV (Landesbundes für Vogelschutz) stattgegeben und so den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Oberallgäu auf-gehoben. Landrat Anton Klotz hatte den Genehmigungsbescheid gegen die Empfehlung seiner Verwaltung unter rechtsstaatlich fragwürdigen Umständen selbst unterschrieben.

Neben fachlichen Gründen hat der Verwaltungsgerichtshof auch ausgeführt, dass im Landratsamt Oberallgäu „gegen das Gebot der Unparteilichkeit“ und gegen das „Gebot eines fairen Verfahrens“ verstoßen wurde. Fachlich hat das Gericht nochmals ausgeführt, dass das Vorhaben aus dreifacher Sicht nicht genehmigungsfähig ist:

  1. Es verstößt gegen das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmen-richtlinie
  2. Es hätte zu einer erheblichen Beeinträchtigung des FFH-Gebiets „Allgäu-er Hochalpen“ geführt.
  3. Es hat gegen die Verbotstatbestände der Naturschutzgebietsverordnung Allgäuer Hochalpten verstoßen.

Der BN kämpft seit Jahrzehnten für eine Energiewende mit ökologischen Leitplanken. Die großen Potenziale liegen bei der Energieeinsparung und dem Aus-bau von Solar‐ und Windenergie. Die bayerischen Flüsse und Bäche haben aber Ihre Schuldigkeit zur Erzeugung erneuerbarer Energien bereits getan. Ca. 90 Prozent des bayerischen Wasserkraftpotenzials sind bereits genutzt.

Der LBV setzt sich für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität an den wenigen verbliebenen frei fließenden Gewässerstrecken ein, um die damit verbundenen negativen Auswirkungen für die Gewässerökologie zu verhindern.

Der BUND Naturschutz und der LBV hoffen, dass die Eisenbreche nun dauerhaft vor wirtschaftlichen Verwertungsinteressen geschützt ist.

Hintergrund

Ein Wasserkraftwerk an der Eisenbreche war schon in den 50er Jahren in der Diskussion. Prof. Otto Kraus, Bayerns erster amtlicher Naturschützer bezeichnete den Erhalt der Eisenbreche bereits damals als einen der großen Naturschutzerfolge der 50er Jahre. Danach wurde die Eisenbreche als Naturdenkmal geschützt. Später wurde das Gebiet als Naturschutzgebiet, als europäisches Fauna‐Flora‐Habitat‐Gebiet und als europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Mehr Naturschutzstatus geht nicht.

Nachdem 2001 schon einmal der Antrag für ein Wasserkraftwerk von der Regierung von Schwaben abgelehnt wurde, hatten die Elektrizitätswerke Bad Hindelang 2013 erneut einen Vorstoß für ein Wasser-kraftwerk an dieser Stelle gewagt. Die Landtagsmehrheit hatte beschlossen, dass die Genehmigungshoheit für wasserrechtliche Eingriffsplanungen in Naturschutzgebieten von der Regierung auf die Landratsämter verlagert wird. Die Planungsgesellschaft sah darin die Chance, mit Unterstützung des Landrats das geltende Naturschutzrecht auszuhebeln.

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© Ralph Sturm

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