LBV-Klage erfolgreich: Gericht stoppt Bauarbeiten am Fellhorn-Sessellift
Verwaltungsgericht Augsburg bestätigt schwere rechtliche Bedenken – Birkhuhn-Lebensraum akut gefährdet
Der LBV hat vor dem Verwaltungsgericht Augsburg einen wichtigen Erfolg erzielt: Das Gericht hat den Sofortvollzug für den Neubau eines Sessellifts am Fellhorn im Landkreis Oberallgäu aufgehoben. Die Bauarbeiten müssen damit vorerst ruhen.
"Das Gericht bestätigt in seiner Eilentscheidung, was wir seit Monaten kritisieren: Der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Bauprojekt ist rechtlich hoch angreifbar und verstößt offensichtlich gegen europäisches Recht", erklärt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. „Das ist ein deutliches Signal – auch wenn die endgültige Entscheidung erst im Hauptverfahren fällt."
Mit dem 3. Modernisierungsgesetz hat Bayern die Umweltstandards beim Bau von Seilbahnen deutlich abgesenkt. Seither ist in den meisten Verfahren keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr vorgeschrieben. „Wenn Eingriffe in sensible Naturräume nicht mehr systematisch geprüft werden, verlieren wir die Grundlage, um Schäden frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Der heutige Gerichtsbeschluss zeigt, dass diese Lockerung rechtlich auf wackligen Füßen steht", so Beran.
„Solange die Rechtmäßigkeit dieses Projekts nicht abschließend geklärt ist, darf kein weiterer Schaden entstehen", fordert Beran. „Wir erwarten von der Fellhornbergbahn AG, sämtliche Baumaßnahmen – einschließlich des Neubaus der Pisten – sofort und vollständig einzustellen, bis das Hauptsacheverfahren entschieden ist. Alles andere wäre ein Vorgriff auf eine Entscheidung, die noch aussteht."
Der betroffene Bereich am Scheidtobel zählt zu den ökologisch wertvollsten Zonen der Allgäuer Hochalpen. Teile der geplanten Baumaßnahmen liegen direkt im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen, einem FFH-Gebiet und einem Vogelschutzgebiet – ausgewiesen zum Schutz des in Bayern vom Aussterben bedrohten Birkhuhns. Das Gebiet gehört zu den letzten verbliebenen Rückzugsräumen der Art im Freistaat.
von Kristin Machmer | lbv.de,