LBV begrüßt Urteil: Mountainbike-Trailpark am Kornberg darf nicht gebaut werden
LBV-Geschäftsführer Helmut Beran:
„Der LBV begrüßt das ablehnende Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth zum geplanten Bau eines Mountainbike-Trailparks am Kornberg. Durch die gerichtliche Aufhebeng des Bebauungsplanes sieht sich der LBV in seiner Bewertung bestätigt. Ein Ganzjahresbetrieb, entgeltpflichtige Angebote, die geplante Verdoppelung der Nutzfläche und eine internationale Vermarktung sprechen klar gegen eine Privilegierung des Bauvorhabens. Deshalb war der Bau nach Ansicht des LBV von Anfang an unzulässig. Die dadurch zunehmende touristische und sportliche Nutzung hätte immense Störungen für sensible Arten des Gebiets zur Folge gehabt.
Unabhängig davon ist die ausgewiesene Wildschutzzone aus Sicht des LBV nicht geeignet, empfindliche Arten wirksam zu schützen. Betroffen sind unter anderem Vogelarten wie Schwarzstorch und Auerhuhn sowie Säugetiere wie Luchs, Wolf und Wildkatze. Die in der Wildschutzzone zeitlich und räumlich geregelte Nutzung der Wege berücksichtigt die Lebensraumansprüche dieser Arten nicht ausreichend. Eine dauerhafte Sicherung dieser Lebensräume ist damit nicht gewährleistet.“
Hintergrund
Im Februar 2022 erklärte das Verwaltungsgericht Bayreuth die Baugenehmigung für den Mountainbike-Trailpark am Kornberg für unwirksam, nachdem der LBV kurz davor sein Eilverfahren hierzu wieder aufgenommen hatte, weil die Gespräche mit den Betreibern keine Annäherung brachten. In mehreren Stellungnahmen hatte der LBV auf Defizite im Planungsverfahren hingewiesen. Das Landratsamt Wunsiedel hat jedoch eine Baugenehmigung ausgesprochen, ohne die vom LBV gerügten erheblichen Mängel beseitigt zu haben.