Mountainbike-Trailpark Kornberg: Baugenehmigung für unwirksam erklärt

Wir begrüßen Urteil im Eilverfahren – Erhebliche Verfahrensfehler bestätigt – Baumaßnahmen und Inbetriebnahme gestoppt

Nachdem wir das Eilverfahren gegen die Baugenehmigung für den geplanten Mountainbike-Trailpark Kornberg beim Verwaltungsgericht Bayreuth Ende Januar wieder aufgenommen haben, weil die Gespräche mit den Betreibern keine Annäherung brachten, hat nun das Verwaltungsgericht die Baugenehmigung für den Mountainbike-Trailpark für unwirksam erklärt.

Kronberg | © Swanti Bräsecke-Bartsch © Swanti Bräsecke-Bartsch
Blick vom Kronberg.

Wir begrüßen Urteil im Eilverfahren

Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die Baugenehmigung für unwirksam zu erklären, auch wenn sie in erster Linie aus formalen Gründen erfolgte. Wir sehen uns mit der Gerichtsentscheidung in unserer Auffassung bestätigt, dass der Bescheid des Landratsamtes Wunsiedel zum geplanten Mountainbike-Trailpark Kornberg erhebliche Verfahrensfehler aufweist.

Schutz gefährdeter Arten muss gewährleistet sein

Durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtes dürfen aktuell keine weiteren Baumaßnahmen stattfinden und auch der Mountainbike-Trailpark kann nicht in Betrieb gehen. Im Gegensatz zur gerichtlichen Einschätzung vertreten wir darüber hinaus weiterhin die Auffassung, dass bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung fachliche Mindeststandards unbedingt eingehalten werden müssen. Die artenschutzrechtliche Prüfung im Fall Kornberg enthält eklatante methodische Fehler und berücksichtigt Auswirkungen auf geschützte Arten nur unzureichend. Auch müssen Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten bereits wirksam sein, bevor der Eingriff stattfindet.

Betreiber in der Pflicht

Wir sehen jetzt die Betreiber in der Pflicht. Nachdem das Gericht das fehlende Betriebskonzept gerügt hat, erwarten wir eine Änderung des Bauantrages mit erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung.

Hintergrund

Im Juli 2021 hatte das Landratsamt Wunsiedel die Baugenehmigung für den Trailpark am Kornberg erlassen. Der Bescheid des Landratsamtes wies nach Einschätzung LBV erhebliche Verfahrensfehler und umfangreiche fachliche und inhaltliche Defizite auf.

In mehreren Stellungnahmen hatte der LBV auf diese Defizite im Planungsverfahren hingewiesen. Das Landratsamt Wunsiedel hat jedoch eine Baugenehmigung ausgesprochen, ohne die erheblichen Mängel beseitigt zu haben. So wurde beispielsweise nicht geprüft, ob sich durch den Eingriff der Erhaltungszustand der Bestände von Auerhuhn oder verschiedenen Eulenarten am Kornberg verschlechtert. Eine solche Prüfung ist jedoch Grundvoraussetzung für die Bewertung des Eingriffes. Weiterhin enthielt die artenschutzrechtliche Prüfung erhebliche methodische Fehler.

In der Baugenehmigung war auch nicht festgelegt, auf welchen Flächen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant sind. Ebenso fehlte eine rechtliche Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Für die Ausweisung der Wildschutzzonen hätte nach Ansicht des LBV die Landschaftsschutzgebiets-Verordnung geändert und die verfügten Betretungsverbote in diese Verordnung integriert werden müssen.

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© Ralph Sturm

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