Mountainbike-Trailpark Kornberg: Baugenehmigung für unwirksam erklärt
Wir begrüßen Urteil im Eilverfahren – Erhebliche Verfahrensfehler bestätigt – Baumaßnahmen und Inbetriebnahme gestoppt
Nachdem wir das Eilverfahren gegen die Baugenehmigung für den geplanten Mountainbike-Trailpark Kornberg beim Verwaltungsgericht Bayreuth Ende Januar wieder aufgenommen haben, weil die Gespräche mit den Betreibern keine Annäherung brachten, hat nun das Verwaltungsgericht die Baugenehmigung für den Mountainbike-Trailpark für unwirksam erklärt.

Wir begrüßen Urteil im Eilverfahren
Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die Baugenehmigung für unwirksam zu erklären, auch wenn sie in erster Linie aus formalen Gründen erfolgte. Wir sehen uns mit der Gerichtsentscheidung in unserer Auffassung bestätigt, dass der Bescheid des Landratsamtes Wunsiedel zum geplanten Mountainbike-Trailpark Kornberg erhebliche Verfahrensfehler aufweist.
Schutz gefährdeter Arten muss gewährleistet sein
Durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtes dürfen aktuell keine weiteren Baumaßnahmen stattfinden und auch der Mountainbike-Trailpark kann nicht in Betrieb gehen. Im Gegensatz zur gerichtlichen Einschätzung vertreten wir darüber hinaus weiterhin die Auffassung, dass bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung fachliche Mindeststandards unbedingt eingehalten werden müssen. Die artenschutzrechtliche Prüfung im Fall Kornberg enthält eklatante methodische Fehler und berücksichtigt Auswirkungen auf geschützte Arten nur unzureichend. Auch müssen Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten bereits wirksam sein, bevor der Eingriff stattfindet.
Betreiber in der Pflicht
Wir sehen jetzt die Betreiber in der Pflicht. Nachdem das Gericht das fehlende Betriebskonzept gerügt hat, erwarten wir eine Änderung des Bauantrages mit erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung.
