Klare Leitplanken beim Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik

Staatsregierung muss Regeln setzen, damit Planungen nicht zu Lasten der Biologischen Vielfalt gehen

Bayern ist das Bundesland mit der höchsten Zahl an Solarparks, und die Zahl der Neuplanungen nimmt stetig zu. Die neu installierte Leistung verteilt sich zu rund zwei Dritteln auf Dachanlagen und zu rund einem Drittel auf Freiflachen. Für den zu erwartenden Boom beim Ausbau der Photovoltaik-Anlagen in der freien Landschaft fordern wir deshalb, dass Nachhaltigkeit und Erhalt der Biodiversität eine herausragende Rolle spielen müssen.

Photovoltaikanlage | © Elisabeth Wölfel © Elisabeth Wölfel

Biologische Vielfalt muss erhalten bleiben

Energiepolitische Maßnahmen zur Verbesserung der CO2-Bilanz dürfen auch beim dringend notwendigen Ausbau der Photovoltaik nicht zu Lasten der Biologischen Vielfalt gehen. Aus unserer Sicht müssen dabei vorrangig alle Möglichkeiten auf bereits vorhandener Infrastruktur wie Dächern genutzt und eine Solarpflicht für Neubauten vorgeschrieben werden.

Planung von PV-Anlagen mit naturschutzfachlichen Problemen

Das Potenzial der Photovoltaik ist in Bayern noch lange nicht erschöpft (siehe auch Hintergrund). Ziel im Bayerischen Energieprogramm ist es, dass die Photovoltaik im Jahr 2025 einen Beitrag von bis zu 25 Prozent der bayerischen Bruttostromerzeugung leistet. In vielen Regionen Bayerns gibt es mittlerweile Planungen von vielen Hektar großen Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen (PV-FA) auf Acker- und Wiesenstandorten, die zum Teil erhebliche naturschutzfachliche Probleme aufwerfen.

Lebensräume von Feld- und Wiesenvögeln müssen erhalten bleiben

Kiebitz | © Josef Baumgartner © Josef Baumgartner
Lebensräume von Feld- und Wiesenvögeln wie dem Kiebitz müssen erhalten bleiben.

Oftmals werden ohne Rücksicht auf Feldlerche, Kiebitz und Brachvogel großflächige Anlagen in Lebensräume von Feld- und Wiesenvögeln oder sogar ausgewiesene Schutzgebiete geplant.

Und das obwohl die Staatsregierung im Dezember 2021 im ministeriellen Schreiben ‚Bau- und landesplanerische Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen‘ doch Schutzgebiete und Gebiete der staatlich festgelegten Wiesenbrüter- und Feldvogelkulisse als Standorte für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen ausdrücklich ausschließt.

Wir fordern die Genehmigungsbehörden deshalb auf, Planungen auf solchen Standorten, inklusive eines mit den Fachbehörden abgestimmten Pufferstreifens, von vorherein einen Riegel vorzuschieben.

LBV-Positionspapier Photovoltaik

LBV-Positionspapier zur Photovoltaik in Bayern
LBV-Positionspapier zur Photovoltaik in Bayern

Für den Ausbau der regenerativen Energien fordert der LBV, dass die Themen Nachhaltigkeit und Erhalt der Biodiversität eine herausragende Rolle spielen. Alle klimapolitischen Maßnahmen zur Verbesserung der CO2-Bilanz dürfen nicht zu Lasten der Biodiversität gehen. Die Energiewende erfordert neben technischen Lösungen zur Effizienzsteigerung, dass wir zu einer neuen Wertschätzung der Ressource Strom kommen – insbesondere beim Umgang mit
energieintensiven Waren, Dienstleistungen und Tätigkeiten – und insbesondere die Möglichkeiten zum Einsparen von Energie ausschöpfen.

Der Einsatz von regenerativen Energien wirkt sich sowohl direkt wie auch indirekt auf die Landnutzung und Naturschutzziele in Deutschland und darüber hinaus aus. Es wird darum gehen, die Photovoltaik in einen geeigneten Mix regenerativer Energieerzeugung zu integrieren und dabei auch die Flächeneffizienz im Blick zu behalten. So ist z.B. festzuhalten, dass im Verhältnis zum Energieertrag aus Energiemais eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) 25-40 mal mehr Strom auf der gleichen Fläche produziert.

Solarparks statt Energiepflanzen

Aus unserer Sicht darf es nicht passieren, dass für die Sicherung der Biodiversität wertvolle Ackerbrachen und lineare Verbundstrukturen wie Hecken und Wegränder unter den Pflug genommen werden, während ein erheblicher Teil der Agrarfläche für den Energie-ineffizienten Anbau von Energiepflanzen verschwendet wird. Freiflächen-Photovoltaikanlagen können auf derselben Fläche 40-mal mehr Strom erzeugen als Biogasanlagen, in denen Energiepflanzen verwertet werden. Zudem bieten Solarparks gegenüber Biogas deutlich bessere Potenziale für die Verbindung von Energieerzeugung und dem Schutz der Biodiversität.

Nur wiedervernässte Moorstandorte sind geeignet

Immer wieder werden auch Moorstandorte, die im natürlichen Zustand als wichtige CO2-Senken fungieren, als Standorte für PV-FA in die Diskussion eingebracht. Dabei sind lediglich sieben Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Bayern Moorstandorte. Diese Bereiche weisen Böden mit hoher CO2-Speicherfunktion auf. So können in Mooren im Mittel 700 Tonnen Kohlenstoff je Hektar gebunden sein. Sie sind damit weltweit die größten Kohlenstoffspeicher je Flächeneinheit. Diese Funktion können sie aber nur erfüllen, wenn das Grundwasser hoch ansteht. Bei Entwässerung verlieren sie diese Funktion. Moorbodenstandorte kommen deshalb nach unserer Ansicht nur dann als Standorte für PV-Anlagen in Betracht, wenn dort gleichzeitig eine Wiedervernässung erfolgt. Insgesamt sollten Moorstandorte sollten die absolute Ausnahme bleiben.

Für uns sind primär bereits versiegelte Flächen und Gebäude sowie Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung als Standorte für Photovoltaikanlagen geeignet. Hier muss die Staatsregierung klare und verbindliche landes- und regionalplanerische Leitplanken setzen.

 

Hintergrund

An der Stromerzeugung in Bayern hatte die Photovoltaik 2020 einen Anteil von 17 Prozent. Diese Form der Stromerzeugung entwickelt sich sehr dynamisch: Die installierte PV-Leistung in Bayern ist von unter vier Gigawattpeak im Jahr 2009 auf etwa 14,6 Gigawattpeak 2020 angestiegen.

 

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