Bildergalerie und Fotowettbewerb zur Stunde der Wintervögel 2024

Teile deine schönsten Wintervogelbilder mit uns und allen anderen Naturfreund*innen!

1. Preis: Ihr Bild im nächsten offiziellen LBV-Stunde der Wintervögel-Faltblatt (Auflage: ca. 100.000)!

Im Rahmen unseres großen Fotowettbewerbs kürten wir vom 18. Dezember 2023 – 15. Januar 2024 am Ende jeder Woche jeweils fünf Vorrundengewinner*innen

Sie sind auch interessiert an der Vogelfotografie? Wir haben Tipps für Sie parat

Verpasse keine Neuigkeit und abonniere unseren LBV-Newsletter!

Gewinner 2024: Bluthänflinge im Schneetreiben von Dr. John Mihopulos. Herzlichen Glückwunsch!

Bluthänflinge | © Dr. John Mihopolus © Dr. John Mihopolus

Hier geht es direkt zur LBV Flickr-Seite

Ich stelle dem LBV mein Bildmaterial kostenfrei zur Verfügung. Die ggf. abgebildeten Personen sind mit der Veröffentlichung einverstanden. Ich bestätige, dass es sich bei dem von mir zur Verfügung gestellten Bildmaterial um mein eigenes handelt und es frei von Rechten Dritter ist. Mit dem Hochladen akzeptiere ich die Flickr ABG

Teilnahmebedingungen Wettbewerb

Welche Motive?

Auf dem Foto müssen Wintervögel bzw. Vögel die bei uns in den Wintermonaten in Bayern anwesend sind, zu sehen sein. Bilder auf denen klar ersichtlich ist, dass es sich um Fotos aus dem Frühjahr oder Sommer handelt, werden nicht berücksichtigt. 

Anzahl der Einsendungen

Jede*r Fotograf*in darf im Zeitraum vom 18.12.2023 bis zum 15.01.2024 ein Bild pro Woche hochladen. Wenn mehrere Bilder hochgeladen werden, zählt jeweils das erste hochgeladene Foto. Wenn Sie gerne weitere Bilder gerne mit uns und anderen Naturfreund*innen von Ihren Wintervögeln teilen wollen, können Sie hierfür unser Fotoupload-Tool nutzen. 

Teilnahme und Einsendeschluss

Das Foto für die jeweilige Woche muss im Zeitraum vom Montag null Uhr bis Sonntag null Uhr hochgeladen werden, damit es für die Wochenwertung gezählt werden kann. Die Wochen im Überblick:

  • 1. Woche: 18.12. - 24.12.2023
  • 2. Woche: 25.12. - 31.12.2024
  • 3. Woche: 01.01. - 07.01.2024
  • 4. Woche: 08.01. - 15.01.2024
Wer darf teilnehmen?

Alle Fotograf*innen in Deutschland!

Anforderungen an die Daten

Damit dein Foto auch später abgedruckt werden kann, empfehlen wir eine Mindestgröße von 1920 x 1080 Pixel beim Upload. Es wäre super, wenn die Datei im Original in Druckauflösung vorliegt. Im Falle eines Gewinnes fordern wir dieses gegebenenfalls bei dir an. 

Falls wir an der Authentizität oder der Bearbeitung des Fotos zweifeln sollten, fordern wir die RAW-Datei von dir an. Die Anforderung geschieht an die angegebene E-Mail-Adresse. 

Zulässige Bildbearbeitungen und No Go´s

Wir behalten es uns vor bei Zweifeln an der Authentizität des Fotos RAWs (*.NEF, *.CRW, *.CR2, *.PEF) einzufordern und diese zu kontrollieren. Zur Kontrolle zugelassen sind ausschließlich die Originaldateien der Kamera.

Zugelassen sind:

  • Bildbearbeitungsmaßnahmen die die Aussage des Bildes nicht verändern. Also Korrekturen von Kontrasten, Tonwerten, Gradiation, Weißabgleich, Farben und Sättigung sind erlaubt.

Verboten sind:

  • Hinzufügen und Retuschieren von Objekten aller Art.
  • Die Veränderung der Bildaussage durch die Bearbeitung.
Urheberrecht

Wenn du ein Foto bei uns hochlädst versicherst du uns, dass du alleinige*r Urheber*in des Fotos bist und es frei ist von Rechten Dritter (z.B. Agenturen) ist.

Nutzungsrecht

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erlaubst du uns, deine Fotos im Rahmen der LBV-Arbeit in Printartikeln, Newsletter und Social Media zu nutzen. Natürlich wirst du immer als Bildautor*in angegeben und auf den jeweiligen Social Media Kanälen getaggt, falls du einen Account besitzt. 

Datenschutz

Zum Versand von Wettbewerbsgewinnen werden vom Teilnehmer*innen personenbezogene Daten angefordert, wie z.B. die Wohnadresse. Hier gelten die LBV-Datenschutzbestimmungen. 

Fotos der Stunde der Wintervögel 2024

Stunde der Wintervögel 2024

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz