Verantwortungsvoll gärtnern: LBV gibt Tipps zum nachhaltigen Umgang mit Grünschnitt

Entsorgung von Gartenabfällen im Wald ist illegal und schadet der Natur – Umweltverträgliche Alternativen ohne viel Aufwand

Für viele Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer heißt es im Herbst: Zeit den Garten aufzuräumen. Denn in den vergangenen Sommermonaten ist die Vegetation regelrecht explodiert. Ab 1. Oktober sind auch radikale Rückschnitte oder das Entfernen von Hecken gesetzlich wieder erlaubt. Wir bitten, bei der Entsorgung von Grünschnitt einige Regeln zu befolgen.

Benjes-Hecke | © Peter Bria © Peter Bria
Sinnvoll nutzen anstatt illegal entsorgen: Eine Benjes-Hecke aus Astabschnitten bietet wichtigen Lebensraum.

Im eigenen Garten weiterverwenden

In den vermeintlichen Abfällen sind wichtige Nährstoffe gespeichert, die dem Ökosystem im Garten durch eine sachgemäße Kompostierung wieder zugeführt werden können. Mit einem Komposthaufen hat man eine ökologische und preiswerte Alternative zum Kunstdünger und verwandelt seinen Garten in eine Kreislaufwirtschaft. Der Komposthaufen ist deshalb zentraler Bestandteil eines Naturgartens. Auch die Anlage einer Benjes-Hecke – dabei werden Zweige, Äste und Gehölzmaterial locker aufeinandergeschichtet – oder eines Reisighaufens sind gute Optionen, die vielen Tieren Lebensraum bieten. Rasenschnitt, Blätter, abgestorbene Pflanzen und Äste können auch zum Mulchen verwendet werden. Durch diese Abdeckung des Bodens mit organischen Materialien bleibt er locker und trocknet weniger schnell aus.

Kommunale Grüngut-Annahmestellen und Biotonne

Will man den Grünschnitt aus dem Garten entfernen, kann dieser – meist bis zu einem Kubikmeter – bei kommunalen Grüngut-Annahmestellen kostenlos abgegeben werden. Dort werden die Gartenabfälle fachgerecht weiterverarbeitet. Auch die Entsorgung in der eigenen Biotonne ist vielerorts eine Möglichkeit. Dabei ist es wichtig, auf lokale Regelungen zu achten.

No-Gos für Gartenabfälle: Im Wald entsorgen oder verbrennen

Grünabfälle im Wald | ©Maximilian Hetzer ©Maximilian Hetzer
Das Abladen von Grünabfällen im Wald kann nicht nur Geldstrafen nach sich ziehen, sondern ist auch hoch problematisch für das Ökosytem.

Auf keinen Fall sollten Gartenabfälle im Wald oder an anderen Orten in der Natur entsorgt werden. Viele Menschen sind sich der Konsequenzen nicht bewusst. Die meisten Waldböden sind von Natur aus nährstoffarm und viele heimische Pflanzen, wie Wald-Wachtelweizen und Preiselbeere, sind daran bestens angepasst. Eine Entsorgung von Gartenabfällen im Wald gleicht einer hochdosierten Düngung des Bodens, da das kompostierte Material nicht verteilt wird. Am Ende wachsen dort nur noch Brennnesseln und Brombeeren und verdrängen Farn- und Blütenpflanzen, die es weniger nährstoffreich mögen.

Mit Gartenabfällen gelangen außerdem auch nicht heimische Gehölze und Stauden in die Natur, die heimische Pflanzen verdrängen, was wiederrum Auswirkungen auf die daran angepassten Tierarten hat. Dazu gehören invasive Arten wie das Indische Springkraut oder der Japanische Staudenknöterich, die sich rasant ausbreiten und bereits vielerorts in Bayern Probleme bereiten. Wer sich im Frühling an Maiglöckchen, Buschwindröschen oder Schlüsselblumen am Waldrand erfreut sollte sich bewusst sein, dass schon eine dünne Schicht hier abgelagerter Gartenabfälle diese Vielfalt zerstören kann. Zudem ist die Entsorgung im Wald gesetzlich verboten und kann ein Bußgeld von bis zu 1300 Euro nach sich ziehen.

Wir appellieren außerdem an die Bürgerinnen und Bürger, die Gartenabfälle unter keinen Umständen offen zu verbrennen. Beim Verbrennungsprozess im Garten werden sehr viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt. Das liegt daran, dass das Material meistens noch sehr feucht und die Luftzufuhr nicht ausreichend ist. Es kommt so zu einer unvollständigen Verbrennung mit sehr starker Rauchentwicklung.

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