Rodungen am Fellhorn sind illegal
LBV verurteilt Missachtung der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung durch Fellhornbahn und reicht Begründungen zur Klage vom 26. März ein
© LBV
Wir erheben schwere Vorwürfe gegen die Fellhorn Bergbahnen wegen bereits erfolgter Rodungen. Diese sind auch ein Teil unserer beim Verwaltungsgericht Augsburg eingereichten Klagebegründungen. „Obwohl in der Genehmigung festgelegt war, dass mit den Baumaßnahmen erst begonnen werden darf, wenn eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vorliegt, hat die Fellhornbahn GmbH bereits Anfang März erste Rodungen im Bereich der Lifttrasse Scheidtobel durchgeführt. Das zeigen uns eindeutige Fotoaufnahmen“, erklärt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. „Da die Genehmigung der Regierung von Schwaben jedoch erst am 10. April erteilt wurde, wurden hier Schutzauflagen einfach ignoriert. Alle Eingriffe, die vorher passiert sind, sind somit illegal.“
Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der Regierung erlegt dem Betreiber hohe Auflagen auf. So ist die Fellhornbahn dazu verpflichtet, bereits vor Baubeginn Maßnahmen zum Schutz bestimmter Arten umzusetzen und deren Wirksamkeit auch zu belegen. „Dem LBV liegen jedoch bisher keine Informationen vor, dass mit der Umsetzung derartiger Schutzmaßnahmen bereits begonnen worden ist“, kritisiert der LBV-Geschäftsführer weiter.
Die strengen Auflagen der Genehmigung der Regierung von Schwaben zum Schutz bedrohter Arten und Lebensräume zeigen aus Sicht des LBV, wie wertvoll das Gebiet ökologisch ist. „Wir sehen uns darin bestätigt, dass der Sessellift sowie weitere Bauvorhaben in diesem Gebiet überhaupt nicht genehmigungsfähig sind“, verdeutlicht Helmut Beran.
Auch in zwei heute eingereichten Begründungen zu seiner Klage vom 26. März geht der LBV auf die rechtswidrigen Rodungen ein. Darüber hinaus behandeln diese aber auch eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung und vor allem einen Verstoß gegen die Alpenkonvention.
Hintergrund
© Henning Werth
Teilflächen der geplanten Baumaßnahmen liegen innerhalb des Naturschutzgebietes Allgäuer Hochalpen, eines FFH-Schutzgebietes und eines Vogelschutzgebietes, die das in Bayern vom Aussterben bedrohte Birkhuhn schützen sollen. Das Gebiet zählt zu den wichtigsten Lebensräumen für das Birkhuhn in Bayern.
Bereits in einer Pressemitteilung im Oktober 2025 hatte der LBV kritisiert, dass durch das sogenannte 3. Modernisierungsgesetz Umweltstandards ausgehebelt wurden. So war für den geplanten Neubau der Sesselbahn am Scheidtobel keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig, obwohl sich das Bauvorhaben in einem Gebiet mit höchsten Schutzkategorien befindet. In einer Pressemitteilung vom November kritisierte der LBV die Pläne für den Neubau eines Sesselliftes als nicht genehmigungsfähig.
Die Alpen sind Lebensraum vieler hochbedrohter Tier- und Pflanzenarten, die durch den Klimawandel besonders gefährdet sind. Gleichzeitig trägt Bayern eine besondere Verantwortung für den Erhalt jener Arten, die in Deutschland nur in den Alpen vorkommen. Der LBV wird nicht zulassen, dass für kurzfristige wirtschaftliche Interessen massive Eingriffe in hochsensible Ökosysteme erfolgen, ohne dass die Umweltbelange umfassend geprüft wurden.
von Franziska Back | lbv.de,